wir sind dabei, eine neue BV mit dem Arbeitgeber abzuschließen.
Bei der ein oder anderen Frage kommt es mir so vor als seien wir damit überforder.
Ist es möglich, nach § 80 Abs. 3 BetrVG einen Sachverständigen dafür zurate zu ziehen?
Liebe Grüße
Torsten
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten