Ich bin 1. Stv. Vertrauensperson f. schwerb. Menschen. Nun finden in unserem Amt Vorstellungsgespräche statt. Der Vertrauensmann selbst hat sich beworben, ich selbst bin erkrankt und die 2. Stv. Person ist auch ausser Haus.

Können die Vorstellungsgespräche stattfinden, wenn also KEINER der SBV teilnehmen kann, sich jedoch mehrere schwerb. Kollegen beworben haben?