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Zustimmungspflicht des BR bei Eintellung v. Redakteuren

S
Spezi
Jan 2022 bearbeitet

Wir sind ein Zeitungverlag, wenn Redakteure eingestellt werden wird der BR nur informiert von der Geschäftsleitung! Hat hier der BR keine weiteren Rechte?

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Community-Antworten (4)

D
DummerHund

25.01.2022 um 21:25 Uhr

Sieht man das es für Redakteure einen TV gibt, ist nicht davon aus zu gehen das diese Als Leitende Angestellte beschäftigt sind. Daher besteht hier Mitbestimmung nach §99 BetrVG.

C
Catweazle

25.01.2022 um 21:37 Uhr

Wenn ihr ein Tendenzbetrieb seid handelt der Arbeitgeber korrekt.

D
DummerHund

25.01.2022 um 21:44 Uhr

Upps, das hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm.

TF
Tante Frieda

26.01.2022 um 20:16 Uhr

Reine Information ist korrekt, ist in unserem Verlag auch so.

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