Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Datenschutz, der ja seit der neuen Datenschutzgrundverordnung ganz groß geschrieben wird.
Darf ich als Betriebsratsvorsitzender der Gewerkschaft die Namen der Azubis mitteilen, die gerade auslernen? (Auch Nichtmitglieder!!!) Dazu möchte die Gewerkschaft auch noch die "neue" Eingruppierung der Ausgelernten wissen. Natürlich, denn nach der Eingruppierung errechnet sich ja ab jetzt der monatliche Beitrag!
Also meines Erachtens ist das ein absoluten NoGo! Wenn die Gewerkschaft diese Daten haben möchte, dann müsste sie meiner Meinung nach persönlich bei den Mitgliedern nachfragen oder?

Wäre schön wenn Ihr mir Helden könntet und vielleicht auch einen oder mehrere Paragraphen habt an denen ich mich festhalten kann!