Hallo

Wir haben für Neueinstellungen im gewerblichen Bereich neue Arbeitsverträge die sich auf "Arbeitszeit auf Abruf " berufen. Das heisst : 35Std./Woche + 25% max. 43,75 Std/Woche. Im gleichen Text steht: Der Abruf der jeweiligen Arbeitszeit erfolgt in Absprache mit dem BR durch den Arbeitgeber.
Frage : Kann der AG alleine entscheiden und den BR nur Informieren oder muß BR zustimmen?

Bitte um Antworten
Danke
joschi