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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

SBV - Vertreter und seine Vertretungen

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Rotesocke24
Jan 2019 bearbeitet

Hallo, wenn sich die drei gewählten SBV-Vertrauensleute intern geeinigt haben, wer den Hauptvertreter und wer die Stellvertretung eins und zwei macht, können sie diese "Reihenfolge" auch intern einfach ändern? Die Vertrauensperson in diesem Fall hier möchte, dass die erste und zweite Stellvertretung die Plätze tauschen, da Aufgaben durch die erste Stellvertretung in keiner Weise wahrgenommen werden. Hat das rechtliche Folgen in irgendeiner Weise oder können sich die Personen untereinander einigen?

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Community-Antworten (1)

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Andi253

18.01.2019 um 15:31 Uhr

Im einstufigen Wahlverfahren (bis 50 Wahlberechtigte) gibt es zwei Wahlen. Zuerst wird aus den Kandidaten die Vertrauensperson gewählt. Anschließend aus den Kandidaten zum Stelli die zuvor festgelegte Anzahl der Stellis. Wer die meisten Stimmen hat ist erster Stelli, die zweitmeisten zweiter Stelli usw.Da gibt es lt. Wahlordnung keine intere Einigung. Und wenn die Wahlversammlung festgelegt hat, wer erster Stelli ist, kann die Vertrauesperson machen, was sie will.

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