SBV Vertretung und Teilnahme an Vorstellungsgesprächen?
Bei uns hat sich folgender Fall ergeben: In Kürze finden VGs statt. Die Vertrauensperson hat sich auf die Stelle beworben. Der 1. und 2. Stv. sind erkrankt.
Aus § 95 (2) SGB lX leite ich mir ab, dass die SBV ein Recht auf Teilnahme bei Vorstellungsgesprächen hat. Ich möchte als 1. Stv. hiervon unbedingt gebrauch machen. Neben der Vertrauensperson selbst haben sich noch andere Schwerb. Kollegen beworben.
1.) Kann ICH als Stv. unser Personalreferat auffordern, die Termine um eine Woche zu verschieben, oder habe ich dazu kein Recht?
2.) Mir wurde gesagt, dass die Vertrauensperson entscheiden kann, dass keiner der SBV anwesend sein muss. Kann er das wirklich? Er hat sich beworben und somit fällt doch die Vertretung auf mich und ich müsste entscheiden. Irre ich mich?
Ich brauche bitte DRINGEND wenn möglich noch heute Hilfe !
DANKE !!!
Community-Antworten (2)
11.06.2007 um 17:06 Uhr
imperius, die Vertrauensperson kann Deine Teilnahme in ihrem Bewerbungsgespräch ablehnen, aber nicht entscheiden, ob eine Teilnahme bei den Gesprächen der anderen Bewerbern stattfindet.
Natürlich kannst Du verlangen, die Gespräche zu verschieben. Frage ist immer: Was machst Du, wenn der AG nicht reagiert? Du setzt die Entscheidung des AG für eine Woche außer Kraft? Der AG hält sich nicht daran. Du gehst vor das ArbG?
11.06.2007 um 17:23 Uhr
Was passiert, wenn ich es ausser Kraft setze? Was genau meinst Du damit konkret: Die Entscheidung, die Gespräche nicht zu verschieben ODER die personelle Entscheidung, die nach den Gesprächen getroffen wird.
Die Gespräche sollen schon übermorgen statt finden.
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