Erstellt am 15.08.2008 um 04:42 Uhr von Poseidon
Hallo Jana
bloss nix unterschreiben. Wenn Ihr unbefristete AV´s habt dann gibt es ja keinen Grund für die AN eine Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Und wenn der AG mit Änerungskündigungen kommt ist der BR voll in der Mitbestimmung nach §102 BetrVG , d.h. er kann und sollte ablehnen. Bei einem evtl. Kündigungsschutzprozess hat der AN gute Karten, da die Arbeitsrichter Änderungskündigungen zum zweck der Lohnminderung meist ablehnen. Siehe hierzu auch Thread #24521
LG
Poseidon
Erstellt am 15.08.2008 um 08:42 Uhr von andi66
@Gott des Meeres
''In diesen Verträgen ist kein Tarifgehalt angegeben sondern nur ein Stundenlohn, der allerdings der gleiche wie vorher ist.''
@Jana
Poseidon hat Recht. Euch werden wahrscheinlich die tariflichen Lohnerhöhungen verwehrt bleiben. Das heißt zukünftiger Lohn ist frei aushandelbar. Außerdem gelten auch einige andere tarifliche Vergünstigungen für euch dann nicht mehr.
Gruß Andi
Erstellt am 15.08.2008 um 10:06 Uhr von Poseidon
@ Andi66
Der Stundenlohn bleibt zwar der gleiche, die MA sollen aber weniger std. arbeiten was ja dann doch das monatliche Einkommen mindert, oder?
Außerdem schreibt Jana "zu anderen Konditionen natürlich" ich weiß nicht ob sie uns alle Konditionen genannt hat?? Vielleicht gibts da ja noch andere Verschlechterungen, der AG macht das ja nicht zum Spass sondern Ausschließlich zu seinem Vorteil ;-)
Schönes Wochenende
Poseidon
Erstellt am 15.08.2008 um 10:17 Uhr von andi66
@Poseidon
Jepp, da hast du in beiden Punkten recht.
Änderungskündigungen zum Vorteil des AN? Nie nich.
Euch allen schönes Wochenende
Andi