Vorstellungsgespräche ohne SBV möglich?
Ich bin 1. Stv. Vertrauensperson f. schwerb. Menschen. Nun finden in unserem Amt Vorstellungsgespräche statt. Der Vertrauensmann selbst hat sich beworben, ich selbst bin erkrankt und die 2. Stv. Person ist auch ausser Haus.
Können die Vorstellungsgespräche stattfinden, wenn also KEINER der SBV teilnehmen kann, sich jedoch mehrere schwerb. Kollegen beworben haben?
Community-Antworten (6)
08.06.2007 um 11:29 Uhr
@imperius Da Du vermutlich einem Personalrat angehörst/von selbigem vertreten wirst, wird die Antwort etwas spärlich ausfallen.
08.06.2007 um 11:34 Uhr
Ich verstehe die Aussage momentan nicht.
Der PR vertritt die SBV bei VGs?
Fakt ist: Vertrauensmann: selbst beworben
- Stv.: Krank
- Stv.: Krank
Können die Gespräche also ohne SBV geführt werden?
08.06.2007 um 11:37 Uhr
@imperius Du bist in einem BR-Forum gelandet. BR's und auch SBV sind grundsätzlich NICHT bei einem Vorstellungsgespräch dabei!
Weil Du aber ein PR/SBV eines PR bist, ist eine Antwort etwas schwieriger.
08.06.2007 um 11:44 Uhr
Na dann warte ich ab und hoffe, dass jmd. antworten kann!
Danke dennoch.
08.06.2007 um 14:17 Uhr
Hallo Imperius,
für dich als Schwerbehindertenvertretung zählt das SGB IX. Schau Dir dort bitte den § 95 Abs. 2 an.
MfG Angi1
08.06.2007 um 14:31 Uhr
imperius, grundsätzlich können die Gespräche m.E. natürlich erstmal ohne SchwerbV stattfinden. Frage ist natürlich: Dürfen sie? Dazu sagt der Abs.2 von Angi, dass der SchwerbV das RECHT hat, an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen: Nicht die Pflicht! Natürlich kann man darum bitten (bei kurzfristiger Erkrankung) die Gespräche zu verschieben oder trotz Krankheit erscheinen (wenn dies möglich ist) Unterlässt der AG die Verschiebung, kann man
- den BR davon überzeugen, der Einstellung zu wiedersprechen oder
- von seinem Vetorecht Gebrauch machen und den Beschluss des AG zur Einstellung für eine Woche aussetzen (hier müsste man sich natürlich über sein Ziel klar werden)
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