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4 Wochen oder 6 Wochen Frist bei Kündigungen - Was würdet Ihr machen?

V
vip3k
Jan 2018 bearbeitet

Hallo @all,

unser Vorstand möchte einen einheitlichen Arbeitsvertrag einführen. Nun legt er uns einen Arbeitsvertrag vor in der steht:

Nach Ablauf der Probezeit ist das Angestellungsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündbar.

Z.Z. haben wir 6 Wochenzum Quartalsende.

Er begründet es somit: Jeder der von sich aus kündigt, hat mit dem Unternehmen eh schon Abgeschlossen. Klar, die können ja auch aus dem Günstigkeitsprinzip binnen 4 Wochen kündigen....). Und wenn er jemanden Kündigt, sei das Arbeitsverhältnis eh gestöhrt....

Ich würde gerne auf die 6 Wochen beharren, kann Sie aber nicht mit § begründen.

Was würdet Ihr machen?

Gruß, Euer vip3k

4.74506

Community-Antworten (6)

A
Angi1

22.06.2007 um 14:38 Uhr

Hallo Vip3K,

dies ist im § 622 BGB und eventuell Tarifvertrag geregelt.

MfG Angi1

V
vip3k

22.06.2007 um 14:45 Uhr

sche........,

wer lesen kann ist klar im Vorteil. Hier steht:

................... kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats gekündigt werden.....................

1000 Dank

D
Dummi

22.06.2007 um 15:04 Uhr

Wenn der AG für alle AN einen neuen Arbeitsvertrag will, ist das dann nicht eine Änderungskündigung? Gruss

V
vip3k

22.06.2007 um 15:06 Uhr

Hallo Dummi, ja ist es,

aber schaue Dir mal den §622 BGB an, da ist alles geregelt.

Also, keinen Grund zur Sorge ;-)

Gruß vip3k

D
Dummi

22.06.2007 um 15:21 Uhr

@vip3k Ich dachte du hast Grund zur Sorge;-)

Habe ihn gelesen. Aber das ändert doch nichts an der Tatsache das ihr alle einen gültigen Arbeitsvertrag habt, wo die 6 Wochen drin stehen. Wenn in dem neuen Vertrag nur die Kündigungsfristen strittig sind, und sich dann auch noch die meisten AN einig, bleibt die Frage- Ist dieser eine Punkt dem AG eine Flut von Änderungsschutzklagen wert? Nur so ein Gedanke.

K
Kölner

23.06.2007 um 12:08 Uhr

@all Ein nettes Frage- und Ratespiel. Der AG möchte einheitliche AV's. Soweit so gut. Er legt diese dem BR vor. Muss er nicht, macht er aber - d'accord! Es ist auch in Ordnung, wenn dieser neue AV bei neuen AN eingesetzt wird. Auch ist es vollkommen legitim, wenn AN diesen neuen AV freiwillig unterschreiben.

Also?

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