Hallo @all,

unser Vorstand möchte einen einheitlichen Arbeitsvertrag einführen.
Nun legt er uns einen Arbeitsvertrag vor in der steht:

Nach Ablauf der Probezeit ist das Angestellungsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündbar.

Z.Z. haben wir 6 Wochenzum Quartalsende.

Er begründet es somit: Jeder der von sich aus kündigt, hat mit dem Unternehmen eh schon Abgeschlossen. Klar, die können ja auch aus dem Günstigkeitsprinzip binnen 4 Wochen kündigen....).
Und wenn er jemanden Kündigt, sei das Arbeitsverhältnis eh gestöhrt....

Ich würde gerne auf die 6 Wochen beharren, kann Sie aber nicht mit § begründen.

Was würdet Ihr machen?

Gruß, Euer
vip3k