Erstellt am 25.07.2007 um 19:32 Uhr von Werwolf
@Gregor
Ja, darf er. Warum auch nicht. So hat der BR sogar noch Einfluss mit dem AG darüber zu sprechen und eventuell die Abmahnung sogar zu verhindern. Ein MBR bei Abmahnungen besteht aber nicht.
Erstellt am 25.07.2007 um 20:29 Uhr von matze83
HI
also unser AG informiert uns nicht nur drüber, sondern möchte auch regelmäßig unsere Meinung hören.Wir haben da so ne Regelegungsabrede dass das so läuft. Wir führen dann sogar gespräche mit Mitarbeitern und haben so schon abmahnungen abgewendet. Also, kann sehr wohl auch vorteile haben wenn der AG euch da ins boot holt..
MFG
Erstellt am 25.07.2007 um 20:33 Uhr von Werwolf
@ matze83
genau das ist es, was ich meinte. Funktioniert bei uns auch ganz gut.
Erstellt am 25.07.2007 um 20:40 Uhr von matze83
Zudem ist es nicht schlecht wenn der BR im Boot ist und den MA ( die ja nicht immer alles wissen) darauf hinweist, dass sie auch ein Statemate abgeben dürfen und dieses auch in die PA kommt. Also bei den MA, die von sich aus nicht trauen würden zum BR zu kommen, ist das schon auch ien Vorteil!
Erstellt am 25.07.2007 um 21:24 Uhr von br01
interessante Frage,
wir haben auch eine BV über Abmahnungen so das wir über Abmahnungen im Vorfeld informiert werden.
Klappt auch sehr gut, die meisten können wir auch abbiegen.
Was aber ist wenn der Betroffene gar nicht will das sein Fehlverhalten public wird ?????
Erstellt am 25.07.2007 um 21:32 Uhr von Mona-Lisa
@br01,
dann habt ihr die Klappe zu halten! Der Kollege kann die Info an euch nicht verhindern. Aber aktiv könnt ihr nur werden, wenn der MA es will!
Trotz allem geht es hier um Individualrecht!
Aktiv werden heisst für einen Betriebsrat nicht's anderes, als den Kollegen darauf hinweisen, dass der BR NICHT aktiv werden kann!
An die BR's, die eine BV über Abmahnungen mit dem AG abgeschlossen haben:
Was könnt ihr im Endeffekt denn wirklich erreichen?
Sollte der AG tatsächlich eine geplante Abmahnung nicht aussprechen, war sie sowieso nicht hasenrein! (zum Vorteil des AN!)
Wenn der AG sie wirklich aussprechen will, wird er es tun, ob BV oder nicht!
Erstellt am 25.07.2007 um 21:43 Uhr von br01
@mona-lisa
das ist klar, das wir nicht aktiv werden können wenn der MA es nicht will.
Aber, rein theoretisch, kann man, aus ANsicht, es wirklich nicht verhindern das ein Vertragspartner (AG) ein Fehlverhalten des anderen Vertragspartners (AN) an einen unbeteidigten dritten (BR) publiziert ?
Erstellt am 25.07.2007 um 22:05 Uhr von hans
@Gregor, was mich wundert ist der lange Vorlauf von vier Wochen für eine Abmahnung... Bei uns ist eine Abmahnung in Wochenfrist gegessen, wenn's lange dauert max. 2 Wochen.
Erstellt am 25.07.2007 um 22:19 Uhr von Mona-Lisa
@hans,
eine Abmahnung sollte schon im zeitlichen Zusammenhang des Vorfalls ausgesprochen werden. Aber der AG kann auch jederzeit eine Abmahnung aussprechen, die vor zig Wochen ihren Urspung hatte....
@br01,
auch wenn der AG den BR über eine Abmahnung informiert (was nicht überall der Fall ist!), hat dieser Stillschweigen darüber zu wahren!
Was stört dich daran so fürchterlich?
Der AN, der die Abmahnung erhält, MUSS ja nicht zum BR laufen!
Fazit:
Der BR wird kein Wort darüber verlieren! Aber der AN wird es nicht verhindern können, dass der BR informiert wird!
Erstellt am 25.07.2007 um 22:40 Uhr von br01
@Mona-Lisa
Sorry, ziehe meine Frage zurück, die Fragestellung ist wohl zu rechtstheoretisch für dieses Forum
Erstellt am 25.07.2007 um 23:17 Uhr von Mona-Lisa
@br01,
das ist nicht rechtstheoretisch, sondern in vielen Betrieben Realität.....
Erstellt am 26.07.2007 um 08:31 Uhr von see-see
Ich denke, br01 fragt sich, inwieweit seine Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben, wenn der AG den BR über die ausgesprochenen Abmahnung informiert. (Wenn er der von der Abmahnung Betroffene ist). Möglicherweise hat br01 (oder der / die Betroffene) nicht so viel Vertrauen in seinen Betriebsrat. Möglicherweise ist die Abmahnung gerechtfertigt, und dem / der Betroffene(n) ist es einfach nur peinlich, wenn seine/ihre Kollegen (die BR-Kollegen) erfahren, worum es ging. Oder-oder-oder.
Ich kann das auch nicht mit "ist eben Realität in manchen Betrieben" abtun. Auch ich denke, dass im Zweifel das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen höher einzustufen ist als der Informationswille des BR! Vor diesem Hintergrund halte ich eine BV sogar für bedenklich.
Erstellt am 26.07.2007 um 09:31 Uhr von Hasan
Der Betriebsrat hat hinsichtlich einer Abmahnung keine Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Allerdings muss dem Betriebsrat im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG ( Mitbestimmung bei Kündigungen) die Abmahnung und eine eventuelle Stellungnahme des Arbeitnehmers mitgeteilt werden.
Erstellt am 26.07.2007 um 19:10 Uhr von matlock
habe von einem anwalt gesagt bekommen das man in einem solchen fall seine schilderung der umstände schrieftlich an den AG schicken soll. bei einem evtl recht streit hätte diese abmahnung sofern eine gute gegen darstellung besteht kaum eine wirkung also nicht gleich panik machen der BR hat keine einwirkung darauf .Wenn einige dies doch umbiegen können dann ist der ceff nicht informiert.Naja schlafende hunde sollte man nicht eken nicht war
Erstellt am 27.07.2007 um 11:43 Uhr von see-see
@Hasan:
"Der Betriebsrat hat hinsichtlich einer Abmahnung keine Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte"
... und auch kein Informationsrecht; und der AG keine Informationspflicht und aus meiner Sicht auch kein Recht dazu, den BR über die Abmahnung zu informieren. Wenn er den BR trotzdem ohne das Einverständnis des Betroffenen informiert, verstößt er aus meiner sogar gegen Persönlichkeitsrechte des Abgemahnten.
Oder liege ich da falsch?
Beim Erhalt einer Abmahnung kann der Abgemahnte
- die Abmahnung akzeptieren,
- eine Gegendarstellung formulieren, die in der Personalakte verbleibt
- auf Zurücknahme der Abmahnung bestehen, ggf. auf dem arbeitsgerichtlichen Weg
Beruft sich der AG bei einer Kündigung auf die Abmahnung, so erfährt der Betriebsrat - wie Hasan oben bereits beschreibt - normalerweise im Zuge von § 102
auch vom Inhalt der Abmahnung.
Wer sagt, das ist völliger Quatsch, möge das bitte tun, denn ich bin noch nicht wirklich "bibelfest" und bilde mich (auch innerhalb dieses Forums) ständig fort.
Danke Euch!
Erstellt am 27.07.2007 um 13:59 Uhr von Gregor
"Der Betriebsrat hat hinsichtlich einer Abmahnung keine Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte"
... und auch kein Informationsrecht; und der AG keine Informationspflicht und aus meiner Sicht auch kein Recht dazu, den BR über die Abmahnung zu informieren. Wenn er den BR trotzdem ohne das Einverständnis des Betroffenen informiert, verstößt er aus meiner sogar gegen Persönlichkeitsrechte des Abgemahnten.
Oder liege ich da falsch?
Hallo ihr lieben
ja - so sehe ich das auch - in meinen Augen handelt es sich um eine Schweigepflichtverletzung seitens des Arbeitgebers der ohne Zustimmung der AN den BR/BRV über eine Abmahnung informiert.
da es keine Pflicht des AG und kein Recht des BR ist denke es ist klar.
Alles beste wünscht euch
Gregor
Erstellt am 27.07.2007 um 14:25 Uhr von waschbär
Gregor,
ich habe das hier nur schnell überflogen. Aber wenn nicht der BR einfluss auf eine Abmahnung in Betrieb hat wer dann ?
Bei uns gehten auch Abmahnungen über den BR, wir sind bei gesprächen dabei und "handeln" , auch gerne das stafmass runter . Weil der AG oft das MAss zu hoch hängt. So das dank BR schon mal aus 2 Abmahnungen nur eine wird oder aber die Verweil dauer in der Akte kürzer wird als gefordert vom AG .
Ich finde der BR, sollte bei Abmahnungen dabei sein und dem AN Beratend zur Seite stehen und ggf. mildern eingreifen.
Man darf nicht Vergessen das der BR > Teil der Firma ist so das die Persönlichkeitsrechte immer in der Fanmiele bleiben.
Erstellt am 27.07.2007 um 17:48 Uhr von Gregor
Hallo ihr lieben
eine Abmahnung spielt sich zwischen den zwei Vertragspartnern AG und AN ab.
Ob der BR eingeschalten wird obliegt dem AN - Der entscheidet - ok, das geht zu dem BR.
Er kann sich ja auch einen BR aussuchen dem er Vertrauen entgegenbringt und muss nicht jeden BR bei der Problemlösung akzeptieren.
Ich meine auch - das eine "automatische einschaltung" des BR(ohne AN zustimmung) einen Beträchtlichen formalen Fehler darstellen kann.
Euch alles gute wünscht
Gregor
Erstellt am 27.07.2007 um 18:33 Uhr von waschbär
Gregor,
wohl kaum, sonst würden wohl 45% der Abmahnungen in der BRD deshalb vorm Arbeitsgericht abgeschmettert.
Der BR ist die Intressenvertrettung der AN´s , laut BetrVG etc..
Es ist die ausnahme das ein AN´s Probleme mit dem BR hat.
Der Br ist Erster Ansprechkontakt bei Problemen im Betrieb, jeder Betrieb löst seine Probleme lieber "intern" ohne Öffentlichkeit . Der Br ist eine Interne Sache . Also hat der Ag intresse daran mit dem BR zusammen zu Arbeiten.
Es gibt Menschen, die leben die BetrVG und es gibt Menschen die sind die BertVG und es gibt welche die glauben Sie können niemanndem trauen ausser sich selbst und auch glauben diese Menschen das alle böse sind .-)
Gregor sprich was ist dein Problem warum willst Du nicht das der Br von deiner Abmahnung etwas mitbekommt ? Ist es dir Peinlich ? ist es das ????
Erstellt am 27.07.2007 um 20:10 Uhr von Gregor
Hallo ihr lieben
Nein - peinlich muss einem das in aller regel ja nicht sein. Aber was ist wenn einzelne BRs einfach nicht vertrauenswürdig sind?
Der betroffene wählt sich den BR aus mit dem er sein Problem Lösen möchte - nicht der AG - oder sind wir in einer Bananenrepublik?
Wir haben BRs denen ihre Schweigepflicht vollkommen Wurst ist. Hauptsache man hat ne Story zum quatschen.
Solche "subjekte" möchten einige AN nicht mit ihren Problemen belasten.
Ciao bella
Gregor
Erstellt am 27.07.2007 um 22:25 Uhr von br01
@Gregor@see-see
tja, für viele ist das offensichtlich zu schwierig um es zu verstehen !
Erstellt am 28.07.2007 um 12:28 Uhr von waschbär
br01,
verstehe ich nicht ? Wer bitte Wählt solche Typen ? nd was macht der Rest BR dagegen ?