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Persönliche Daten +Betriebsrat

S
soulsaver
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, ich bin gewerblicher Arbeitnehmer (ich steh selbst an der Maschine und bin Kündbar) und bei uns wird demnächst ein 3Köpfiger BR gewählt. Ich habe aber keinerlei Vertrauen zu den Leuten.Nun meine Frage:

Wie kann ich dem zukünftigen Betriebsrat den Zugang zu meinen persönlichen Daten (Personalakte,persönliche Anschrift, Höhe des eigenen Lohnes usw usw.) untersagen??

Kann ich dem BR eigentlich auch untersagen, mich gegen den Arbeitgeber zu vertreten???

Und wie gesagt, ich habe keinerlei Vertrauen in den Betriebsrat.Ich vertrete lieber selbst.

Danke schonmal für Antwort auf diese- zugegeben ungewöhnlichen- Fragen !

1.21806

Community-Antworten (6)

H
Hassan

20.06.2010 um 18:24 Uhr

Du vertrittst dich lieber selbst ? Viel Spass !!!

T
trauring

20.06.2010 um 18:28 Uhr

da geht gar nichts .............

du könntest dich selber aufstellen lassen, und falls du gewählt wirst, für das nötige Vertrauen sorgen

P
peters

20.06.2010 um 18:42 Uhr

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass der BETRIEBSRAT (für seine Arbeitnehmer) bestimmte Rechte vertreten darf. Es steht nirgends was davon, dass der Arbeitnehmer selbst mit dem Arbeitgeber im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes handeln kann (Betriebsvereinbarung aushandeln, einer Kündigung widersprechen....).

Du kannst natürlich dem BR mitteilen, dass du im Falle einer persönlichen Betroffenheit keinen Wert darauf legst, dass der BR sich für dich einsetzt. In individualrechtlichen Dingen könntest du das ja mit einem Anwalt selbst in die Hand nehmen.

Du wirst aber nicht erreichen können, dass zum Beispiel Betriebsvereinbarungen, die der BR ausgehandelt hat, für dich nicht gelten.

Deine Personalakte darf meines Wissens auch der BR nicht ohne dein Einverständnis sehen.

D
DonJohnson

20.06.2010 um 19:03 Uhr

@all Ihr schreibt Unfug, sorry... Personalakte,persönliche Anschrift, geht den BR ncihts an - nur mit Zustimmung des AN!!!

Höhe des eigenen Lohnes darf der BR einsehen (BRV)

B
bubie

21.06.2010 um 10:29 Uhr

ich stimme DJ zu, wobei der BR natürlich stillschweigen zu bewahren hat.

außerdem muss ich noch anmerken, dass der AN dem BR sehr wohl untersagen kann, ihm bei Themen, die den AN betreffen zu helfen - wenn er meint, dass er es alleine besser hinbekommt. ich haben als BR kein recht bei personalgesprächen dabei zu sein, wenn es der AN nicht will. betriebsvereinbarungen u.ä. gelten aber für alle AN, davon kann man sich nicht ausnehmen lassen.

würde sagen, dass du einfluss darauf nimmst, indem du dich selbst aufstellen lässt und wählen gehst. wenn alle diener meinung sind, habt ihr eigentlich nciht zu befürchten, eine "schlechten" BR zu bekommen. aber wie schon so oft hier geschrieben. die AN erhalten den BR, den sie verdient (gewählt) haben.

mfg bubie

N
niemand

21.06.2010 um 12:18 Uhr

ich versteh eins hier nicht: Du schreibst du vertraust dem in Zukunft gewählten BR nicht. Woher kennst du das Wahlergebnis? Warum wirst du nicht BR wenn die anderen Vertrauens unwürdig sind? Oder bist du einfach nur ein Querulant, der alle anderen für unfähig hält?

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