Hallo allerseits !

Wir speichern die Informationen unserer BR-Arbeit derzeit auf einem zentralen Rechner im Firmennetzwerk. Dort haben ausser den BR-Mitgliedern nur die Administratoren Zugriffsmöglichkeiten.

Um die Zugriffsmöglichkeit der Administratoren zu verhindern, setzen wir seit kurzem eine Verschlüsselungssoftware ein. Das passt der Geschäftsführung nicht.

Wir haben kein eigenes BR-Büro und kein gesonderten BR-PC (und wollen dies eigentlich auch nicht)

Können wir das Recht auf eine Verschlüsselung mit §79 BetrVG (Geheinhaltungspflicht) rechtfertigen bzw. verstossen wir sogar gegen §79, wenn wir nicht verschlüsseln ? Welche sonstigen Ansprüche haben wir ?

Bin für jeden Hinweis sehr dankbar. Gruß,

MR