Keine Krankenversicherungspflicht bei befristetetem 4 Wochen Arbeitsvertrag?
Hallo zusammen, folgendes Problem, heute kam ein Kollege zu mir der in unserem Betrieb die letzten 3 Jahre seine Ausbildung gemacht hat. Er will noch eine weitere Ausbildung in einem anderen Betrieb machen und hat aufgrund dessen von unserem Arbeitgeber keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen. Stattdessen wurde ihm ein auf 4 Wochen befristeter Arbeitsvertrag über die Firmeninterne Zeitarbeitsfirma angeboten den er auch unterschrieben hat, weil das genau der Zeitraum ist, den er überbrücken wollte. Die Sache ist jetzt folgende, innerhalb dieser 4 Wochen war der Kollege eine Woche krank geschrieben, gemäß EntgFG besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, da das erst nach 4 Wochen Beschäftigung der Fall wäre richtig?
Meiner Meinung nach müsste er aber doch zur "Absicherung während der Wartezeit" Krankengeld von seiner Krankenversicherung bekommen? Bei seiner Krankenversicherung wurde der Kollege aber leider gar nicht als Arbeitnehmer gemeldet und die Zeitarbeitsfirma hat uns heute zu verstehen gegeben das man kurzzeitig Beschäftigte nicht melden müsste. Was nach meiner Auffassung bei einem Vollzeit Angestellten doch schlichtweg falsch ist. Oder irre ich hier? Ich weiß das bei Geringfügig Beschäftigten die Abgben über einen Pauschalbetrag mit den Sozialabgaben geleistet werden, aber wie gesagt, der betroffenen Kollege arbeitet in Vollzeit 40 Std./Woche.
Ich bin zwar im Betriebsrat, aber gerade erst frisch dazu gekommen und hatte noch keine Schulungen etc. bin daher z.Zt. noch sehr auf Hilfestellung
Community-Antworten (3)
11.07.2014 um 10:25 Uhr
Hallo Barny,
verstehe ich es richtig, das der Azubi einen Ausbildungsvertrag bei Unternehmen A hatte, nach seiner Ausbildung bei Unternehmen B einen Zeitvertrag unterschrieb (und dann für Unternehmen A tätig war)?
Wenn dem so ist, kann sich das Unternehmen B auf die 4 Wochenfrist berufen und nicht zahlen. http://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html
Die Frage die sich stellen könnte, ist, ob die Firmeninterne Zeitarbeitsfirma so überhaupt handeln darf. Darf diese Firma Angestellte an andere Unternehmen überlassen? Dieses währe jedoch ein größeres Fass, welches sicher nicht rechtzeitig im sinne des betroffenen Kollegen geregelt werden kann...
Zum Thema Krankenkasse: Soweit ich bisher verstanden hatte, ist jeder Arbeitnehmer, egal wie lang der Zeitarbeitsvertrag läuft, Sozialversicherungspflichtig zu melden.
Was sagt denn dessen Krankenkasse hierzu?
11.07.2014 um 12:30 Uhr
Im Falle einer Neu Einstellung springt die Krankenkasse wirklich in den ersten 4 Wochen ein. Er soll dort einfach mal anrufen. Bei uns wird das so geregelt das der AG zahlt und von der Krankenkasse das Geld wieder erhält.
Gruß
11.07.2014 um 17:06 Uhr
@arkalus: Ja, genau so ist das. Ausbildung bei Fa. A, neuer Vertrag bei Fa. B. die ihn aber wiederrum für Fa. A eingesetzt hat.
@Tulpe: Das Problem ist ja das er bei der KK gar nicht gemeldet wurde und somit die letzten 4 Wochen gar nicht Versichert war. Das hat er ja nur herausbekommen, weil er der KK eine Krankmeldung geschickt hat, die sich wunderten von ihm einen Krankmeldung zu bekommen weil er dort seit 4 Wochen nicht mehr versichert ist, und er deshalb von seiner KK angerufen wurde.
Das vorläufige Ende vom Lied. Was die Firma hier gemacht ist so nicht rechtens. Sie berufen sich in dem Arbeitsvertrag auf "Kurzfristige Beschäftigung" das ist aber nur gegeben wenn eine Geringfügige Beschäftigung mit einem Gehalt von bis zu 450€ vorliegt und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Der betroffene Kollege hat jedoch wie erwähnt in Vollzeit gearbeitet daher liegt die Firma hier ganz klar falsch. Sie werden ihn jetzt noch rückwirkend melden und damit ist die Sache zumindest für diesen Kollegen dann erstmal vom Tisch. Wir sind da jetzt natürlich dran, das diese Firma derartige Verträge in Zukunft nicht mehr rausgibt. Eigentlich hat unser BR damit zwar nichts zu tun, wegen dieser Fa. A, Fa. B Sache, aber es liegt wohl auch im Interesse der Holding das sowas nicht irgendwann mal Klagen oder sonstiges nach sich zieht.
Was man in 24 Stunden so alles neues lernen kann :D
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