guten morgen,

habe mal wieder eine nicht ganz einfache frage.
bei uns wird eine geschäftsstelle geschlossen, die mitarbeiter werden auf andere geschäftstellen verteilt. jede g-stelle hat einen eigenen betriebsrat.
unsere g-stelle bleibt weiter bestehen, allerdings unter einem neuen konstrukt.
unser gbr hat über diese maßnahme verhandelt, und sie abgesegnet.
nun meine frage: muß der örtliche br dem zugang der neuen mitarbeiter zustimmen?

lg stern