Hallo!
Dringende Frage: darf der BR einen Arbeitnehmer kurz vor Ablauf der Probezeit informieren, dass dem BR bereits die Kündigung zur Anhörung vorliegt, damit der AN noch seinen Resturlaub und seine Überstunden bis zum Ende der Probezeit abbauen kann? Er ist noch nicht von AG info worden.
Danke!