Hallo, wenn sich die drei gewählten SBV-Vertrauensleute intern geeinigt haben, wer den Hauptvertreter und wer die Stellvertretung eins und zwei macht, können sie diese "Reihenfolge" auch intern einfach ändern?
Die Vertrauensperson in diesem Fall hier möchte, dass die erste und zweite Stellvertretung die Plätze tauschen, da Aufgaben durch die erste Stellvertretung in keiner Weise wahrgenommen werden. Hat das rechtliche Folgen in irgendeiner Weise oder können sich die Personen untereinander einigen?