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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Minusstunden im Dienstplan - ist das in Ordnung?

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Erdal
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr mir etwas vorraus habenden :) eine Kollegin die Normalerweise täglich einen 7,7 Std Tag hat bei einer 38,5 Std Woche > Es gilt bei uns die 5 Tage Woche. Soll nun laut Dienstplan nur noch Täglich 7,0 Std Arbeiten.Sie ist also mit Minus geplant. einen so recht wichtigen grund scheint es nicht zu geben,leider sind wir im BR da geteilter Meinung.Die Alten hasen sagen das der AG das darf. Andere und ich finden das der AG das nicht so einfach darf, aber der BRV will wenn wir ander Meinung sind Beweise haben und wir haben nur die Broschüre Mein Frei,dort steht aber kein §.Der uns hilft.Könnt ihr uns weiter helfen ? Wir haben keine gleitzeit und auch ist es bei uns so nicht üblich,es gilt der TVöD.Wir bzw die Koll. ist in der Pflege von Menschen tätig.Ich Arbeite in der Warenausgabe (Lager).

11.984014

Community-Antworten (14)

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Raga

06.05.2008 um 14:28 Uhr

Erdal warum regelt ihr das nicht wie mit überstunden? müsst ihr mitbestimmen lassen

HV
Henry V

06.05.2008 um 14:40 Uhr

Hallo Erdal, ihr habt volles Mitbestimmungsrecht nach BetrVG §87 Abs. 2

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Erdal

06.05.2008 um 15:21 Uhr

Henry V wie wo haben wir MBR ? bei der Planung von minus Stunden zur Vermeidung von überstunden ? wo steht das genau bzw wo lese ich das nach ?

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pit47

06.05.2008 um 15:39 Uhr

Hallo Erdal, der BR hat u. a. laut BetrVG § 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; 3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;

Aber was steht im TVöD zu diesen Maßnahmen?

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Alana

06.05.2008 um 15:50 Uhr

@Erdal betrifft das mehr als einen Kollegen/Kollegin = Kollektivrecht = MBR nach § 87 Abs. 2 BetrVG (Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit). Betrifft das nur diese eine Kollegin = § 615 BGB "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisikio". Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen "selbstverschuldeten" und "fremdverschuldeten" Minusstunden. Die fremdverschuldeten - also die vom Arbeitgeber angeordnete Minuszeit - darf nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen.

Erfurter Kommentar zu § 615 BGB - RN 67: "Nimmt der AG weniger Arbeitsleistung an, als der AN schuldet, kommt er tw. in Annahmeverzug. ...." RN 75 - Vergütungsanspruch. Nach § 615 S. 1 hat der AN Anspruch auf die Vergütung, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. ..."

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erdal

06.05.2008 um 16:04 Uhr

Alana Ey das ist voll Brauchbar. Denke das könnte helfen,hast du Erfahrung mit der Sache?

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Alana

06.05.2008 um 16:40 Uhr

@Erdal wir haben von dieser Rechtslage bei einer Schulung zu "Arbeitszeitrecht" bei der WAF erfahren. Bisher haben wir einen Annahmeverzug noch nicht "durchziehen" müssen, da wir nach der Schulung unsere Kollegen und vor allem auch die Abteilungs- und Gruppenleiter über diese "fremdverschuldeten" Minusstunden informiert haben. Uns war die Info in Zusammenhang mit hin und wieder sehr schwankenden Auftragslage wichtig, damit unsere Kollegen bei wenig Arbeit nicht kurzfristig nach Hause geschickt werden können und dafür Überstunden oder Urlaub opfern müssen.

Meist reicht es als BR dem AG gegenüber die Rechtslage und die entsprechenden Paragraphen zu wissen. Euer AG muß euch dann erst mal das Gegenteil beweisen (wofür er dann wahrscheinlich seinen Anwalt fragen muß ...).

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Erdal

06.05.2008 um 16:46 Uhr

Alana Danke du bist voll Korekt nett.

Aber was ist das mit dem Annahmeverzug? Wann muss die Koll sagen das sie die Minusstdunden nicht möchte?Gleich nach dem der Dienstplan ausliegt? Ich hoffe ich Nerve nicht,aber das ganze Rechtssystem hier ist etwas sehr Komplex,bis vor kurzen war alles O.K bei uns aber auf einmal drehen die hier durch und die Alten vom BR wirken so Komatös und deshalb kommen viele Koll von station zu uns.

A
Alana

06.05.2008 um 17:46 Uhr

@Erdal Annahmeverzug = MA stellt Arbeitsleistung zur Verfügung (gemäß Vertrag z. B. 36 Wochenstunden) - AG nimmt davon nur 30 Stunden an, für die restlichen 6 Stunden hat er für AN keine Arbeit - somit hat der AN "fremdverschuldete" Minusstunden, die zu Lasten des AG gehen und dem AN vergütet werden müssen.

Wie kommt euer Dienstplanschreiber eigentlich drauf, AN mit einer 38,5 Stunden-Woche nur mit täglich 7 Stunden einzuteilen? War das eine Weisung der Geschäftsleitung?

Ich an deiner Stelle würde jetzt erstmal deinen "Alten Hasen" im BR klarmachen, daß ein AG das halt nicht so einfach darf (siehe BGB). Dann sollte euer BRV die GL darauf hinweisen, daß der Kollegin trotz dieser Dienstplaneinteilung die 38,5 Stunden-Woche bezahlt werden muß. Und ferner solltet ihr rausfinden, ob soetwas in der Vergangenheit schon vorgekommen ist bzw. aktuell auch andere Kollegen betroffen sind.

W
w-j-l

06.05.2008 um 17:58 Uhr

erdal, konsequenterweise müßtet ihr mit dem AG auch über Personalplanung reden. Warum?

Wenn es bisher bei der vertragsgemäßen Ausgestaltung der Dienstpläne zu Überstunden kam, und diese durch Minus-Planung vermieden werden sollen, wer macht denn dann künftig die Arbeit, die bisher in den Überstunden geleistet wurde? Da ist doch dann zwangsläufig eine höhere Kapazität erforderlich, oder rechne ich da falsch?

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Erdal

06.05.2008 um 18:06 Uhr

Alana

Das war heute in der Runde der BRMs Thema, ein BRM sagte das er diese Info von der Koll bekommen hätte, ich glaube der Ag weis davon gar nichts das hat wohl nur die Oberelsa vom Dienst Berschlossen. Aber das hauptprpblem sind die Alten im Br die sagen nun immer ja, wenn der Ag das nicht darf dann habt ihr bestimmt auch die §§ dafür zur Hand, euer Gefühl für gerechtigkeit recht nicht aus. Ich habe schon deine § versendet.Mal sehen ob die mich ansprechen die Alten meine ich.Aber den BR Koll. der die Koll kennt der hat dein Schreiben schon und geht zur Koll. hin.

W-J-L Ja das mit den Plusstunden ist normalerweise so geregelt das die Abgebaut werden wie sie Angeschafft wurden ! Aber das was die bei der Koll macht ist uns Neu. Wegen kapazität, frage lieder nicht.Die haben in der Abt. 3 Minus Stellen ! bei voller Auslastung,den Job will aktuell keiner machen.(Dementen-Geriatrie). Aber du hast recht, deshalb ist es wohl diesen Monat NUr die eine Kollegin,wo Mise geplant wurde.Wer weis wer den Monat darauf an der Reihe ist.

A
Alana

06.05.2008 um 18:19 Uhr

@Erdal na da bin ich ja mal gespannt, wie das bei euch so weiter geht. Würde mich freuen, wenn du mich auf dem laufenden hältst (oder vielleicht noch andere Fragen hast, da du ja anscheinend ein "Frischling" im BR bist :-)) Ich kenn mich zwar im Pflegedienst und den dazugehörigen Tarifen nicht so aus (arbeite selbst im Maschinenbau), bin aber jederzeit hilfsbereit. Kontaktmail: betriebsratucc@uniccomp.de Grüße Alana

W
w-j-l

06.05.2008 um 18:21 Uhr

Na dann ändert sich doch grundsätzlich nicht am ursächlichen Problem, nur dass der AG nun das Risiko des Annahmeverzugs trägt. Wenn er sich da nun verplant, dann kann es sein, dass einzelne Kollegen ihre tarifliche Stundenzahl nicht vollbekommen, aber trotzdem voll bezahlt werden müssen, während andere noch mehr an Mehrarbeitsstunden anhäufen, die irgendwann wieder abgefeiert werden müssen.

Ihr müßt darauf achten, dass die AN, die aufgrund der Minus-Planung in ein hohes Minus auf dem Stundenkonto landen, nicht irgendwie drangsaliert werden.

Das alles kann unter dem Strich für den AG teurer werden.

L
Lotte

06.05.2008 um 23:23 Uhr

all, bevor hier Annahmeverzug greift, müsste man aber mal die tariflichen oder arbeitsvertraglichen Regeln zum Thema Arbeitszeit genau lesen. Manchmal steht dort, dass der Zeitraum zur Berechnung des Durchnitts der regelmäßigen AZ z.B. bis zu ein Jahr beträgt.

Erdal, bei der Dienstplangestaltung seid Ihr aber auf jeden Fall in der MB und ohne Genehmigung des BR geht da gar nichts. Für Deine Alten: Däubler (10. Auflage) Unter § 87 BetrVG RN 71 "Die Dauer der täglichen Arbeitszeit bestimmt sich zwangsläufig durch deren Beginn und Ende. Dauer sowie Beginn und Ende lassen sich nicht trennen. Mit der Mitbestimmung über Beginn und Ende der Arbeitszeit erhält daher der BR auch ein Mitbestimmungsrecht über ihre tägliche Dauer (vgl. BAG 13. 10. 87)"

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