Erstellt am 25.01.2022 um 20:25 Uhr von Dummerhund
Sieht man das es für Redakteure einen TV gibt, ist nicht davon aus zu gehen das diese Als Leitende Angestellte beschäftigt sind. Daher besteht hier Mitbestimmung nach §99 BetrVG.
Erstellt am 25.01.2022 um 20:37 Uhr von Catweazle
Wenn ihr ein Tendenzbetrieb seid handelt der Arbeitgeber korrekt.
Erstellt am 25.01.2022 um 20:44 Uhr von Dummerhund
Upps, das hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm.
Erstellt am 26.01.2022 um 19:16 Uhr von tante frieda
Reine Information ist korrekt, ist in unserem Verlag auch so.