Erstellt am 26.10.2015 um 08:09 Uhr von fantil
Ja, darf er, aber ihr müsst sie ihm nicht geben!!!
Erstellt am 26.10.2015 um 08:14 Uhr von Betriebsbonsai
Nein, der Chef darf eine solche Liste nicht verlangen. Sollte er Zweifel an der Tätigkeit eines BR-Mitgliedes haben, so kann er nur von einem diesem selber eine Stichworthafte Aufstellung seiner Tätigkeit mit Zeitangabe fordern. Aber auch dieses kann er nicht generell verlangen, sondern nur wenn er berechtigte Zweifel an der Notwendigkeit der temporären Freistellung hegt. Das evtl. voll Freigestellte BR-Mitglied ist hiervon komplett ausgenommen.
Erstellt am 26.10.2015 um 09:16 Uhr von gironimo
Jedes BR-Mitglied meldet sich doch zur BR-Tätigkeit ab und anschließend wieder an. Da weiß doch der Chef, wer zur Sitzung (oder auch andere BR-Arbeit) ist.