Hallo zusammen,
wir sind kurz vorm Abschluß einer BV zur Arbeitszeit. Nun haben wir unterschiedliche Ansichten zur "Rechtspyramide". Hat nach Abschluß der BV die einzelvertraglich vereinbarte (genau im Arbeitsvertrag definierte) Arbeitszeit noch Gültigkeit? Falls der Kollege NICHT mit der BV einverstanden sein sollte. Oder ist die Wirkung der BV höher zu bewerten, und damit sämtliche Angaben bezüglich der Arbeitszeit im Einzelvertrag sozusagen irrrelevant?

Auf möglichst umfangreiche Antworten hoffend verbleibt

die gute Katjuscha mit vielem Dank ;-)