Erstellt am 08.06.2007 um 09:29 Uhr von Kölner
@imperius
Da Du vermutlich einem Personalrat angehörst/von selbigem vertreten wirst, wird die Antwort etwas spärlich ausfallen.
Erstellt am 08.06.2007 um 09:34 Uhr von imperius
Ich verstehe die Aussage momentan nicht.
Der PR vertritt die SBV bei VGs?
Fakt ist:
Vertrauensmann: selbst beworben
1. Stv.: Krank
2. Stv.: Krank
Können die Gespräche also ohne SBV geführt werden?
Erstellt am 08.06.2007 um 09:37 Uhr von Kölner
@imperius
Du bist in einem BR-Forum gelandet.
BR's und auch SBV sind grundsätzlich NICHT bei einem Vorstellungsgespräch dabei!
Weil Du aber ein PR/SBV eines PR bist, ist eine Antwort etwas schwieriger.
Erstellt am 08.06.2007 um 09:44 Uhr von imperius
Na dann warte ich ab und hoffe, dass jmd. antworten kann!
Danke dennoch.
Erstellt am 08.06.2007 um 12:17 Uhr von Angi1
Hallo Imperius,
für dich als Schwerbehindertenvertretung zählt das SGB IX. Schau Dir dort bitte den § 95 Abs. 2 an.
MfG
Angi1
Erstellt am 08.06.2007 um 12:31 Uhr von Lotte
imperius,
grundsätzlich können die Gespräche m.E. natürlich erstmal ohne SchwerbV stattfinden.
Frage ist natürlich: Dürfen sie?
Dazu sagt der Abs.2 von Angi, dass der SchwerbV das RECHT hat, an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen: Nicht die Pflicht! Natürlich kann man darum bitten (bei kurzfristiger Erkrankung) die Gespräche zu verschieben oder trotz Krankheit erscheinen (wenn dies möglich ist)
Unterlässt der AG die Verschiebung, kann man
1. den BR davon überzeugen, der Einstellung zu wiedersprechen
oder
2. von seinem Vetorecht Gebrauch machen und den Beschluss des AG zur Einstellung für eine Woche aussetzen (hier müsste man sich natürlich über sein Ziel klar werden)