Erstellt am 01.08.2022 um 10:12 Uhr von rtjum
was passiert denn wenn ihr widersprecht? Bekommt der Kollege dann seinen Vertrag nicht?
Wenn dem so ist dann würdet ihr dem Kollegen davon abhalten weitre zu arbeiten.
Wenn der Kollege das doch gerne so will, wieso verhaltet ihr Euch dann nicht ruhig, dann es müsste eh der Kollege selbst klagen wenn er die Befristung so nicht will, aber dafür doch erstmal den neuen vertrag annehmen lassen.
Erstellt am 01.08.2022 um 10:51 Uhr von dieschi
Der MA möchte seine Arbeitsleistung als Minijobber/Aushilfe/whatever weiter erbringen und hat sich mit eurem AG auf diese "Befristung", man könnte es auch "vertraglich geregelte Laufzeit" nennen, geeinigt.
Es geht also nicht darum das euer AG einen MA durch "Befristungstricks" ausnutzen möchte sondern darum einen altgedienten und anscheinend Wertgeschätzten MA mit seinem Wissen und Können im Betrieb zu halten (Fachkräftemangel ick hör dir trapsen).
Beginn und Ende sind eventuell auch auf Wunsch des MA so angesetzt?!
Würde ich mal beim MA nachfragen ;)
Als BR würde ich das nur begrüßen und mich zurückhalten.
Erstellt am 01.08.2022 um 11:33 Uhr von GabrielBischoff
Könnt ihr mal eure komplette Begründung posten? Soweit mir die Rechtslage bekannt ist, reicht die Befristung an sich nicht aus um eine Rechtswidrigkeit festzustellen.
Erstellt am 01.08.2022 um 11:47 Uhr von Kjarrigan
Wenn der AG clever wäre, hätte er sich einen Sachgrund aus den Finger gesogen :)
warum der "Alt"- Kollege noch 30 Monate im Betrieb gehalten wird.
Wissenstransfer oder so was
Erstellt am 01.08.2022 um 12:35 Uhr von seehas
Wenn die Befristung ungültig ist, dann ist das das Problem des Arbeitgebers. Also durchwinken. Ihr müsst ja nicht den JOB des AG machen.
Erstellt am 01.08.2022 um 13:30 Uhr von Muschelschubser
Wäre eine Vereinbarung über eine Weiterbeschäftigung nach § 41 Satz 3 SGB VI mit anschließender Stundenreduzierung denkbar?
Oder ließe sich eine Anstellung mit Sachgrundbefristung begründen?
Bei einer Befristung ohne Sachgrund über 2 Jahre hinaus sehe ich auch gem. §14 Abs. 3 die Problematik der 4 Monate Arbeitslosigkeit. Vielleicht hat der AG da ein entscheidendes Detail übersehen.
Ansonsten bin ich bei meinen Vorrednern:
Sprecht mit dem AN was er selbst möchte, und überlegt Euch ob Ihr wirklich die Zustimmung allein wegen rechtlicher Ungereimtheiten verweigern wollt.
Wenn der AN das so möchte, aber Ihr habt Bedenken im Widerspruch zu einem Gesetz zu beschließen, könnt Ihr notfalls auch die Wochenfrist verstreichen lassen.
Erstellt am 01.08.2022 um 14:09 Uhr von UdoWoe
Wir hatten solche Fälle schon öfters. MA geht in Voll-Rente. Diese bekammen neue, meist befristete Verträge auf 450€-Basis zwischen einem und fünf Jahre. Ohne Sachgrund.
Wir haben bisher immer zugestimmt. Aus mehreren Gründen:
Es waren Kollegen die Wissenstransfer gemacht haben.
Es wurden weitere Rentenbeiträge gezahlt (gerade für niedrige Verdiener positiv).
MA waren noch so fit, dass Sie einfach den Ersatz eingearbeitet und ihr Wissen weitergegeben haben.
Wir als BR haben da immer nur Vorteile gesehen. Zudem, warum sollen wir als BR den AG auf Formfehler hinweisen.
Bisher sind wir immer gut damit gefahren. Zudem der "Rentner" dies ja freiwillig macht.