Erstellt am 11.05.2010 um 08:18 Uhr von rolfo
Ja, der BRV beruft die Sitzungen nach pflichgemässem Ermessen ein.
Wenn die Sachlage so ist wie von dir geschildert gebe ich dem BRV recht.
Erstellt am 11.05.2010 um 08:39 Uhr von peters
Wenn das aber zur Gewohnheit wird, wird man NIE eine vernünftige Einarbeitungder EBRM erreichen.
Erstellt am 11.05.2010 um 09:13 Uhr von rolfo
@ peters
Es wird ja wohl auch nicht immer sein dass ausgerechnet bei Sitzungen die überwiegende Anzahl der BR krank ist. Nur unter diesem Aspekt finde ich die Entscheidung des BRV richtig
Erstellt am 11.05.2010 um 09:31 Uhr von karlk
Dazu ist der Stellvertreter Krank der in meinem Urlaub die Einladungen geschrieben hat und die Themen bearbeitet hat.Es fehlen 60 Prozent des BRs.Ich bin nicht im Thema drin . Noch eine Frage habe Ich durch verschiebung der BR Sitzung fallen wir unter die 2Wochen Frist zum vorlegen des Beschlusses über ein Seminar (BR1) beim Arbeitgeber . Da aber nicht absehbar ist wann das Mitglied wieder da ist (was das Seminar besuchen wollte),wäre es sinnlos das Seminar an den Termin zu beschliessen. Die Frage ist wie verhält es sich bei der nächsten Einladung normalerweise muss Ich ja die Tagespunkte eins zu eins übernehmen. Kann Ich aber aufgrund der Frist das Datum in den Tagespunkt ändern (Seminarbeschluss) oder muss Ich einen neuen Tagespunkt mit der neuen Frist dazuschreiben incl .den Tagespunkt mit der nicht mehr möglichen Frist ?