W.A.F. LogoSeminare

DigiPens und HTC-Handy

K
Kullerkeks
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben, ich bin neue BRV seit 4 wochen. Nun Gleich Ein Schweres Thema Für Mich. Bei Uns Sollen Die So Genannten DigiPen´s Eingeführt Werden Mit den So Genannten "HTC-Handys", Wir Der BR Wurden Erst Gestern EINGELADEN zur Einführung, Mit Der Aussage Laut AG:Wir Sind Die Auffassung, Dass Die Einführung Des DigiPens NICHT Dem Mitbestimmungsrecht Des BR Unterliegt... Wir Haben Nun Aber Die Bedenken Das Unsere Objektleiter Nun Unter Vollkommener Übwachung Stehen.Und Wir Dagegen Sind Zwar Wird Gesagt Das Die Überwachungs Software nich Aktiviert Ist Und Soll In Nahe Zukunft Auch Nicht Werden(aber wir trauen der sache nicht so). Hat Eventuell Einer Von Euch Positive Oder Negative Erfahrungen Mit Dem DigiPens Und den Dazu Gehörigen HTC-Handys???

Wäre Dankbar für Jede Hilfe die Ich BEkommen Kann .

Mit Lieben Gruß Nelly

1.09504

Community-Antworten (4)

D
DerAlteHeini

24.10.2010 um 01:16 Uhr

Kullerkeks Der BR kann dem AG doch einmal zeigen ob ein Mitbestimmungsrecht besteht. § 87 Abs.1, Ziffer 6 BetrVG gibt doch einiges her. Würde dem BR Vorschlagen einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

K
kullerkes

24.10.2010 um 01:26 Uhr

Danke Der AlteHeini!!!

Guter tip werde gleich ein schreiben aufsetzen, aber müßen wir ein Beschluss abschliesen für den sachvertändiger? wir würden es ja zeitlich nicht mehr schaffen da am dienstag die einführung schon ist???

gruß Nelly

D
DerAlteHeini

24.10.2010 um 15:16 Uhr

kullerkes Für jedes handeln des BR, ist ein ordentlicher Beschluss nötig.

Sind Vorgaben des §87 Abs.1, Ziffer 6 BetrVG erfüllt und wird/wurde der BR nicht beteiligt, kann der BR das Einführen der Technik mit einer einstweiligen Verfügung stoppen oder aber verlangen die eingeführte Technik zurückzunehmen.

W
wölfchen

24.10.2010 um 15:27 Uhr

. . . entscheidend ist auch nicht die Absichtserklärung des Arbeitgebers, dass er bestimmte Funktionen gar nicht nutzen will. Interessant ist doch die Tatsache, dass die Geräte diese Nutzung hergeben. Und kaum ein Arbeitsrichter wird einem Arbeitgeber glauben, dass er sich Geräte anschafft, deren Funktionen er nicht nutzen will. Ich kaufe mir auch kein Auto mit immenser Leistung, wenn ich nicht de Absicht habe, auch mal schnell fahren zu wollen . . .

Ihre Antwort