Erstellt am 29.06.2007 um 16:24 Uhr von Lotte
spielemann,
wenn der AG sich darauf einlässt...
Bedenke, dass Du keine Entgeltfortzahlung bekommst.
Erstellt am 02.07.2007 um 20:59 Uhr von khrm
Hallo spielemann, da Du vom TvÖD redest gehe ich davon aus Du im öffentlichen Dienst tätig bist. Frag mal deine Gewerkschaft, die haben ein neues Info Blatt zum Sonderurlaub, denke jedoch nicht das der Urlaub mit dem Partner darunter fällt. Auf jeden Fall fallen wieder Ehrenämter usw darunter. Meines Wissens hatt sich die letzten Wochen zu diesem Thema etwas geändert. Kannst mir mal deine eMail Aderesse senden, schau mal nach. Gruß K-H
Erstellt am 06.07.2007 um 17:18 Uhr von Kölner
@khrm
Der TVöD findet nicht nur im Öffentlichen Dienst Anwendung!
Erstellt am 25.07.2007 um 15:46 Uhr von spielemann
Hallo K-H,
ich habe bei Verdi nach dem Infoblatt zum Sonderurlaub nachgefragt.
Leider weiß dort niemand etwas von so einem Infoblatt.
Kannst du mir vielleicht sagen wie es genau heißt und wer es herausgegeben hat?
Grüsse
spielemann
Erstellt am 25.07.2007 um 16:14 Uhr von Immie
spielemann,
die Gewährung des Sonderurlaubs trifft der AG nach billigem Ermessen gem.§315 BGB. Es hat eine Interessenabwägung zu erfolgen.
Können keine nennenswerten dienstlichen Interessen geltend gemacht werden, kann ein wichtiger Grund sein,
das der AN nur auf Grund seiner persönlichen Handlungsfreiheit nach Art.2 Abs1 GG unbez.
Sonderurlaub erhalten will,um in seinem Arbeitsleben eine gewisse Erholungspause einzulegen.
So stehts im Kommentar §28 TVöD.
Erstellt am 31.07.2007 um 21:39 Uhr von khrm
Hallo spielemann, war leider unterwegs. Du mußt in die Kommentierung des TvÖD schauen, da steht was drin. Hast Du eine Fax- Adresse werde dir dan einige Daten zum Thema zufaxen. Kannst Sie an "KHRM@gmx.de" senden.
ver.di hatzt einen Artikel im BwKurier: Quelle: BMI RdSchreiben vom 08.01.2007, Az: D II 2 - 220 210-2/29 wen Dir das weiterhilft. " Außertarifliche Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgeltes in entspr. Anwendung der Sonderurlaubsverordnung- SUrlV
Gruß KHRM
Für Kölner, TvÖD bedeutet Tarifvertrag öffentlicher Dienst, seltsam oder. Ist mir nicht bekannt das er auch außerhalb des öffentlichen Dienstes anwendung findet:))) man lernt nie aus. Gruß