Hallo,
anbei eine BV Urlaubsrahmenplanung.
Bitte nicht 1:1 übernehmen, dient nur als Tip.
1. Präambel
(1) Diese Betriebsvereinbarung soll eine reibungslose Urlaubsplanung gewährleisten und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für das Unternehmen Rechtssicherheit bei der Abwicklung des Urlaubs sicherstellen.
(2) Das Unternehmen und der Betriebsrat bekennen sich zum Grundsatz der Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter*. Es ist Aufgabe der Führungskräfte darauf zu achten, daß einzelne Mitarbeiter nicht benachteiligt werden.
(3) Die Urlaubsanträge sind schriftlich unter Verwendung der hierfür im Haus vorhandenen Formulare einzureichen.
* der leichteren Lesbarkeit wegen wird im nachfolgenden nur noch die männliche Form verwandt
2. Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Tarif- und AT-Mitarbeiter am Standort ..............
3. Allgemeines
(1) Urlaub dient der eigenen Regeneration und der Erholung von der Arbeit.
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nach Rücksprache mit dem Betriebsrat aus betrieblichen Gründen aus dem Urlaub zurückrufen.
Hierzu ist es bei bestimmten Mitarbeitern notwendig, die Urlaubsanschrift bzw. die Information zur möglichen Erreichbarkeit (Hoteltelefonnr., Handynr. etc.) anzugeben. Die Vorgesetzten achten bei diesen Personen darauf, daß diese Daten im Urlaubsantrag angegeben sind.
(3) Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen muß, weiterer Urlaub soll im lfd. Kalenderjahr gewährt und angetreten werden.
4. Mindestbesetzung der Abteilungen
Bzgl. den Abteilungen ...............und –.........wird festgelegt, dass eine Mindestbesetzung von 70 % zu gewährleisten ist und die Abteilung dafür Sorge zu tragen hat, dass lediglich 30 % der Mitarbeiter jeweils gleichzeitig Urlaub haben.
Bzgl. den weiteren Abteilungen soll dies nach Notwendigkeit und Möglichkeit intern geregelt werden. Sollte dies nicht möglich sein, gilt Pkt. 11 der Betriebsvereinbarung.
5. Genehmigung des Urlaubs
Urlaubsanträge sind innerhalb von 15 Tagen nach Antragstellung vom Vorgesetzten bzw. bei dessen Abwesenheit vom nächsthöheren Vorgesetzten zu bescheiden. Werden vorgenannte Fristen nicht eingehalten, gilt der Urlaub wie beantragt als genehmigt und kann angetreten werden.
6. „Vor- und Nach-Feiertags--Regelung“
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei sogenannten Brückentagen (die Tage vor und nach Feiertagen z.B. Donnerstag oder Dienstag) den Arbeitnehmern roulierend Urlaub zu gewähren. Die jeweiligen Abteilungsleiter haben darüber zu wachen, daß die Gewährung von Urlaubsanträgen an diesen Freitagen oder Montagen unter den Arbeitnehmern gerecht verteilt werden.
Durch Führen von Urlaubslisten kann hier ein leichter Überblick verschafft werden.
7. Einsprüche gegen den Antrag
(1) Einsprüche gegen den Urlaubsantrag hat der Vorgesetzte innerhalb der in Pkt. 5 genannten Fristen gegenüber dem Mitarbeiter schriftlich zu begründen.
(2) Hat der Vorgesetzte einen Urlaubsantrag abgelehnt, wird er nach Rücksprache mit dem betroffenen Beschäftigten innerhalb einer Woche versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen.
(3) Führt dieser Einigungsversuch nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis, gilt Pkt. 11 dieser Betriebsvereinbarung.
8. Nachträgliche Änderung
(1) Genehmigte Urlaubsanträge können auf schriftlichen Antrag des Mitarbeiters nachträglich geändert werden, sofern dies betrieblich möglich ist.
(2) Genehmigter Urlaub kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigert werden.
(3) In Streitfällen gilt Pkt. 11 dieser Betriebsvereinbarung.
9. Vorrang
(1) Mitarbeiter, die schulpflichtige Kinder haben, erhalten den Jahresurlaub vorrangig während der Schulferien. Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern, die in einem Jahr während der Sommerferien aus betrieblichen Gründen keinen Urlaub nehmen konnten, haben im folgenden Jahr Vorrang vor vergleichbaren Mitarbeitern.
(Protokollnotiz: Den Schulferien gleichgestellt sind in diesem Zusammenhang Schließzeiten von Kindergärten u. ä.)
(2) Mitarbeitern, deren Ehepartner bzw. Lebensgefährten ebenfalls berufstätig sind, wird der Urlaub im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so gewährt, daß sie zusammen mit ihrem Partner Urlaub machen können.
(3) Weiteren individuellen Urlaubswünschen wird im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten entsprochen.
10. Resturlaub
(1) Kann der Urlaub im jeweiligen Urlaubsjahr nicht genommen werden, muss er bis zum 31.03. des Folgejahres genommen sein, ansonsten verfallen die Tage ersatzlos .
11. Konfliktmechanismus
(1) Ergeben sich aus den Regelungen der Betriebsvereinbarung Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten , so ist zunächst zwischen diesen beiden ein Einigungsversuch vorzunehmen.
(2) Führt dieser Einigungsversuch nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis, kann sich sowohl der Mitarbeiter als auch der Vorgesetzte an die Personalabteilung und den Betriebsrat wenden.
12. Schlussbestimmungen
Die Betriebsvereinbarung tritt am ..........in Kraft.
Sie kann mit einer beiderseitigen Frist von 3 Monaten zum Quartalsende ganz oder teilweise gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.