Erstellt am 07.06.2007 um 12:17 Uhr von Lotte
stern,
m.E. handelt es sich hier um eine Versetzung, nicht um einen Zugang im Sinne einer Einstellung.
Frage wäre natürlich: War der GBR zuständig? D.h. hat er den Auftrag durch den BR der G-Stelle bekommen? Hätte der BR der G-Stelle nicht bei den Versetzungen beteiligt werden müssen?
Erstellt am 07.06.2007 um 19:50 Uhr von stern
@lotte,
der GBR hat den auftrag bekommen, doch wir als br haben den 50/2 eingereicht.
über die neue aufteilung haben sie uns angehört, über die versetzung in unsere filiale wollen sie selbstherrlich entscheiden.
gibt es eine möglichkeit sich als örtlicher br dagegen zu wehren?
lg stern
Erstellt am 07.06.2007 um 19:56 Uhr von Kölner
@stern
Wehren! Und Chancen habt Ihr allemal...
...demnächst macht Ihr einen Entscheidungsvorbehalt.
Erstellt am 07.06.2007 um 19:59 Uhr von betriebliche trübung
ich glaube kaum, dass ihr mit dem 50/2 eure rechte nach § 99 auf den gbr übertragen habt. prüfe den beschluss zur übertragung.