Hallo ,

ein Kollege (Vollzeit)geht in Rente und der Betrieb möchte in weiterhin als 450eur Kraft einstellen. Der Vertrag geht ab10.22 los und soll mit dem 03.2025 enden. Laut dem Arbeitgeber sind Befristungen bis zu 5 Jahre möglich.
Wir sagen, nein, max. 2 Jahre, da Paragraf 14 Absatz 3 nicht zählt, den dazu müsste er mind. 4 Monate arbeitslos sein und oder das hier:
( 2)Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Oder sind wir da im Unrecht ?