Bei uns hat sich folgender Fall ergeben: In Kürze finden VGs statt. Die Vertrauensperson hat sich auf die Stelle beworben. Der 1. und 2. Stv. sind erkrankt.

Aus § 95 (2) SGB lX leite ich mir ab, dass die SBV ein Recht auf Teilnahme bei Vorstellungsgesprächen hat. Ich möchte als 1. Stv. hiervon unbedingt gebrauch machen. Neben der Vertrauensperson selbst haben sich noch andere Schwerb. Kollegen beworben.

1.) Kann ICH als Stv. unser Personalreferat auffordern, die Termine um eine Woche zu verschieben, oder habe ich dazu kein Recht?

2.) Mir wurde gesagt, dass die Vertrauensperson entscheiden kann, dass keiner der SBV anwesend sein muss. Kann er das wirklich? Er hat sich beworben und somit fällt doch die Vertretung auf mich und ich müsste entscheiden. Irre ich mich?

Ich brauche bitte DRINGEND wenn möglich noch heute Hilfe !


DANKE !!!