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Muß der BR dem Datentransfer von persönlichen MA Daten zustimmen?

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Renate
Jan 2018 bearbeitet

Persönliche Daten (wie Name, private Telefonummer, Adresse, Steueridentifikationsnummer etc.) sollen in die USA geschickt werden, weil unsere Firma an eine US Firma verkauft wurde. Der BR wurde über dieses Vorhaben von der Geschäftsleitung informiert. Handelt es sich hierbei um eine zustimmungspflichtige Angelegenheit oder hat der BR keine Möglichkeit den Transfer der Daten zu verhindern, außer er aktiviert den Datenschutzbeauftragten.

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Community-Antworten (16)

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Z.Ickig

08.06.2006 um 16:53 Uhr

Der BR dürfte hier kaum Möglichkeiten haben, den Transfer zu verhindern. Immerhin handelt es sich beim Empfänger der Daten um den neuen Eigentümer des Betriebes und somit auch den Arbeitgeber. Der wird schon ein berechtigtes Interesse daran nachweisen können, zu wissen, wer seit wann und für was bei ihm arbeitet.

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Ramses II

08.06.2006 um 17:03 Uhr

Das ist so nach Artikel 25 der Europäischen Datenschutzrichtlinie nicht zulässig, da die USA nur über einen unzureichenden Datenschutz (sofern dieses Wort dort überhaupt bekannt ist) verfügen.

Schau mal nach ob Euer Neuerwerber den Safe Harbor Contract unterzeichnet hat. Falls nicht ist die Datenübermittlung meines Erachtens rechtswidrig.

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Z.Ickig

08.06.2006 um 17:20 Uhr

Ramses, die Europäische Datenschutzrichtlinie gilt nur zwischen den Mitgliedsstaaten. Dazu gehören die USA bisher nicht.

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Renate

08.06.2006 um 17:29 Uhr

@Ramses: Nein, unser "Erwerber" hat den Safe Harbor Contract nicht unterzeichnet.

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Renate

08.06.2006 um 17:36 Uhr

@Z.Ickig: Es ist nicht so, dass die deutsche Firma nicht mehr besteht, sondern sie besteht nach wie vor und wird auch bestehen bleiben. Die persönlichen Daten liegen unserem deutschen Arbeitgeber natürlich vor, es geht aber hier darum, ob diese Daten zusätzlich noch in die USA transferiert werden müssen bzw. dürfen und ob wir als BR hierbei ein Mitspracherecht haben bzw. wenn wir der Auffassung sind, nein, wir wollen nicht, dass die Daten übermittelt werden, dass wir dies auch verhindern können, eben weil es sich hierbei um ein Thema handelt bei dem die Geschäftsleitung unsere Zustimmung benötigt.

RI
Ramses II

08.06.2006 um 17:37 Uhr

Z. Ickig,

ich gehe davon aus dass Renates Arbeitgeber in der EU sitzt.

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Z.Ickig

08.06.2006 um 17:48 Uhr

Warum? Die Fragestellung sagt eindeutig, dass die Daten in die USA gehen sollen, und der Käufer ein US-amerikanisches Unternehmen ist.

RI
Ramses II

08.06.2006 um 18:47 Uhr

Z. Ickig,

das ändert nichts daran dass es sich rechtlich um ein deutsches Unternehmen handelt welches die Daten nun an ein amerikanisches Unternehmen übermitteln soll, egal wie die vertraglich (Beherrschungsvertrag?) miteinander verbandelt sind.

Eine deutsche Gärtnerei darf ja schliesslich auch nicht Haschisch anbauen, bloß weil sie an einen Columbianer verkauft wurde.

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Z.Ickig

08.06.2006 um 18:53 Uhr

Eure Zustimmung wird definitiv nicht benötigt. Das ergibt bereits sich aus dem Wortlaut des Gesetztes in § 80 BetrVG Abs. 1: Der BR hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht...... usw.

Hier besteht aber eine gesetzliche Regelung, und zwar das BDSG. Zwar hat der BR gemäß § 80 I VetrVG darüber zu wachen, dass Arbeitnehmerschutzgesetze eingehalten werden. Hierzu zählt auch das BDSG. Der BR kann aber lediglich darüber "wachen", d.h. vermeintliche Verstöße beim Arbeitgeber rügen. Das wars dann auch schon. Mehr kann er nicht tun.

Z
Z.Ickig

08.06.2006 um 19:03 Uhr

"Eine deutsche Gärtnerei darf ja schliesslich auch nicht Haschisch anbauen, bloß weil sie an einen Columbianer verkauft wurde."

Machen die nicht in Koks ???

RI
Ramses II

08.06.2006 um 19:08 Uhr

Ok, dann ersetze bitte "Gärtnerei" durch "Braunkohletagebau"!

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Fayence

08.06.2006 um 21:38 Uhr

Z.Ickig, angenommen, der BR hat hier nicht mitzubestimmen.

Darf der AG die angeforderten Personaldaten denn auch ohne Einverständniserklärung der betroffenen Arbeitnehmer in gewünschtem Umfang in die USA übermitteln?

Habe dazu einen ganz guten Kurzüberblick gefunden: http://www.rpda.de/dezernate/datenschutz/download/dsb2000/9.htm

Z
Z.Ickig

09.06.2006 um 11:54 Uhr

"Darf der AG die angeforderten Personaldaten denn auch ohne Einverständniserklärung der betroffenen Arbeitnehmer in gewünschtem Umfang in die USA übermitteln? "

Wohl nicht, denn gemäß § 4 Abs. 1 BDSG bedarf es der vorherigen Einwilligung des Betroffenen.

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Fayence

09.06.2006 um 12:49 Uhr

Dann einigen wir uns doch darauf, dass ein zwingendes Mitbestimmungsrecht sicherlich nicht gegeben ist.

Der BR hat jedoch die Möglichkeit, eine BV "Datenschutz" abzuschliessen. In dieser sollte ganz klar geregelt sein, welche Daten wann, an wen, zu welchen Zweck übermittelt werden dürfen. Ebenfalls sollte der Dateninhaber = AG in der BRD verpflichtet werden, die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien gem. BRD und EU-Recht zu garantieren.

Die private Telefonnummer und auch die Steuernummer gehören für mich z.B. nicht zu den Daten, für die der neue Eigentümer in den USA ein generell berechtigtes Interesse nachweisen kann.

RI
Ramses II

09.06.2006 um 12:53 Uhr

Die Steuernummer vielleicht schon, da er diese möglicherweise nach Bangalore zur Gehaltsabrechnung übermitteln muss.

Allerdings ist nach der EU-Richtlinie ein "berechtigtes Interesse" nicht ausreichend.

F
Fayence

09.06.2006 um 13:06 Uhr

Deswegen habe ich auch geschrieben "...berechtigtes Interesse NACHWEISEN kann".

Die reine Erklärung reicht natürlich nicht aus!

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