Erstellt am 11.07.2007 um 12:46 Uhr von biberrat
@olinicole,
fünf Jahre freigestellt...
Lies bitte DKK §38 Rdn.69.
Und dann gehst du zu deinem Chef und der wartet schon seit Jahren
auf dich und dein Anliegen.
Gruss
Biberrat
Erstellt am 11.07.2007 um 13:39 Uhr von olinicole
Erstellt am 11.07.2007 um 13:47 Uhr von biberrat
@olinicole,
ok, weils du bist, aber anschliessend wird einer gekauft.
BR-Mitglieder durfen wegen Ihrer Freistellung, insbesondere auch in finanzieller Hinsichtnicht benachteiligt werden.Ihr Arbeitsentgeld is so zu bemessen, wie es vergleichbare Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung erhalten.
Jetzt aber auf zum Chef !!
Gruss
Biberrat
Erstellt am 11.07.2007 um 14:00 Uhr von olinicole
Ich fasse es nicht, natürlich kenne ich die gesetzliche Lage.
Wollte nur mal sehen, ob es Leute gibt, die das Gesetz nicht lesen können.
Meine Lohnerhöhung wurde bereits mit erfolg eingeklagt.
Erstellt am 11.07.2007 um 14:20 Uhr von biberrat
Lieber olinicole,
musste nicht sein !!
Biberrat