Hallo BR'ler,
der stellv. Vorsitzende und ich (Vorsitzende) hatten uns versehentlich bei einem Kurzurlaub vorher nicht abgestimmt. Somit waren wir beide an 2 Tagen in Urlaub. Lt. BetrVG übernimmt bei Verhinderung der Vorsitzdenen der Stellvertreter die Vertretung. Was ist, wenn beide verhindert sind? Wir haben zu diesem Thema immer wieder riesige Diskussionen im Gremium.
Was meint Ihr?
Merci
Mytona