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BR-Vorsitzender will Urlaubsvertretung für das Büro (Arbeitgeber) machen.

P
Paddy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute Jetzt ist es mal wieder soweit. Unser Vorsitzender, ein sogenannter (schräger) Fürst will (soll) in den nächsten Wochen Urlaubsvertretung für unseren Vorarbeiter machen. (Also auch Büro und Weisungsbefugnis) Ich habe ihm gerade eine Mail geschrieben , und gebeten dazu Stellung zu nehmen, weil der Rest des Gremiums es gestern mal gaaaanz nebenbei von der Belegschaft erfahren hat. Außerdem habe ich ihn aufgefordert dieses Vorhaben zu unterlassen.

Gibt es evtl auch ein Gesetz das dieses Vorhaben unterbinden kann ?

Ich weiß abwählen und und und........aber ich will es erst mal auf die Humane Schiene versuchen.

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Community-Antworten (19)

S
Streikbrecher

05.08.2012 um 22:01 Uhr

Jetzt aber einmal ganz erhlich, was spricht dagegen?? Wo hats Du eine Rechtsgrundlage für dieses Ansinnen??

Auch Vorarbeiter sind AN und habe das aktive und passive Wahlrecht!

P
Paddy

05.08.2012 um 22:14 Uhr

Hallo Streiki

Ich lass mich ja gerne eines Besseren belehren. Ja, du hast Recht Vorarbeiter ist Arbeitnehmer leuchtet ein.
Aber Vorarbeiter vertritt doch in erster Linie die Arbeitgeberseite und der BR die Arbeitnehmerseite. Für mein Gefühl passt das gar nicht.

Ich kann doch nicht auf der einen Seite die Arbeiter ins Hemd treten und antreiben oder gar anschieten...........auf der anderen anderen Seite bin ich der Arbeitnehmervertreter.

Was sagen andere dazu ? Mag ja sein dass ich falsch liege.

B
BRUTUS

05.08.2012 um 22:20 Uhr

theoretisch könnte man ja sagen, arbeitnehmerfreundliche Vorgesetzte sind doch nicht zu verachten, man muß ja als Vorgesetzter nicht zwingend ein A.....loch sein

praktisch vermutet hier wohl der eine oder andere, der "schräge" Fürst nutzt sein Amt, um weiterzukommen.............. der AG nutzt die Situation, sich den "schrägen" Fürsten gewogen zu machen

inwieweit hier ein "Geschmäckle" entsteht, können wohl nur Insider beurteilen.....

B
Betriebsrätin

05.08.2012 um 22:42 Uhr

Fangen nun schon BR an, anderen BRM etwas zu unterstellen? Kann es nicht ganz einfach sein, dass er auf Grund der Leistungen und des Wissen der Beste ist?

Dieses mal ganz abgesehen davon, dass auch wie schon geschrieben Vorarbeiter das aktive und passive Wahlrecht haben.

Weiter, dass ein optimaler BR, möglichts BRM aus ALLEN Bereichend es Betriebes haben sollte. Er ja auch für ALLE Beschäftigten da ist. Er auch möglichts das Fachwissen aller Bereiche haben sollte. Denn nur dann kann er seine Aufgaben optimal machen. Denn dazu gehört dieses alles.

Hier könnte man in dem Sinnen einiger, besonders des Fragestellers, durchaus auch zu mindest den Versuch der Diskriminierung erkennen.

Es gibt viele BRs welche sich auch sehr gut für alle AN einsetzen, mit BRM aus auch Personalabteilungen oder Teamleitern usw.

Also alles im Sinne des BetrVG nur halt hier teils eingebrachte Gedanken leider nicht :-(

Oder ist der Fragesteller nur neidig, dass nicht er hier angefragt ist?? Also "Futterneid"!!

H
Hoppel

05.08.2012 um 22:59 Uhr

@ Paddy

Es gibt KEIN Gesetz das dieses Vorhaben unterbinden kann!

"Außerdem habe ich ihn aufgefordert dieses Vorhaben zu unterlassen."

Das würde ich mir ja noch mal überlegen, immerhin wärt Ihr dann schon zwei BRM mit Weisungsbefugnis ...

" Ich weiß abwählen und und und........aber ich will es erst mal auf die Humane Schiene versuchen. "

Was wäre denn "und und und"? Steinigen, teeren, federn?

"Was sagen andere dazu ? Mag ja sein dass ich falsch liege."

Ich schlage vor, dass Du schon mal einen Termin bei einem Chiropraktiker machen solltest. Wenn man sich so verlegen hat, schmerzt das Kreuz immer so fürchterlich.

B
BRMetall

05.08.2012 um 23:08 Uhr

@ Paddy

Es ist j aschon fast alles gesagt, nur daher noch diesen Gedanken.

Man könnte Dein Ansinnen auch als Versuch der Behinderung im Mandat auffassen. Alles nur, weil hier ein BRM seine RECHTE als Arbeitnehmer wahrnimmt.

N
Nubbel

05.08.2012 um 23:34 Uhr

wenn du mir sonntag abends so ne mail, mit derart unhaltbaren forderungen schicken würdest, solltest du den montag ausfallen lassen!

P
Paddy

06.08.2012 um 00:19 Uhr

Leute ich danke euch für die zahlreichen Antworten Ich kann mit den meißten zwar nicht all zu viel anfangen weil ihr da ein völlig falsches Bild von unserem Vorsitzenden habt (den ihr ja nicht kennt) und teilweise abschweift .....wie z. B. Betriebsrätin..... echt unfassbar. Wie kannst du sagen dass ich neidisch bin. Solchen Mist kannst du dir echt sparen. Dann antworte doch lieber gar nicht statt hier deine Fantasiewelt nieder zu schreiben. Du denkst da Sachen rein.....woher nimmst du den ganzen Mist eigentlich den du dir da zusammen reimst ?

Hoppel du brauchst hier nicht jeden Satz kopieren und zerpflücken. Das ist hier ein Forum , wo jemand um eine Antwort bittet. Wenn ich mich verarschen lassen will, kann ich das auch anderswo tun. Das wirkt ja bei dir , als würdest du nur den ganzen Tag warten dass mal einer was schreibt dem du dann endlich blöde Antworten geben kannst.

Überhaupt finde ich diese Mentalität in diesem Forum hier manchmal wirklich seltsam. Mir fällt das immer wieder auf. Sorry....ich muss wohl noch dazu sagen dass sich bitte nicht jeder angesprochen fühlen soll. Es gibt auch ganz normale kompetente Nutzer hier !!!! Und dafür bin ich dann auch echt dankbar.

Aber meißt fragt hier jemand ganz normale banale Dinge und dann fallen fast alle über ihn (sie ) her und dann wird derjenige ausgezählt was das Zeug hält......ich weiß nicht was so etwas soll. Warum kann man sich nicht einfach darauf beschränken wie......Da stellt jemand eine Frage....ich gebe eine Antwort .

Nein, unser Schräger Fürst klüngelt ohnehin sehr viel mit der Betriebsleitung und ist sehr sehr machtbesessen......diese Geschichte passt eben mal wieder zu ihm , weil er irgendwie immer wieder dahin tendiert ins irgendwann mal im Büro zu sitzen und die Belegschaft zusammen zu falten. Auch hilft er oftmals (beim Chef) mit, wenn es drum geht dass Leute eine Abmahnung bekommen.......mann kann es nur schlecht nachweisen.

Insgesamt haben mir jedoch eure Antworten gezeigt dass ich falsch lag . Habe mich da wohl ein wenig von meinem Zorn leiten lassen.

Somit muss ich meine Einstellung zu diesem Thema noch mal überdenken.

Aber ein schräger Fürst bleibt er für mich dennoch !!!

@ Admin , Sorry für meine Antwort, aber das musste mal gesagt werden.

S
Streikbrecher

06.08.2012 um 00:43 Uhr

Paddy

Die Rätin, hat auf Grund deiner gemachten Aussagen nur Fragen aufgestellt. Also alles Fragen welche einem der eben "nur" diene Angaben kennt durchaus kommen können.

Warum dann also Dein Ton?? Ganz besonders, da dein Ton in der Fragestellung ja auch nicht ohne ist.

Weiter ist es wohl auch so, dass die Mehrheit der AN und ggf. auch der BRM mit dem BRV zufrieden sind, denn sonst hätte man ihn nicht gewählt!!!

Nun könnte einem doch dr bekannte Spruch kommen, "betroffene Hunde bellen".

L
Lotte

06.08.2012 um 02:02 Uhr

Paddy, ist der BRV freigestellt?

P
Paddy

06.08.2012 um 02:09 Uhr

Nein Lotte ist er nicht. Und die ganze Belegschaft und auch das Gremium ist schon arg verwundert dass der Vorsitzende sich zu solchen Dingen hin reißen lässt. Da herrscht schon arges Misstrauen.

Wir hätten auch genug andere , die diesen Job ausüben hätten können, aber er ist leider mit unserem Vorgesetzten viel zu sehr am klüngeln.

Tut mir leid, aber als BR hätte ich es abgelehnt solch einen Posten auszuüben.

Aber ich will hier jetzt nicht wieder alles wild machen. Er darf es, und damit muss auch Ich mich abfinden

B
BRMetall

06.08.2012 um 02:18 Uhr

Du sprichst also allen Fuehrungskraeften, Teamleitern und Personaler ihr gesetzliches Recht ab BRM zu werden, bzw unterstelltst diesen etwas, wie auch die Interessen der AN nicht zu vertreten?

PS Ein BRM ist im normalen Job ein AN wie jeder andere AN. Wenn dann dazu gehoert ggf AN wenn es berechtigt ist diesen auch mal deutlich zu mschen dass etwas nicht geht, was ist dann falsch? Sollen diese dann ihren Job nicht machen und sich ggf selbst etwas einzuhandeln?

P
Paddy

06.08.2012 um 08:18 Uhr

Ich wollte hier nur die Antwort auf eine Frage. Aber das scheint hier ja nicht zu klappen. Ich hatte nach einer Gesetzesgrundlage gefragt. Normal genommen hätte die alleinige Antwort von Streikbrecher und Brutus mir gelangt, die mir sagten "Gibt es nicht" !!!

Auch wennn Streiki in dem Moment gar nicht das sagte was ich eigentlich erwartet habe, hat er mich doch gleich zum Umdenken bewogen. Die ganze Belegschaft ist empört über unseren "ersten" und auch das Gremium fand das nicht so prickelnd und da ich bis gestern dem Irrglaube unterlag dass der erste Vorsitzende das auch gar nicht darf, sah ich mich als BR natürlich auch in der Pflicht zu haneln und dem Treiben nicht tatenlos zuzusehen.

Führungskompetenzen absprechen,
Neid Mandatverhinderung Vielleicht ist er ja der beste

Das sind hier alles Sachen die ihr hier mit eingebracht habt ohne dass ich davon je was gesagt habe. und ohne dass ihr ihn überhaupt kennt.

Wenn ich jemanden frage ob er eine Günstige Autowerkstatt kennt, möchte ich entweder den Namen und die Adresse, aber nicht .........Warum, wieso, woher haste denn das Auto, Du willst bestimmt nur Schwarzarbeiter beschäftigen.......bla bla blub

Das kann doch nicht soooo schwer sein , einfach nur auf eine Frage eine Antwort geben. Ohne groß zu überlegen , warum schreibt er/ sie das ....ihr bringt da echt viel zu viele Sachen rein die da gar nicht hin gehören und spätestens nach der 2. Antwort wurde doch schon gar nicht mehr meine Frage behandelt. Das ist fpr ein "Forum" echt traurig. Demnächst wird hier wohl auch noch auf Schreibfehler herumgeritten oder es kommt die Ermahnung dass man nicht noch so spät schreiben soll....

Ich möchte das Thema hiermit abschließen. Das ufert mir hier alles viel zu sehr aus.

Danke jedoch. Ich bin zum Umdenken bewogen worden und das ist OK.

E
Erdenbürger

06.08.2012 um 09:34 Uhr

Wenn die Mehrheit kein Vertrauen hat, sollte man neu Wählen.

H
Harzhexe

06.08.2012 um 09:47 Uhr

Paddy, wir hatten eine ähnliche Situation. Bei uns waren es 2 Vorgesetzte in unterschiedlich "hohen" Funktionen. Beide haben aber gemerkt, das sie in einen Interessenskonflikt kommen, wenn es um ungute Entscheidungen für ihre Abteilungen geht. Wir dachten teilweise auch das geklüngelt wird, weil bei Besprechungen nie ganz klar war, ist es in ihrer Funktion als Abteilungsleiter oder als BR. Hat sich im Nachhinein alles sauber geklärt. Der Interessenskonflikt wäre u.U. auch ein Ansatzpunkt für Dich;-)

G
gironimo

06.08.2012 um 10:04 Uhr

Bedenke,

der BRV hat sich ja mit großer Wahrscheinlichkeit nicht selbst zum Vertreter des Chefs gemacht. Er ist AN wie jeder andere, und wenn er den Arbeitsauftrag erhält "Urlaubsvertretung des Chefs" und sich das mit dem Arbeitsvertrag deckt ---

Außerdem, ein Vorarbeiter ist in der Hirarchieebene doch noch recht weit unten. Es gibt unzählige BR und BRV, die völlig problemlos auch Führungsaufgaben in dieser Ebene durchführen.

Es kann also eigentlich nur in Eurem BRV im Speziellen liegen. Und da bin ich dann auch schon der Meinung: Wenn Ihr ihm nicht einmal eine Urlaubsvertretung als Vorgesetzter zumutet - wie dann als BRV. Du musst an dem Vertrauensverhältnis arbeiten und nicht nach Gesetzen suchen, die es nicht geben kann.

R
rkoch

06.08.2012 um 11:44 Uhr

Ich wollte hier nur die Antwort auf eine Frage. Ich hatte nach einer Gesetzesgrundlage gefragt. Gibt es evtl auch ein Gesetz das dieses Vorhaben unterbinden kann ?

Gut, ich will mal vollkommen emotionslos eine rechtliche Antwort geben.

Ad 1: §106 GewO:

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen

Nur um eines klar zu stellen: KEIN Arbeitnehmer sucht sich seinen Job einfach so aus. DAS was Euer BRV hier tun will, kann er nicht tun, so lange sein AG ihm dies nicht ANWEIST! Und wenn der AG diese Anweisung erläßt, dann MUSS Euer BRV das tun, ob er es gerne tut oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Die Anweisung des AG kann eine Versetzung im Sinne von §95 BetrVG sein, zu der der BR nach §99 zu beteiligen wäre. Wenn die "Macht" eines "Vorarbeiters" tatsächlich so weit reicht, dass er irgendwelche "arbeitgebernahen Entscheidungen" fällen darf, dann ist es mit ziemlicher Sicherheit eine Versetzung. (BTW: Ein "Vorarbeiter" hat i.d.R. eine derartige Macht NICHT, er ist bestenfalls Ausführender von Anweisungen höherer) Sofern ihr dann einen Widerspruchsgrund findet, könnt ihr das auch gegen den Willen Eures BRV verhindern. Wenn dieser widerum die MB nach §99 verhindern will, damit ihr keine Chance zum Widerspruch habt, dann habt ihr tatsächlich einen Grund euch aufzuregen.

Zur Frage ob er das darf oder nicht: §5 BetrVG:

Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht

  1. in Betrieben einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist; (usw.) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte.

In diesen illustren Kreis der Personen, die keine AN im Sinne des BetrVG sind, fallen i.d.R. noch nicht einmal Abteilungsleiter, Meister, o.ä. Und diese sind VIEL höher angesiedelt als ein kleiner "Vorarbeiter". Also gibt es keinen Grund, warum dieser NICHT auch BR sein soll.

Nein, eine rechtliche Vorschrift die es möglich machen sollte, diesen Einsatz Eures BRV als "Vorarbeiter" zu verhindern oder umgekehrt Euren BRV aus dem Amt zu drängen, nur weil er der Weisung seines AG gerne folgt (bzw. sich sogar dafür angeboten hat) gibt es nicht.

Vielmehr folgendes: §78 BetrVG: BRM dürfen nicht benachteiligt werden.

In diesem Sinne MUSS jedem BRM die Chance gewährt werden, in eine höhere Position aufzusteigen. Einem BRM diese Chance zu verweigern, weil er BRM ist, ist ein Verstoß gegen §78. Und jetzt, wo Euer AG ihm diese Chance gibt, wollt IHR sie ihm verweigern? Glaubt ihr ernsthaft, dass das der richtige Weg ist?

P
Paddy

06.08.2012 um 12:26 Uhr

Danke für die letzten 3 sachlichen und auf den Punkt kommenden Antworten. Damit kann ich was anfangen.
Nun sollten wir aber wirklich mit dem Thema durch sein. Ich sehe ein , ich lag falsch.

Soll der Gute den Vorarbeiter vertreten, meinen Segen hat er .

N
Nubbel

06.08.2012 um 23:33 Uhr

Paddy, ist der BRV freigestellt? Antwort 10 Erstellt am 06.08.2012 um 00:02 Uhr von Lotte 198658

was schwebt dir da vor?

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