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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf der AG im neuen Dienstplan Minusstunden(Überstundenabbau) planen

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Rotkäppchen
Jan 2018 bearbeitet

Darf der AG im neuen Dienstplan Minusstunden(Überstundenabbau) planen, auch wenn damit der Stellenplan nicht erfüllt ist? Wir haben viele Überstunden auf Station. Die Leitung plante im September -400h. Eine Besetzung wie im Stellenplan beschrieben, war aber nicht gegeben. Jetzt im Oktoberplan ist wieder genau das Gleiche, nur das einige MA nun in die Minusstunden gehen. Wenn ich AG wäre, könnte ich doch sagen, ihr habt jetzt mit weniger Personal gearbeitet, dann kann ich auch den Stellenplan reduzieren. Eine wirkliche Versorgung war aber nicht gegeben. Der BR sagt nichts dazu. Bin nur E-BRM

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Community-Antworten (6)

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DonJohnson

21.09.2008 um 12:18 Uhr

Vermutlich gibt es eine BV die das regelt, wenn es die nciht gibt, hat der BR selbstverständlich ein MBR nach § 87 Abs 1 Satz 2 und 3 BetrVG! Es muß nciht sein, dass der AG damit das Ziel verfolgt, Stellen abzubauen. Vielleicht sind die Stundenkonten einfach so voll, dass die abgebaut werden müssen. Der BR sollte dir aber darüber Auskunft geben können. Schilder ihm auch deine Bedenken - von wegen Stellenabbau!

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Rotkäppchen

21.09.2008 um 12:25 Uhr

Es gibt keine BV. Gesprochen habe ich auch mit ihnen, weil ja allein schon die Versorgung der Patienten gefährdet ist. Aber es scheint keinen zu interessieren. Selbst Präventionsanzeigen bleiben unbeantwortet.

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DonJohnson

21.09.2008 um 12:59 Uhr

Tja, das tut mir leid, aber wie kann ich dir dann helfen? Vielleicht solltest du dem BR mal vor Augen halten, dass 2010 Wahljahr ist, und sie den MA helfen sollen wenn sie wiedergewählt werden wollen. Möglichkeiten hat der BR genug - er muß es nur anwenden! Mehr kann ich dir dazu leder nciht sagen.

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Lotte

21.09.2008 um 13:50 Uhr

Rotkäppchen, fallt Ihr unter das HeimG? Hilft Dir § 11 (1) Punkt 3 HeimG in Verbindung mit § 4 und dem Kommentar von Krahmer unter § 4 HeimG RN 12: "Auch Mitarbeiter von Heimen können Personen mit berechtigtem Interesse sein, wenn es z.B. um das Abstellen von Missständen geht" ?

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Rotkäppchen

21.09.2008 um 14:06 Uhr

Wir sind ein Akutkrankenhaus. Haben 40 Betten auf der Station und arbeiten normalerweise laut Stellenplan mit 2 ex Sr und 2 Helfern. Kannst dir ja vorstellen, was los ist, wenn nur noch 3 im Dienst stehen.

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Lotte

21.09.2008 um 14:15 Uhr

Rotkäpchen, dann gilt das HeimG für Euch nicht. Vielleicht musst Du mal das für Euch geltende Krankenhausgesetz durchforsten.

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