> Ich wollte hier nur die Antwort auf eine Frage.
> Ich hatte nach einer Gesetzesgrundlage gefragt.
> Gibt es evtl auch ein Gesetz das dieses Vorhaben unterbinden kann ?
Gut, ich will mal vollkommen emotionslos eine rechtliche Antwort geben.
Ad 1:
§106 GewO:
> Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen
Nur um eines klar zu stellen: KEIN Arbeitnehmer sucht sich seinen Job einfach so aus. DAS was Euer BRV hier tun will, kann er nicht tun, so lange sein AG ihm dies nicht ANWEIST! Und wenn der AG diese Anweisung erläßt, dann MUSS Euer BRV das tun, ob er es gerne tut oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Die Anweisung des AG kann eine Versetzung im Sinne von §95 BetrVG sein, zu der der BR nach §99 zu beteiligen wäre. Wenn die "Macht" eines "Vorarbeiters" tatsächlich so weit reicht, dass er irgendwelche "arbeitgebernahen Entscheidungen" fällen darf, dann ist es mit ziemlicher Sicherheit eine Versetzung. (BTW: Ein "Vorarbeiter" hat i.d.R. eine derartige Macht NICHT, er ist bestenfalls Ausführender von Anweisungen höherer)
Sofern ihr dann einen Widerspruchsgrund findet, könnt ihr das auch gegen den Willen Eures BRV verhindern. Wenn dieser widerum die MB nach §99 verhindern will, damit ihr keine Chance zum Widerspruch habt, dann habt ihr tatsächlich einen Grund euch aufzuregen.
Zur Frage ob er das darf oder nicht:
§5 BetrVG:
> Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte
> Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht
> 1. in Betrieben einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das zur
> gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist;
> (usw.)
> Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist,
> keine Anwendung auf leitende Angestellte.
In diesen illustren Kreis der Personen, die keine AN im Sinne des BetrVG sind, fallen i.d.R. noch nicht einmal Abteilungsleiter, Meister, o.ä. Und diese sind VIEL höher angesiedelt als ein kleiner "Vorarbeiter". Also gibt es keinen Grund, warum dieser NICHT auch BR sein soll.
Nein, eine rechtliche Vorschrift die es möglich machen sollte, diesen Einsatz Eures BRV als "Vorarbeiter" zu verhindern oder umgekehrt Euren BRV aus dem Amt zu drängen, nur weil er der Weisung seines AG gerne folgt (bzw. sich sogar dafür angeboten hat) gibt es nicht.
Vielmehr folgendes:
§78 BetrVG: BRM dürfen nicht benachteiligt werden.
In diesem Sinne MUSS jedem BRM die Chance gewährt werden, in eine höhere Position aufzusteigen. Einem BRM diese Chance zu verweigern, weil er BRM ist, ist ein Verstoß gegen §78. Und jetzt, wo Euer AG ihm diese Chance gibt, wollt IHR sie ihm verweigern? Glaubt ihr ernsthaft, dass das der richtige Weg ist?