Absage Zusatzschichten - Entschädigung (Kilometergeld, Antrittsgeld u.s.w.)?
Hallo zusammen,
folgendes Problem haben wir im Betriebsrat zur Zeit:
es wird von der Geschäftsleitung am Mittwoch eine Zusatz-Nachtschicht von Freitag auf Samstag beantragt. Der Betriebsrat prüft die Angaben zum Auftragsvolumen, welches mehr erwartet wird zum Wochenende. Dann stimmt der Betriebsrat der Zusatzschicht zu.
Am Freitag ca. um 13:00 Uhr erkennt der Schichtleiter, die Zusatzschicht ist nicht nötig, weil Spediteure ihre Ankunft auf Montag verschoben haben. Jetzt telefoniert der Schichtleiter hinter den Kolleginnen und Kollegen der Nachtschicht her, um ihnen mitzuteilen, sie brauchen am Freitagabend nicht zu erscheinen.
Einige Kolleginnen und Kollegen können aber nicht erreicht werden und erscheinen dann am Freitagabend zur Nachtschicht und werden dann nach Hause geschickt vom Schichtleiter.
Steht diesen Kolleginnen und Kollegen eine Entschädigung (Kilometergeld, Antrittsgeld u.s.w.) zu? In unserem Haustarif ist dieses nicht geregelt.
Kann der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung dazu erzwingen oder ist es eine freiwillige Betriebsvereinbarung?
Community-Antworten (1)
13.07.2007 um 15:59 Uhr
Hmm ja - also eine BV zum Thema Zusatzschichten könnte ihr erzwingen (§87 (1) Nr.3 BetrVG). Antrittsgelder etc. dürften allerdings dem Tarifvorbehalt unterliegen. Was ich aber in eine solche BV reinschreiben würde, ist, mit welcher Frist die Überstunden angeordnet bzw. abgesagt werden müssen. Je nach Formulierung lässt sich darüber dann ein Annahmeverzug nach §615 BGB konstruieren.
Ob der evtl. auch im geschilderten Fall schon vorliegt, kann ich nicht beurteilen. Aber irgendeiner der Betroffenen Kollegen ist doch hoffentlich in der Gewerkschaft und kann dies über die Rechtsberatung klären lassen.
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