Urlaubsvertretung BR-Vorsitzender - Was ist, wenn beide verhindert sind?
Hallo BR'ler, der stellv. Vorsitzende und ich (Vorsitzende) hatten uns versehentlich bei einem Kurzurlaub vorher nicht abgestimmt. Somit waren wir beide an 2 Tagen in Urlaub. Lt. BetrVG übernimmt bei Verhinderung der Vorsitzdenen der Stellvertreter die Vertretung. Was ist, wenn beide verhindert sind? Wir haben zu diesem Thema immer wieder riesige Diskussionen im Gremium. Was meint Ihr? Merci Mytona
Community-Antworten (5)
03.08.2007 um 13:00 Uhr
@mytona, Wir hatten in unserer GO früher für solch einen FAll vorgesehen, dass das älteste BRM, neuerdings ein BRM aus dem Betriebsausschuss die Sitzung leitet.
03.08.2007 um 13:04 Uhr
@mytona
am Besten Ihr setzt das Thema "weitere Stellvertretungen" auf die TO der nächsten Sitzung und legt dort fest wie Ihr in einer solchen Situation verfahren wollt, so wie Jube es beschrieben hat, fasst einen Beschluss und haltet das Ganze im protokoll fest. Dann gibt es in der Zukunft keine Diskussionen und Fragen mehr.
03.08.2007 um 13:12 Uhr
§ 36 BetrVG der Betriebsrat hat .....sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. ...Die Geschäftsordnung enthält Bestimmungen über die innere Organisation der Betriebsratsarbeit. Insbesondere werden durch die Geschäftsordnung diejenigen Sachverhalte konkretisiert, die in § 26ff. BetrVG geregelt sind.
Da kann man auch die Reihenfolge der BR Vertrer/innen festlegen.
03.08.2007 um 13:30 Uhr
@pirat!
Das nennt man wohl kreatives zitieren?
03.08.2007 um 16:34 Uhr
Hallo BR'ler, vielen Dank für Eure Hilfe. Werde das Thema auf die TO der nächsten Sitzung nehmen. Schönes Wochenende Mytona
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