Persönliche Daten an die Gewerkschaft weiter geben
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Datenschutz, der ja seit der neuen Datenschutzgrundverordnung ganz groß geschrieben wird. Darf ich als Betriebsratsvorsitzender der Gewerkschaft die Namen der Azubis mitteilen, die gerade auslernen? (Auch Nichtmitglieder!!!) Dazu möchte die Gewerkschaft auch noch die "neue" Eingruppierung der Ausgelernten wissen. Natürlich, denn nach der Eingruppierung errechnet sich ja ab jetzt der monatliche Beitrag! Also meines Erachtens ist das ein absoluten NoGo! Wenn die Gewerkschaft diese Daten haben möchte, dann müsste sie meiner Meinung nach persönlich bei den Mitgliedern nachfragen oder?
Wäre schön wenn Ihr mir Helden könntet und vielleicht auch einen oder mehrere Paragraphen habt an denen ich mich festhalten kann!
Community-Antworten (7)
11.02.2019 um 17:22 Uhr
Keine Frage - das sind personenbezogene Daten, die Du nicht herausgeben darfst. Da muss die Gewerkschaft schon selbst schauen, wie sie an die Informationen kommt. Da sind der Zusammenarbeit mit der GEW, die ich im Übrigen sehr befürworte, doch Grenzen gesetzt.
11.02.2019 um 21:42 Uhr
Du kannst die von jedem Einzelnen das schriftliche Einverständniss holen.
12.02.2019 um 07:14 Uhr
Ich kann nicht sagen wie Streik intensiv eure Branche oder Unternehmen ist. Aber vieleicht liegt es auch im Interresse jedes einzelnen seine Beitragshöhe anzupassen. Den Streikgeld berechnet sich aus dem aktuellen Beitrag. Ich würde dem Gewerkschaftssekretär deine Bedenken mitteilen und ihn bitten die Daten selber zu besorgen.
12.02.2019 um 07:35 Uhr
@rtjum: "Du kannst die von jedem Einzelnen das schriftliche Einverständniss holen."
....und dann? Soll der BRV hier die Arbeit der Gewerkschaft übernehmen. Seit wann ist dass den Aufgabe des BR?
Es sprechen mehrere Aspekte hier ganz stark dagegen, dem Wunsch der Gewerkschaft nachzukommen:
- Der BR soll zwar vertrauensvoll mit der Gewerkschaft zusammenarbeiten (soweit ich das weis) aber ganz bestimmt nicht, personenbezogene Daten für die Gewerkschaft erfassen, verarbeiten und weitergeben. Das wäre eine Pflichtverletzung des BR.
- Wenn der BR die Daten weiter geben dürfte (nur rein fiktiv!), dürfte es extrem schwierig sein, sich eine rechtlich absolut wasserdichte Einverständnis-Erklärung von den Mitarbeitern geben zu lassen. Ihr würdet Euch hier auf rechtliches Glatteis begeben.
- Der AG dürfte es auch nicht gerne sehen, wenn der BR "Firmendaten" an dritte weiter gibt.
Arbeitet mit der Gewerkschaft zusammen, das ist sehr wichtig! Unterstützt sie im Rahmen des gesetzlich zulässigen! Jedoch gebt der Gewerkschaft niemals irgendwelche Mitarbeiterdaten (wie z.B. Name, Geburtsdatum, Gehalt,....)
Cyber99 und BRHamburg haben da schon gut geantwortet.
12.02.2019 um 08:17 Uhr
Danke Leute....ihr bestätigt meine Vermutung.
12.02.2019 um 10:05 Uhr
@ExBoMa welche Aufgaben ein BRV übernimmt und wie er mit der Gew zusammen arbeitet sollte jeder selbst entscheiden. Davon abgesehen habe ich lediglich den Hinweis gegeben habe dass er zumindest eine Einverständnisserklärung benötigt. Und zusätzlich gibt es sicherlich sehr viele BRV/BR die auch gleichzeitig Vertrauensmann der jeweiligen Gewerkschaft sind also irgendwie sowieso immer beide Hüte aufhaben.
13.02.2019 um 11:18 Uhr
Ich würde der Gewerkschaft dringend empfehlen sich mal mit der DSGVO zu beschäftigen. Da steht auch WO in der Regel Daten zu erheben sind.
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