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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Warenrückverfolgungs-System und Handy-Ortung. Hat jemand eine BV dazu ?

P
ProfNase
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen,

hat hier irgendjemand Erfahrung mit Warenrückverfolgungssystemen oder Handy-Ortung ? In unserem Betrieb soll es eingeführt werden, was ist zu beachten bzw. hat jemand eine BV dazu ? Meiner Meinung nach sinnvoll, aber auch sicherlich perfekt geeignet, um die Leistung des einzelnen MA zu überwachen.

Bei der Warenrückverfolgung kann wohl ein MA am PC genau sehen, wo die Kollegen wie viele Artikel in welcher Geschwindigkeit erfassen.

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Community-Antworten (9)

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BMW

12.11.2005 um 16:29 Uhr

Hallo ProfNase Meiner Meinung nach wirfst du einige Dinge durcheinander!Außerdem was ist das mit der Handy-Ortung ? Suche mal über Google RFID oder Warenrückverfolgung! Übrigens bei uns soll es auch eingeführt werden. Gruß BMW

M
mike

12.11.2005 um 18:41 Uhr

Kann man als BR eigentlich nur ablehnen, wenn eine Leistungskontrolle dadurch stattfindet. Redet erst mit der Belegschaft darüber ob das von deren Seite überhaupt erwünscht ist.

P
ProfNase

13.11.2005 um 14:38 Uhr

@BMW

ich glaube nicht, dass ich da was durcheinander bringe: bei der Warenrückverfolgung geht es um ein System, was unter anderem auch in unserem Lager stattfindet. Man kann anhand eines Barcodes einen Artikel einscannen und den Weg des Artikel quasi vom Hersteller bis zum Einzelhandel zurückverfolgen(NOCH nicht in Echtzeit, somit auch nicht per RFID). In unserem Lager kann dann der eine Kollege am PC genau sehen,wer wo und wie viel gearbeitet wird, da die Barcodescanner per Funk mit dem PC kommunizieren.

Die Handy-Ortung ist ein anderes System. Der Aussendienst-MA schaltet sein Firmen-Handy ein und der Vorgesetzte im Büro kann sich über das Internet den genauen Standort des Aussendienst-MA anzeigen lassen um z.B. den MA zu einem Einsatzort zu schicken, der am nächsten dran ist.

Sorry, wenn man nicht beim ersten Post erkennen konnte, dass es sich eigentlich um zwei Fragen handelte.

@mike

ich dachte, dass der §87 BetrVG Abs.1 Pkt.6 allein schon ausreicht, wenn es nur schon möglich ist, egal, ob der AG die Möglichkeit nutzt oder nicht ?

B
BMW

13.11.2005 um 18:07 Uhr

Hallo von ProfNase Frage wenn du aus dem Handel kommst mit welchem System arbeitet Ihr? Mit Pro Store? Gruß BMW

P
ProfNase

13.11.2005 um 18:53 Uhr

@BMW

ProStore sagt mir nichts. Aber evtl. sagt dir EDI was ? Wobei ich mir dabei nicht ganz sicher bin, ob das alles ein Programm ist, oder ob es sich aus verschiedenen zusammensetzt...

P
packer

14.11.2005 um 12:04 Uhr

hallo profnase,

ja, du hast völlig recht... sobald die möglichkeit gegeben ist, greift die erzwingbare mitbestimmung voll durch!

Eine technische Einrichtung i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist dann dazu bestimmt, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, wenn die Einrichtung zur Überwachung objektiv und unmittelbar geeignet ist, ohne Rücksicht darauf, ob der Arbeitgeber dieses Ziel verfolgt und die durch die Überwachung gewonnenen Daten auch auswertet. Die Möglichkeit, dass erst durch zusätzliche anderweitige Anordnungen oder bestimmte Gestaltungen zukünftig Arbeitnehmer überwacht werden könnten, genügt andererseits nicht. Der Tatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG greift auch Platz, wenn aufgrund der Einrichtung unmittelbar Rückschlüsse auf das Verhalten oder die Leistung bestimmter anderer Arbeitnehmer gezogen werden können, die nicht die mit der Einrichtung versehene Maschine bedienen. BAG 9.9.1975 – 1 ABR 20/74

das ist ja wohl eindeutig bei der handy ortung. wir haben ein wraenwirtschaftssystem, bei dem nur der system admin sehen könnte, wer da mal irgendwann was gemacht hat. aber das kann man wohl bei jedem system. inwieweit da der rechtsanspruch durchzusetzen ist, kann z.b. ein datenschutzbeauftragter klären...

mit hoffe der hilfe, packer

B
BMW

15.11.2005 um 20:19 Uhr

Hallo ProfNase EDI Sagt mir was! ProStore ist ein Programm zur Lagerverwaltung. In wie weit hast du schon Kenntnisse über die Sendungsverfolgung?Es gibt verschiedene Variationen,bei uns soll im nächsten Jahr erst einmal eine light Version kommen. Gruß BMW

P
ProfNase

16.11.2005 um 12:02 Uhr

Hallo BWM,

leider habe ich nur die Kenntnisse, die ich schon in groben Zügen geschrieben habe. Habe auch kaum direkten Kontakt mit der Software und allem was genau dazugehört. Info´s bekommt der BR auch recht wenige, dann auch nur geschönte.

B
BMW

16.11.2005 um 20:32 Uhr

Hallo ProfNase Siehe auch die Antwort von Packer. Ihr wollt doch wohl bestimmt eine BR-Sitzung zu diesem Thema einberufen und euren AG zu dieser Sitzung Einladen macht ihm klar das wenn ihr keine Informationen über das besagte System bekommt dann könnt ihr auch nicht euer Beratungsrecht in Anspruch nehmen und dem zu folge keine BV darüber abschließen und dann wäre es ja fraglich ob es überhaupt ans Netz gehen würde. Außerdem habt ihr ja die möglichkeit einen externen Berater hinzu zu ziehen. Gruß BMW

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