Erstellt am 19.06.2007 um 06:25 Uhr von Frank B
§23 Abs.1 BetrVG, die Verfehlungen sind mit der Neuwahl hinfällig, da der zu diesem Zeitpunkt tätige BR nicht mehr im Amt ist. Ihr könnt´s ja mal bei Gericht versuchen.
Erstellt am 19.06.2007 um 06:47 Uhr von Mona-Lisa
@Maclogic,
das sind zwei paar Stiefel!
Eure Belegschaft hat entschieden, dass diese "alten" BR-Mitglieder zum neugewählten Gremium dazugehören sollen.
Das habt ihr (Gremium) so zu akzeptieren.
"Verfehlungen" sind, so wie Frank B bereits sagte hiermit hinfällig.
Abgesehen davon würde diese Begründung für einen Ausschluss sowieso nicht reichen... Das Gesetz spricht von einer "groben Pflichtverletzung". Da müssten schon knallharte Dinge passiert sein, dass ein Richter BR-Mitglieder "vor die Tür" setzt.
Eine Möglichkeit wäre doch, diese Betriebsvereinbarungen zu kündigen und neu zu verhandeln. (die sind ohne den nötigen Beschluss sowieso ungültig) Dann stehen euch alle Wege offen, dieses Mal gesetzeskonform zu handeln...
Erstellt am 19.06.2007 um 07:55 Uhr von Aliosman
Hallo Maclogic,
nein ihr habt in dieser Sache keine Möglichkeiten.