Zustimmungspflicht des BR bei Eintellung v. Redakteuren
Wir sind ein Zeitungverlag, wenn Redakteure eingestellt werden wird der BR nur informiert von der Geschäftsleitung! Hat hier der BR keine weiteren Rechte?
Community-Antworten (4)
25.01.2022 um 21:25 Uhr
Sieht man das es für Redakteure einen TV gibt, ist nicht davon aus zu gehen das diese Als Leitende Angestellte beschäftigt sind. Daher besteht hier Mitbestimmung nach §99 BetrVG.
25.01.2022 um 21:37 Uhr
Wenn ihr ein Tendenzbetrieb seid handelt der Arbeitgeber korrekt.
25.01.2022 um 21:44 Uhr
Upps, das hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm.
26.01.2022 um 20:16 Uhr
Reine Information ist korrekt, ist in unserem Verlag auch so.
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