unser Vorstand möchte einen einheitlichen Arbeitsvertrag einführen.
Nun legt er uns einen Arbeitsvertrag vor in der steht:
Nach Ablauf der Probezeit ist das Angestellungsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündbar.
Z.Z. haben wir 6 Wochenzum Quartalsende.
Er begründet es somit: Jeder der von sich aus kündigt, hat mit dem Unternehmen eh schon Abgeschlossen. Klar, die können ja auch aus dem Günstigkeitsprinzip binnen 4 Wochen kündigen....).
Und wenn er jemanden Kündigt, sei das Arbeitsverhältnis eh gestöhrt....
Ich würde gerne auf die 6 Wochen beharren, kann Sie aber nicht mit § begründen.
Was würdet Ihr machen?
Gruß, Euer
vip3k
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