ZAK-Vertrag gestern ausgelaufen, MA heute da, was tun?
Guten Morgen, bei einem ZAK ist gestern der Vertrag abgelaufen. Heute ist der ZAK wieder da und macht seine Arbeit. Der ZAK wird auch weiterhin von den Kollegen benötigt. Der BR hat keine weitere Anhörung oder ähnliches machen.
Nun die Frage:
- was können wir tun?
- wie verhält sich das ZAK Verhältnis nun?
- muss der MA wieder nach Hause geschickt werden? Wenn ja, von wem?
- der BR möchte diesen MA gerne behalten.
MfG HeldvomFeld
Community-Antworten (11)
09.09.2015 um 11:41 Uhr
Was ist denn ZAK?
09.09.2015 um 11:46 Uhr
Hallo, ZAK ist ZeitArbeitsKraft. Das nennt man bei uns so, kann auch als ZA - ZeitArbeiter genannt sein.
09.09.2015 um 11:53 Uhr
@ HeldvomFeld
Als BR würde ich Füße ganz still halten ...
Voraussetzung dafür, dass dieser Kollege ggf. ein unbefristetes AV hat ist, dass die Arbeitsleistung nach Ende der Befristung vom AG bzw. einer zur Einstellung/Kündigung berechtigten Person wissentlich angenommen wird.
09.09.2015 um 12:02 Uhr
Hallo Hoppel,
das ist eben die Frage. Der MA ist bei der Zeitarbeit angestellt, gestern wäre sein letzter Tag gewesen. Bei befristeten MA in der Firma ist es so, erscheinen sie am nächsten Tag zur Arbeit und niemand sagt Bescheid, ist der ausgelaufene Vertrag dann automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Die Frage ist, wie es sich bei ZAK verhält? Was passiert, wenn wirklich nichts gesagt wird? Und der BR hat, wie gesagt, keinerlei Info bekommen. Wenn überhaupt könnte die Zeitarbeitsfirma etwas wissen, sie werden doch nicht einen ihrer Ma weiterhin zu einer Firma schicken, wenn der vertrag ausgelaufen ist?
Gruss HeldvomFeld
09.09.2015 um 12:06 Uhr
Gehe ich Recht in der Annahme dass mit "ZAK" ein Beschäftigungsverhältnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gemeint ist?
Dann dürfte hier der § 15 (5) TzBfG nicht wie Hoppel meint anwendbar sein.
Nach der Sachverhaltsschilderung würde ich grob vermuten:
- Der "ZAK" hat weiterhin ein Arbeitsverhältnis mit seinem Verleiher
- Ein Arbeitsverhältnis zwischen "ZAK" und Entleiher wird dadurch nicht begründet
- Was den Vertrag zwischen Entleiher und Verleiher betrifft müsste man diesen kennen um etwas dazu sagen zu können
- Der BR kann zu Recht monieren, dass er zu der Verlängerung des Einsatzes nicht gehört wurde.
09.09.2015 um 12:10 Uhr
Also läuft der Arbeitsvertrag des ZAK'lers bei der Zeitarbeitsfirma weiter - oder ist auch dort beendet?
Da wäre dann die Frage, wer das weiß oder nicht. Weiß die Zeitarbeitsfirma von der Arbeit? Weiß Euer AG davon?
Lasst es doch einfach erst einmal laufen. Vielleicht habt Ihr plötzlich einen neuen Mitarbeiter .....
09.09.2015 um 12:16 Uhr
@Pjöööng Ja, es handelt sich hier um Arbeitnehmerüberlassung.
Der BR möchte den MA ja gerne behalten, weil er benötigt wird. Sie sind sich nun nur unschlüssig, was oder ob sie etwas tun sollen.
09.09.2015 um 12:45 Uhr
Ic halte es für gefährlich, die Ausübung der Mitbestimmung daran festzumachen, ob der BR jemandem "behalten" will, oder nicht. Konsequent wäre es für mich, den Arbeitgeber darauf anzusprechen, dass dieser AÜGler weiterhin tätig ist, obwohl die Zustimmung des BR für einen kürzeren Zeitraum eingeholt wurde und den Arbeitgeber zu fragen, ob er die Zustimmung des BR nicht nachholen wolle.
09.09.2015 um 12:52 Uhr
Entweder hatte ich Tomaten auf den Augen als ich meine Antwort geschrieben habe oder aber die Fragestellung wurde in währenddessen um die Info "ZAK" ergänzt...
09.09.2015 um 13:45 Uhr
@Hoppel
Ich habe am Eingangspost nichts verändert, der ist noch genauso, wie ich ihn von Anfang an online gestellt habe.
Ich habe der Kollegin nun geraten, das mit dem Vorgesetzen zu besprechen. Zum einen, dass es keine erneute Anhörung gab, zum anderen, dass die ZAK weiterhin tätig ist und auch ebenfalls benötigt wird.
Danke an alle für die Antworten.
09.09.2015 um 15:24 Uhr
@ HeldvomFeld
Dann hätte ich tatsächlich die Tomaten von meinen Augen nehmen sollen. :-)
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