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Speichern von Handy-Verbindungsdaten durch AG

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Heiles
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrates die Verbindungsdaten eines Firmenhandy's auswerten.

9.57108

Community-Antworten (8)

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Frosch

27.07.2007 um 18:21 Uhr

Äh, also wenn eine entsprechende BV existiert sowieso. Aber warum sollte eine GL nicht ihre eigenen Telefonabrechnung überprüfen dürfen?

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der-orion

27.07.2007 um 19:51 Uhr

Hallo Heiles,

hier gilt ein definitives NEIN!

Es fällt unter das Fernmeldegeheimnis und Du bzw. der BR sollte sich an den Internen Datenschutzbeauftragten wenden.

Gruß Der-Orion

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Frosch

27.07.2007 um 20:03 Uhr

Ja Moment, ganz so drastisch wird der Fall ja wohl hoffendlich nicht sein. Die GL, davon ging ich aus, schaut welche Nummern gewählt wurden, das dürfen sie, und hat sortiert - Firmentelefonate, private Gespräche. Bis hierhin liegt kein Verstoß vor, wenn klar ist welche Nummern der entsprechende Mitarbeiter normalerweise in Ausübung seiner Funktion zu wählen hat. Natürlich darf die Firma private Gespräche unterbinden bzw bei ihren Mitarbeitern in Rechnung stellen

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Werwolf

27.07.2007 um 21:48 Uhr

Hei hei,

mal langsam. Sie dürfen die Rechnungen wirtschaftlich prüfen, aber auf keinen Fall Einzelverbindungsnachweise einsehen. Es ist nötig hierzu eine BV zu Informations- und Kommunikationstechniken zu machen. Sollte heutzutage jeder Betrieb haben. Betrifft dann auch Telefonanlagen und EDV.

W
Werwolf

27.07.2007 um 22:11 Uhr

@Frosch - ich nochmals.

Du gibst dem AG ja einen Freibrief. Bei uns ist das mittels BV untersagt. AG darf nur wirtschaftliche Auswertungen machen. Den Einzelverbindungsnachweis zur Kontrolle seiner privaten Gespräche erhält der MA und überweist dann seine Gebühren. Hat der AG einen begründeten Verdacht, dass etwas nicht stimmt, so hat er bei uns beim GBR einen Antrag auf Überprüfung zu stellen, der je nach Sachlage dann genehmigt oder abgelehnt wird. Bei uns geht es soweit, dass selbst wenn sich ein Verdacht bestätigt, der AG sich vor eventuellen personellen Einzelmaßnahmen mit dem GBR besprechen mus und ohne Zusage nichts unternehmen kann. Wichtig ist mittels der BV sämtliche Verhltens- und Leistungskontrollen durch den AG zu unterbinden

S
Schmock

28.07.2007 um 00:02 Uhr

Wir haben eine, da muss der AG zwei Monate vorher mitteilen, dass die Handyrechnung geprüft wird :-))

H
Heiles

28.07.2007 um 13:22 Uhr

Ich habe folgendes Problem, man hat mir nach einem USA einsatz eine Abmahnung erteilt da ich zuviel Privatkosten auf dem Firmenhandy verursacht habe.Mir wird betrug vorgeworfen. Was kann ich dagegen tun

F
Frosch

28.07.2007 um 13:48 Uhr

@ werwolf Ich sage auch nicht, dass der AG ermitteln darf wen genau der AN da angerufen hat. Mittels einer BV kannst und darfst du fast alles, sagen wir mal lieber eine ganze Menge regeln. Solange die aber nicht da ist hätte ich dem AG schon das Recht zugestanden seine Rechnung wenigstens insofern zu prüfen, ob die die Anrufe bspw tatsächlich in die Firma gingen, wenn der MA das Handy genau für diesen Zweck erhalten hat.

@ Heiles, auf jeden Fall eine Gegendarstellung schreiben. Gegebenenfalls anhand des Einzelverbindungsnachweises belegen, dass die entsprechenden Anrufe nicht privat waren oder aber nicht unverhältnismäßig hoch. Wenn der AG vorher keine Grenze für private Gespräche festgelegt hat (ja, ich weiß. Im Zweifel natürlich mit Betriebsrat per BV) glaube ich nicht, dass diese Abmahnung berechtigt ist. Kommt evtl auf die Verhältnissmäßigkeit der Rechnung an. 1000€/Monat für private Gespräche wären wohl als zu viel anzusehen, 30€ dagegen dürften durchaus verschmerzbar sein. Vielleicht zaubert der pirat ja n Urteil aus der Tasche, dass dir weiter hilft

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