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Arbeitszeit auf Abruf - muß BR zustimmen?

J
Joschi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Wir haben für Neueinstellungen im gewerblichen Bereich neue Arbeitsverträge die sich auf "Arbeitszeit auf Abruf " berufen. Das heisst : 35Std./Woche + 25% max. 43,75 Std/Woche. Im gleichen Text steht: Der Abruf der jeweiligen Arbeitszeit erfolgt in Absprache mit dem BR durch den Arbeitgeber. Frage : Kann der AG alleine entscheiden und den BR nur Informieren oder muß BR zustimmen?

Bitte um Antworten Danke joschi

4.10903

Community-Antworten (3)

R2
Rolfo 2

19.12.2006 um 17:15 Uhr

Wenn ihr den Arbeitsverträgen schon zugestimmt habt, was wollt ihr dann noch mitbestimmen. Wie siehts denn bei euch mit der tariflichen Regelung aus ?

J
Joschi

20.12.2006 um 11:55 Uhr

wir sind nicht tarifgebunden und haben noch nicht zugestimmt joschi

S
Sertac

21.12.2006 um 00:59 Uhr

Hi joschi, Diese 25% sind in grunde nichts anderes als Mehrarbeit und sind Mitbestimmungspflichtig, zumal in den Verträgen ja auch angeblich der passus steht,von wegen Absprache BR!!!!!

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