Erstellt am 20.06.2010 um 16:24 Uhr von Hassan
Du vertrittst dich lieber selbst ?
Viel Spass !!!
Erstellt am 20.06.2010 um 16:28 Uhr von trauring
da geht gar nichts .............
du könntest dich selber aufstellen lassen, und falls du gewählt wirst, für das nötige Vertrauen sorgen
Erstellt am 20.06.2010 um 16:42 Uhr von peters
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass der BETRIEBSRAT (für seine Arbeitnehmer) bestimmte Rechte vertreten darf. Es steht nirgends was davon, dass der Arbeitnehmer selbst mit dem Arbeitgeber im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes handeln kann (Betriebsvereinbarung aushandeln, einer Kündigung widersprechen....).
Du kannst natürlich dem BR mitteilen, dass du im Falle einer persönlichen Betroffenheit keinen Wert darauf legst, dass der BR sich für dich einsetzt. In individualrechtlichen Dingen könntest du das ja mit einem Anwalt selbst in die Hand nehmen.
Du wirst aber nicht erreichen können, dass zum Beispiel Betriebsvereinbarungen, die der BR ausgehandelt hat, für dich nicht gelten.
Deine Personalakte darf meines Wissens auch der BR nicht ohne dein Einverständnis sehen.
Erstellt am 20.06.2010 um 17:03 Uhr von DonJohnson
@all
Ihr schreibt Unfug, sorry...
*Personalakte,persönliche Anschrift,*
geht den BR ncihts an - nur mit Zustimmung des AN!!!
*Höhe des eigenen Lohnes*
darf der BR einsehen (BRV)
Erstellt am 21.06.2010 um 08:29 Uhr von Bubie
ich stimme DJ zu, wobei der BR natürlich stillschweigen zu bewahren hat.
außerdem muss ich noch anmerken, dass der AN dem BR sehr wohl untersagen kann, ihm bei Themen, die den AN betreffen zu helfen - wenn er meint, dass er es alleine besser hinbekommt. ich haben als BR kein recht bei personalgesprächen dabei zu sein, wenn es der AN nicht will. betriebsvereinbarungen u.ä. gelten aber für alle AN, davon kann man sich nicht ausnehmen lassen.
würde sagen, dass du einfluss darauf nimmst, indem du dich selbst aufstellen lässt und wählen gehst. wenn alle diener meinung sind, habt ihr eigentlich nciht zu befürchten, eine "schlechten" BR zu bekommen. aber wie schon so oft hier geschrieben. die AN erhalten den BR, den sie verdient (gewählt) haben.
mfg
bubie
Erstellt am 21.06.2010 um 10:18 Uhr von Niemand
ich versteh eins hier nicht: Du schreibst du vertraust dem in Zukunft gewählten BR nicht. Woher kennst du das Wahlergebnis? Warum wirst du nicht BR wenn die anderen Vertrauens unwürdig sind? Oder bist du einfach nur ein Querulant, der alle anderen für unfähig hält?