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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Persönliche Daten heraus geben

K
kullerkes
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo,

habe Folgendes Problem,

Ein Busfahrer von uns hat ausversehen einem autofahrer die vorfahrt genommen, der fahrer führ ihm nach und wurde direkt unfreundlich zum fahrer. er wollte seine Privaten Daten haben und ihn Anzeigen, diese hat aber der Fhrer nicht rausgegeben. Nun kam eine beschwerde vom Autofahrer über dem Busfahrer, meine frage ist muss er seine Privaten daten jeden Passanten geben der sich beschweren möchte ?, also ich meine nein !!! wenn wer ein passenden § kennt dazu wäre es sehr hilfreich für mich den zu wissen da wir eine schriftliche Stellung nahme abegben müssen.

ich danke euch

kullerkeks

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

08.08.2011 um 22:03 Uhr

. . . wieso sollt Ihr eine Stellungnahme abgeben? Seid Ihr jetzt auch schon für Verkehrsdelikte zuständig? Aber davon abgesehen: korrekt wäre von dem Autofahrer gewesen, er hätte sich die Nummer von dem Bus aufgeschrieben und dann hätte er a) den Betrieb anschreiben können, oder b) bei der Polizei Anzeige erstatten können. Und im Betrieb hätte man - bei Bedarf - an Hand des Dienstplanes ermitteln können, wer der Fahrer gewesen ist. Wenn jedoch nix passiert ist, handelt es sich offensichtlich um einen Wichtigtuer, dem garantiert in seinem Leben noch nieeee ein Fehler unterlaufen ist. Dafür spricht schon die Tatsache, dass er hinterher gefahren ist. Solche Armleuchter bringen das fertig. Und egal, ob Wichtigtuer, Armleuchter, oder nicht - Daten muss man nur beim Unfall herausgeben und zwar an die Polizei. Und so würde meine Stellungnahme auch aussehen - dass sich der Fahrer korrekt verhalten hat, zumindest was die Herausgabe der Daten betrifft . . .

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