W.A.F. LogoSeminare

Abmahnung nicht persönlich geben

S
singasong
Jan 2020 bearbeitet

Hallo,

bei uns werden Abmahnungen, ohne vorherige Ankündigung, an Mitarbeiter*innen nach Hause verschickt. Ich habe das bei der Personalerin als ganz schlechten Stil bezeichnet. Diese meinte dann, dass das in anderen auch größeren Unternehmen (z.B. die mit dem Stern) so üblich wäre. Ich finde eine solche Vorgehensweise erbärmlich!! Könnt ihr mir bitte sagen wie das bei euch gehandhabt wird?

Danke und Grüße

90907

Community-Antworten (7)

C
celestro

30.01.2020 um 21:33 Uhr

Zwar werden bei uns die Abmahnungen (zumindest alle, die ich mitbekommen habt) auch persönlich übergeben. Wenn das in einer Firma aber nicht gemacht wird, sehe ich darin nicht direkt "schlechten Stil" oder etwas "erbärmliches".

G
ganther

31.01.2020 um 00:21 Uhr

bei uns eigentlich in der Regel auch persönlich, da der AG dann bei der Übergabe noch mal mündlich "draufhaut". da gibt es sicher MA die hätten lieber nur den Brief in der Post

E
Erbsenzähler

31.01.2020 um 07:51 Uhr

Abmahnungen werden immer persönlich und zu zweit übergeben. Der AG hat somit immer zwei Zeugen, dass die Abmahnung in den Dunstkreis des AN kommt. Der ganze "Vorgang" wird von zwei MAs aus der Personalabteilung die ganze Zeit betreut und dokumentiert. Post kann verloren gehen oder das Einschreiben nicht abgeholt werden. So ist die Argumentation.

S
stehipp

31.01.2020 um 09:00 Uhr

Auch bei uns wird sowas persönlich übergeben und immer im Beisein eines BR-Mitgliedes. Sicherlich auch um die ganze Angelegenheit nochmal zu besprechen, dass muss nicht zwangsläufig ein "draufhauen" sein.

U
UdoWoe

31.01.2020 um 09:25 Uhr

Auch bei uns werden Abmahnungen persönlich übergeben. Nicht immer von der Personalabteilung, oftmals auch nur vom Vorgesetzten persönlich. Damit kann er, wie ganther schreibt "nochmals draufhauen". Meistens laufen, zumindest unsere Gespräche etwas harmloser ab. Es wird dem Arbeitnehmer nochmals deutlich gemacht welches Fehlverhalten ihm vorgehalten wird und welche Konsequenzen weiteres Fehlverhalten mit sich führt. Man lässt sich aber den Erhalt immer quittieren. Grundsätzlich finde ich auch, dass die Post ein schlechter Stil ist. Zumal wenn die Abmahnung nicht als Einschreiben kommt, dann kann diese auch mal schnell nicht ankommen und "verloren" gehen kann.

K
Kjarrigan

31.01.2020 um 09:45 Uhr

Mit einer Abmahnung zeigt der AG, das er mit einem Verhalten des AN nicht einverstanden ist und im Wiederholungsfall warden arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen. Wenn man sich mal vorstellt wieviel "kleine Vergehen" (Zuspätkommen / AU Bescheinigung zu spat oder garnicht abgegen / Gleitzeitverstöße o.ä) bei einer Belegschaft von mehreren 1000 MA zustande kommen kann ich eine HR Abteilung gut verstehen, dass da keener rumläuft oder an verschiedene Standorte fährt um die Abmahnungen persönlich abzugeben.

Natürlich könnte man die auch alle die die jeweiligen Vorgesetzten schicken, aber auch das kostet Ressourcen dann Terminabsprache, dann "sorry" das Gejammer und die Ausreden (der Bus war zu spat, ich kann da nix für etc. ) anzuhören ist müßig.

Ist das Fehlverhalten "schwerwiegender" z.B: Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften sollte aber ein persönliches Gespräch durch den Vorsetzten oder den nächsthöherer erfolgen, damit dem MA das Fehlverhalten auch klar wird.

S
singasong

31.01.2020 um 09:52 Uhr

Guten Morgen,

Danke für eure Antworten! Einen schönen Tag und dann ein schönes Wochenende! :-)

Grüße

Ihre Antwort