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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung - was für Rechte für den BR, was für den BRV?

M
MOM
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum wir ca 200 Mitarbeiter. Es sollen noch ca. 50 Mitarbeiter eingestellt werden. Es wahr immer so das wir die Absagen und Einstellungen bekommen haben zur Prüfung. Jetzt wollen der BRV und Stellv. das übernehmen weil es für alle zu Umständlich währe die Unterlagen zu sichten. Ist das so in Ordnung. Wir sind 7 BR Mitglieder

Danke

4.01507

Community-Antworten (7)

H
Heini

16.11.2006 um 15:07 Uhr

Nein, das ist nicht in Ordnung, der gesamt BR ist zu beteiligen. Es gibt aber die Möglichkeit, auf Beschluss des BR, einen Personalausschuß zu bilden, der diese Aufgaben übernimmt und wenn der BR es beschlossen hat auch selbständig erledigt.

R
rechtso

16.11.2006 um 15:29 Uhr

RamsesII wiso Halbwahrheiten. Bin in ähnlicher Situation und wir haben es genau so gehändelt wie Heini es beschreibt. Wenn dies falsch ist sage bitte wie es richtig wäre und wo ich es auch geschrieben finde

L
Lotte

16.11.2006 um 16:03 Uhr

Rechtso, wo Du Ramses knappen Worte [;-), Männer!] etwas ausführlicher nachlesen kannst: Fitting § 27 BetrVG RN 92, dort wird beschrieben, dass eine Übertragung von Aufgaben bei BR ohne BA auf einen Ausschuss oder auf einzelne BRM nicht möglich ist. Lediglich die laufende Geschäfte können zur Erledigung übertragen werden.

L
Lotte

16.11.2006 um 16:22 Uhr

Ramses, Männer nicht, aber Frauen sind ja per se etwas kommunikativer ;-))

H
Heini

16.11.2006 um 16:45 Uhr

Ich glaube hier ist noch bei Einigen erheblicher Schulungsbedarf.

§ 28 BetrVG, Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse

(1) Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. Für die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 entsprechend. Ist ein Betriebsausschuss gebildet, kann der Betriebsrat den Ausschüssen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; § 27 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Übertragung von Aufgaben zur selbständigen Entscheidung auf Mitglieder des Betriebsrats in Ausschüssen, deren Mitglieder vom Betriebsrat und vom Arbeitgeber benannt werden.

L
Lotte

16.11.2006 um 16:51 Uhr

Heini, sag mal... Du hast aber heute nicht was Falsches gegessen oder getrunken...;-)

" Ist ein Betriebsausschuss gebildet, kann der Betriebsrat den Ausschüssen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen"

Mom hat aber mit 7 BRM sicher keinen BA!!!!

F
Fayence

16.11.2006 um 17:05 Uhr

Ramses II, immerhin 78 Beiträge zu 18 Themen. lach

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