Überwachung des BR durch Geschäftsführung
Hallo zusammen, meine Frage lautet: darf die Geschäftsführung von den BR-Mitgliedern verlangen, dass sie die Dauer der BR-Sitzungen genau dokumentieren bzw. der Lohnbuchhaltung sogar melden müssen. Somit sind wir permanent unter Beschuss von der GF, weil wir in deren Augen viel zu viel Zeit füür die BR-Arbeit aufwenden. Gibt es einen Paragraphen der solche Erhebungen verbietet? Grüße BRMädchen
Community-Antworten (4)
08.09.2010 um 14:58 Uhr
Bei uns wird per Zeiterfassung von der normalen Arbeit abgestempelt und für BR-Arbeit angestempelt, da kann die GL ruhig sehen wieviel Zeit für BR Arbeit gebraucht wird. Ob mehr oder weniger daran können sie gar nichts ändern, bzw. je weniger Ärger die GL macht desto weniger BR-Arbeit wird auch anfallen...........
08.09.2010 um 15:08 Uhr
BRMädchen
BRM nutzen die gleichen Zeiterfassungssysteme wie jeder AN auch. Also Beginn der Arbeit und Ende. Es muss keine besondere Zeiterfasung für BR-Aufgaben erfolgen. BRM müssen sich nur AB bzw wieder AN melden- Also bei Beginn der BR-Arbeit abmelden und nach wieder anmelden.
Das Erfassen dieser Zeiten kann der AG dann gerne selbst machen. Er darf aber diese Zeiten nirgends ausweisen, also auch nicht in Kostenstellenberichten oder ähnliches.
Alles andere wäre Behinderung der BR-Arbeit, was rehctwidrig ist.
Also den AG auffordern für seine Forerungen der genauen Aufzeichnung und/ oder Eintragungen der BR-Zeiten die Rechtsgrundlage schriftlich zu liefern. Der BR würde dann nach einem rechtmäßig gefassten Beschluss einen Anwalt beauftragen dieses zu prüfen und dann die ggf. notwendigen rechtliche Schritte einzuleiten.
Somit sind wir permanent unter Beschuss von der GF, weil wir in deren Augen viel zu viel Zeit füür die BR-Arbeit aufwenden. Dieses ist ganz klar Behinderung der BR-Arbeit.
08.09.2010 um 15:30 Uhr
BRMädchen Die Mitglieder des BR müssen sich eh für die BR Arbeit bei ihren nächsten Vorgesetzten Ab- und Zurückmelden. So kann der AG die Betriebsratszeiten auch kontrollieren und das ist nicht verboten. Ob nach Meinung des Arbeitgebers der BR zuviel Zeit für BR Arbeit aufwendet, ist sicherlich keine Behinderung der BR Arbeit. Der BR als Gremium oder das BR Mitglied selbst, entscheiden über die Häufigkeit und Länge der Betriebsratsarbeit und nicht der AG. Für das Tätigwerden des BR oder das einzelnen BR Mitglied gibt es nur eine Voraussetzung. Die Betriebsratsarbeit muss NOTWENDIG sein.
09.09.2010 um 12:07 Uhr
Hallo BRMädchen Ich halte das seit Jahren so: BR-Sitzung-/ Ausschusssitzungstermine stehen im Kalender (wir arbeiten mit Outlook), sind also bekannt. Da ich in einer IT-Firma arbeite mache ich etliche BR-Arbeit am PC (auch Teilnahme an Foren,Recherchen im Internet etc.) und melde mich nicht extra ab. Bei Sonderterminen brauche ich mich nur mit den direkten Kollegen absprechen (die dann wissen wo ich bin und meine Aufgaben ev. übernehmen). Ich führe einen privaten Kalender in dem ich meine BR-Tätigkeiten stichpunktartig festhalte. Sollten der AG mal Einwände haben, so würde ich zunächst aufs Gesetz verweisen und im "Ernstfall" meine Notizen verwenden.
Don`t worry be happy
Happy
Verwandte Themen
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be
Vertrauensmißbrauch bei Gesprächen mit GF
ÄlterHallo erstmal an alle! Ich schildere euch mal mein Anliegen und hätte gerne so manche Meinung dazu. Ein BR-Ersatzmitglied an einer BR-Sitzung mit Geschäftsführung teil. Hierbei wurde dieses Ersatzm
Elektronische Überwachung wieviele Pat. von jedem MA untersucht werden - zulässig?
ÄlterUnsere GL möchte vom BR die Zustimmung für die elektronische Überwachung . Wir sind ein Mediz. Unternemen und hier soll festgestellt werden, wieviele Pat. von jedem MA untersucht werden und in welch
GPS Überwachung
ÄlterGuten Tag, ich habe folgende Frage: Unsere Geschäftsleitung beabsichtigt eine GPS Überwachung in die Firmenfahrzeuge zu installieren. Es soll nur zur Touren- und Serviceoptimierung verwendet werden.
Überwachung der Internetnutzung durch Arbeitgeber!
ÄlterWir brauchen Unterstützung! GF hat den BR über eine anstehende Überwachung der Internetnutzung eines Mitarbeiters informiert. Der GF liegt ein begründeter Verdacht vor, dass der MA das Internet über d