Erstellt am 03.08.2007 um 11:00 Uhr von Jube
@mytona,
Wir hatten in unserer GO früher für solch einen FAll vorgesehen, dass das älteste BRM, neuerdings ein BRM aus dem Betriebsausschuss die Sitzung leitet.
Erstellt am 03.08.2007 um 11:04 Uhr von Nemeth
@mytona
am Besten Ihr setzt das Thema "weitere Stellvertretungen" auf die TO der nächsten Sitzung und legt dort fest wie Ihr in einer solchen Situation verfahren wollt, so wie Jube es beschrieben hat, fasst einen Beschluss und haltet das Ganze im protokoll fest. Dann gibt es in der Zukunft keine Diskussionen und Fragen mehr.
Erstellt am 03.08.2007 um 11:12 Uhr von pirat
§ 36 BetrVG der Betriebsrat hat .....sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. ...Die Geschäftsordnung enthält Bestimmungen über die innere Organisation der Betriebsratsarbeit. Insbesondere werden durch die Geschäftsordnung diejenigen Sachverhalte konkretisiert, die in § 26ff. BetrVG geregelt sind.
Da kann man auch die Reihenfolge der BR Vertrer/innen festlegen.
Erstellt am 03.08.2007 um 11:30 Uhr von marcus
@pirat!
Das nennt man wohl kreatives zitieren?
Erstellt am 03.08.2007 um 14:34 Uhr von mytona
Hallo BR'ler,
vielen Dank für Eure Hilfe. Werde das Thema auf die TO der nächsten Sitzung nehmen.
Schönes Wochenende
Mytona