Erstellt am 17.04.2019 um 09:06 Uhr von nicoline
*Es gibt zwar eine BV in der ein ein Zeitkorridor von -40 bis +120 Stunden möglich sein können,ich sehe diesen jedoch als "Ausnahmeregelung"*
Ohne die ganze BV zu kennen und mit den Informationen, die du hier lieferst, würde ich behaupten, dass du auf dem Holzweg bist. Der AG kann das machen wenn das in der BV steht:
*Das AZ Konto muss nur auf das ganze Jahr ausgeglichen sein!"*
Eure Aufgabe ist es nun, darauf zu achten, dass der Zeitraum eingehalten wird und ich hoffe, dass es klar ausgedrückt ist, um welchen Jahreszeitraum es sich handelt. Steht da Kalenderjahr oder Jahr?
*insbesondere da die AN ihren kompletten Jahresurlaub bis Ende Oktober für das Folgejahr verplanen müssen.*
Das Eine hat mit dem Anderen nichts tun.
*Wie schon erwähnt,reden kann man mit den Damen nicht da diese der Ansicht sind das der BL und die GF ja am längeren Hebel sitzen und man alles so lassen möchte wie es ist.*
Tja, wer so einen BR hat, braucht keine anderen Feinde.
*Der BL hätte sich angeblich ebenfalls schlau gemacht und wir sollten gefälligst den DP freigeben und künftig keine Geschiss machen ansonsten würde er mit uns vor das Schiedsgericht (er meint wohl die Einigungsstelle ?) und das der BR im Falle einer Niederlage finanziell Haftbar gemacht werden kann.*
Das ist natürlich absoluter Bull....! Da du aber alleine bist mit deiner Ansicht, wird es ja nicht gelingen, einen Anwalt zu beauftragen. Es bleibt alleine die Möglichkeit, deine Kolleginnen durch Wissen zu überzeugen.
Erstellt am 17.04.2019 um 09:10 Uhr von galaxy
@Themenstarter
die BV müsste man schon genauer kennen um konkret eine Antwort zu geben. Euer AG legt es ja so aus, dass er im Jahresdurchschnitt auf die vertraglich vereinbarte AZ kommt und das AZ-Konto ausgeglichen sein muss. Außerdem kann sich ja die vertraglich vereinbarte Soll-AZ durchaus von der täglichen AZ unterscheiden, es ist ja z.B. in einem Krankenhaus durchaus möglich, dass die Sollarbeitszeit pro Tag bei einer Vollzeitstelle 7,7 Std. beträgt, aber eine Früh- und Spätdienst mit 7,5 Std plus Pause tgl. hinterlegt ist und der Nachtdienst mit 9 Std. plus Pause beträgt. Dann ist es durchaus möglich dass man in einem Monat mit "Minus-Std." geplant ist und im nächsten Monat mit "Plus-Std." geplant wird. Solange dann der Ausgleichszeitraum eingehalten wird ist alles im grünen Bereich.
"Die Kolleginnen haben jetzt den DP wohl gestern noch "freigegeben"
Hat der überhaupt Gültigkeit?"
Der § 87, Absatz 1, Satz 2 des BetrV verlangt eine durch Beschluss des Gremiums herbeigeführte Zustimmung des Betriebsrats zu jedem Dienstplan, mit dem der Arbeitgeber die Arbeitszeit der davon betroffenen Arbeitnehmer verbindlich festlegen will. Davon kann im Rahmen einer Betriebsvereinbarung, in der Grundsätze der Dienstplanung geregelt sind, in engen Grenzen abgewichen werden.
Ich gehe davon aus dass ihr mit einem 3-BR keinen DP-Ausschuss gebildet habt?
Habt ihr gestern eine BR-Sitzung gemacht und die Kolleginnen haben mit Dir zusammen den DP beraten und dann habt ihr einen Beschluss gefasst und dieser ist mit 2:1 für die Zustimmung des DP ausgegangen? Dann ist der DP gültig
Gruß
Galaxy
Erstellt am 17.04.2019 um 09:11 Uhr von galaxy
@nicoline
du warst 4 minuten schneller ;-)
Liebe Grüße
Galaxy
Erstellt am 17.04.2019 um 09:21 Uhr von Themenstarter
@ Galxy
Nein, einen DP-Ausschuss gibt es nicht!
Es gab gestern auch keine BR Sitzung und somit wurde auch nichts beschlossen.
Die Kollegin hat auf Druck der BL den Dienstplan "freigegeben"
Tatsächlich ist es so das durch verschiedene Schichten die tägliche Arbeitszeit etwas variiert.Damit bin ich auch einverstanden.
Aktuell ist es halt so das seit Jahresbeginn konsequent jeden Monat
Minusstunden von vornherein eingeplant sind obwohl die Arbeit ja da ist.
Es werden jeden Monat über 200 Stunden an Aushilfen vergeben.
BV muss ich nachschauen
Danke bis hierhin erstmal,
Gruß Themenstarter
Erstellt am 17.04.2019 um 09:31 Uhr von celestro
"werden die Stunden die die Festangestellten der Firma nicht zugestanden bekommen gleichzeitig an Aushilfen abgegeben (klar,sind billiger)."
Wenn das Stundenkonto im Jahresmittel ausgeglichen ist, wie kann sich der AG es dann mit Aushilfen "billiger" machen?
Erstellt am 17.04.2019 um 09:44 Uhr von Kjarrigan
Hallo Themenstarter,
ohne die BV zu kennen.
Wenn da ein Verfügungsrahmen von -40 bis +120 Stunden steht kann der AG imho auch darüber verfügen. Meiner Meinung nach liegt da schon der erste Fehler den der BR gamacht hat. Tenor aus Seminaren ist immer diesen Rahmen (Flexible Arbeitszeit wird ja moistens von allen gefordert) so klein wie möglich zu halten. z.B: bei uns sind es nur +- 16 h.
Was sagt die BV den wie Minus oder auch Plusstunden innerhalb des Jahres abgebaut warden können. Den MA muss ja die Möglichkeit gegeben warden auf 0 zu kommen,
damit sie ihre Arbeitszeit aus dem AV auch erfüllen können, ansonsten great der AG in Annahmeverzug.
Erstellt am 17.04.2019 um 09:53 Uhr von galaxy
@Themenstarter
wenn ihr keine Sitzung hattet, dann könnt ihr ja auch keinen Beschluss gefasst haben. Das ändert aber erstmal nichts an der Sachlage. Ist die Kollegin die BR-Vorsitzende? Wenn sie dem AG mitgeteilt hat, der DP ist freigegeben, dann kann der AG davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat, denn wie ihr als BR euch organisiert, das kann ihm schnurzegal sein.
Selbst wenn du jetzt zu recht diese "Freigabe" anzweifeln würdest, was passiert denn dann? Ihr haltet ordnungsgemäß eine BR-Sitzung ab und dann werden vermutlich die 2 Kolleginnen dem DP zustimmen, du dagegen stimmen und damit ist der DP gültig und das Ergebnis ist dasselbe, nur diesmal ordnungsgemäß herbei geführt.
Und wenn sich dein AG an die vorhandene BV hält, Arbeitszeitgesetz und evt. tarifvertragliche Vorschriften einhält dann stimmen die Kolleginnen auch zurecht zu, mit welcher Begründung wollt ihr denn dann einen DP ablehnen?
Vor allem mit welchen Konsequenzen?
Wenn ihr ablehnt und der AG setzt den DP dennoch um? Dann müsst ihr ja erstmal von euch aus in Verhandlungen mit dem AG treten und wenn diese gescheitert sind seid ihr ja gemäß § 87 Abs. 2 BetrVG, Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 Abs. 1 BetrVG, antragsberechtigt ein Einigungsstellenverfahren zu erwingen.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 17.04.2019 um 10:17 Uhr von §§Reiter
Zitat von Themenstarter:
"BR Schulung lehnen beide aber ab ? obwohl es ja wohl auch eine Pflicht ist sich Wissen anzueignen"
Verstehe ich das richtig, dass die beiden noch KEIN Seminar besucht haben???
Du hast nämlich völlig recht, das BAG definiert den Besuch von Betriebsratsseminaren als AmtsPFLICHT jedes BRM.
BAG, 21.04.1983 – 6 ABR 70/82
und das BAG hat sogar geurteilt, dass nur ein Seminar pro Jahr unzureichend ist.
BAG vom 11. 7. 72, AP Nr. 1 1972
Vielleicht solltest Du das Deinen Kolleginnen mal in Verbindung mit § 23 BetrVG auf den Tisch knallen.
Denn wie nicoline schon richtig gesagt hat: "Es bleibt alleine die Möglichkeit, deine Kolleginnen durch Wissen zu überzeugen."
Erstellt am 17.04.2019 um 11:25 Uhr von Kjarrigan
Natürlich sollte jedes BRM Seminare besuchen u/ besucht haben. Es wird aber trotzdem immer BRM geben die mehr AG freundlich tendieren. Manchmal sogar wider bessseren Wissens, weil sie sich halt was davon versprechen - was selbst bei Zweifel der anderen BR
kaum asl Vorteilsnahme nachweisbar ist (wenn das BRM das nicht gerade herausposaunt.
Und das BR Gremium agiert nun einmal durch Merhheitsbeschluß.
Erstellt am 17.04.2019 um 15:06 Uhr von ExBoMa
Da gibt es noch einen weiteren "Hebel":
Die Beschäftigung der Aushilfen liegt ebenfalls in Eurer Mitbestimmung. Und dieser könnt Ihr getrost widersprechen, wenn dadurch bereits fest angestellte Mitarbeiter permanent ins Minus kommen (§99(2) Punkt 3, BetrVG)
….es sein denn, das läuft über Werksvertrag oder Dienstleistungsvertrag, dürfte aber nicht der Fall sein.
Aber: So wie ich Deinen BR einschätze, ist fraglich, ob "die" diesen Hebel wirklich anwenden werden. Zuerst must du vermutlich jede Meine Überzeugungsarbeit leisten. Hast Du denn eine Schulung besucht?
Erstellt am 23.04.2019 um 13:45 Uhr von Enigmathika
Ich verstehe eine Aussage nicht:
"... werden die Stunden die die Festangestellten der Firma nicht zugestanden bekommen gleichzeitig an Aushilfen abgegeben (klar,sind billiger)."
Werden die Festangestellten denn nach Stunden bezahlt? (Ansonsten wären die Aushilfen ja ein zusätzlicher Kostenfaktor) Dann wäre eine Betriebsvereinbarung, die es erlaubt, 40 Stunden in Minus zu geraten, ja ziemlich übel. Ich stelle mir gerade vor, ein Arbeitgeber will mich loswerden. Damit ich selbst kündige, plant er mich in einem Monat einfach mal für 120 statt 160 Stunden ein, das wäre dann ja auch beim Gehalt eine Einbuße von 25%. Bei Teilzeitkräften kann der finanzielle Unterschied ja noch gravierender sein.
Gruß, Enigmathika
Erstellt am 23.04.2019 um 14:00 Uhr von Themenstarter
Nein,wir haben Festgehalt.
Allerdings bekommen wie keine Zulagen mehr (Überstunden) und werden natürlich an Wochenenden oder Feiertagen nur noch selten bis gar nicht mehr eingesetzt.Es macht ja einen Unterschied ob ich Zulagen für den Mindestlohn bezahlen muss oder Zulagen die eine Fachkraft bekommt.
Gruß Themenstarter
Erstellt am 23.04.2019 um 15:02 Uhr von Enigmathika
"Es macht ja einen Unterschied ob ich Zulagen für den Mindestlohn bezahlen muss oder Zulagen die eine Fachkraft bekommt."
Jein. Nur, wenn die Zulage für die Fachkraft allein höher ist als der Stundenlohn plus Zulage für die Aushilfe.
Erstellt am 24.04.2019 um 21:25 Uhr von DummerHund
@ Enignathika
Ist nicht immer ganz richtig. Eigenes Personal fällt unter Personalkosten....Fremdpersonal kann unter Sachkosten fallen. Ergiebt nach Steuerrecht ein ganz anderes Bild.