Erstellt am 28.08.2007 um 07:10 Uhr von steini
hallo lagermaus,
stelle doch bei der nächsten sitzung die terminänderungen als tagesordnungspunkt auf die agenda. nicht du als brv solltest hier alleine entscheiden.
ist die mehrheit für andere termin solltet ihr die go entsprechend ändern.
Erstellt am 28.08.2007 um 09:21 Uhr von Pirat
@Lagermaus,
Diese gesetzlich auferlegte Pflichten hat kraft seines Amtes nur der Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter zu erfüllen:
Er beruft Betriebsratssitzungen ein, legt die Tagesordnung fest, lädt die Betriebsratsmitglieder, die Schwerbehindertenvertretung, ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder ggf. die gesamte Jugend- und Auszubildendenvertretung ein. Falls Eingeladene an der Teilnahme gehindert sind, hat er Ersatzmitglieder zu laden ( § 29 ).
Er leitet die Betriebsratssitzung, wobei er nicht gehindert ist, diese Leitung auch an andere Betriebsratsmitglieder zu delegieren.
Gemeinsam mit einem anderen Betriebsratsmitglied unterzeichnet er die Sitzungsniederschriften ( § 34 Abs. 1 ).
Er leitet die Betriebsversammlung ( § 42 Abs. 1 Satz 1 ).
In Betriebsräten mit weniger als neun Mitgliedern kann ihm die Führung der laufenden Geschäfte übertragen werden, falls der Betriebsrat das so beschließt ( § 27 Abs. 3 ). Das muss aber nicht sein, sondern es ist eine reine Entscheidung nach Zweckmäßigkeit. Falls es dem Betriebsrat zweckmäßig erscheint, ein anderes Mitglied mit der Führung der laufenden Geschäfte zu betrauen, kann er das jederzeit beschließen.
In Betrieben mit weniger als neun Betriebsratsmitgliedern nimmt der Vorsitzende oder sein Stellvertreter das Recht auf Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten wahr (folgt aus § 27 Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 2 Satz 2 ).
Er vertritt die Beschlüße des BR nach aussen.
Der BRV ist die unterschriftsberechtigte Person im BR.
es gibt auch Semis zum Thema BRV.
Erstellt am 28.08.2007 um 09:25 Uhr von pirat
ups... habe noch was vergessen,
an den regelmäßigen BR Sitzungen solltest du unbedingt festhalten, eine wöchendliche, wie bei uns, wäre auch eine Überlegung wert, oder?
Erstellt am 28.08.2007 um 09:36 Uhr von Robin H
Lagermaus,
eine GO, bzw. der darin benannte Regeltermin, bindet Dich nur "grundsätzlich", will sagen: Du kannst erforderlichenfalls davon abweichen, und zwar ohne dass dann daraus eine "Sondersitzung" wird.
Allerdings würde ich mir nicht durch eine Minderheit im BR solche "Flexibilität" aufzwingen lassen. Der vereinbarte Regeltermin soll ja gerade allen BR-Mitgliedern ermöglichen, ihre Zeit zu planen, auch in Abstimmung mit dem eigenen Vorgesetzten.
Ich halte allerdings einen 3-wöchigen Turnus auch für zu wenig (der einzig sinnvolle Hinweis von pirat), insbesondere da ihr mit 7 Mitgliedern nicht auf BA-Sitzungen ausweichen könnt.
Erstellt am 28.08.2007 um 09:40 Uhr von Kölner
@Lagermaus
...und ausserdem würde ich eine solche GO in die Tonne kloppen!
Erstellt am 28.08.2007 um 14:52 Uhr von Robin H
Jaaa Kölner,
ich kenne Dein grundsätzliches Mißtrauen gegenüber GOs.....
Lagermaus: Kölner will vielleicht sagen, dass der Turnus der Sitzungen nicht in die GO gehört. Das kann man einfach auch so beschließen, muss es aber nicht mal.
Erstellt am 28.08.2007 um 19:56 Uhr von Kölner
@Robin H
7 BRM und eine solche GO...*grusel*
Erstellt am 28.08.2007 um 22:27 Uhr von Heini4President
" @Robin H
7 BRM und eine solche GO...*grusel*
Antwort 7 Erstellt am 28.08.2007 - 19:56 Uhr von Kölner"
Ohne die GO zu kennen ist diese Aussage ja wohl völlig unbegründet.
Erstellt am 28.08.2007 um 23:59 Uhr von DrDoolittle
Na sphinx...
...wieder auf "F 60.3"!