Hallo,
unser BR-Vorsitz ist auch 1.SBV.

Laut §94 Abs.1 SGB IX, vertritt das 1. stellv. SBV- Mitglied die SBV, bei Verhinderung oder Abwesenheit.
Ist die SBV auch durch Wahrnehmung ihrer Aufgaben als BR-Vorsitz in einer BR-Sitzung "verhindert" und kann/darf/muss die SBV-Vertretung an den BR-Sitzungen teilnehmen?
Es wurde gesagt, dass der Vorsitz nur eine Aufgabe in dieser Funktion wahrnehmen kann, nach dem Motto: Mann kann nur einen Hut tragen.
Ist es grundsätzlich nicht rechtens, das zusätzlich auch der stellvertretende SBV an den BR-Sitzungen teilnimmt?