Erstellt am 03.06.2007 um 10:27 Uhr von baccus
@ekki,
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 7 BetrVG:
Nach dieser Vorschrift hat über § 37 Abs. 6 BetrVG hinaus jedes Betriebsratsmitglied während seiner regelmäßigen Amtszeit einen individuellen Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen (»Neulinge«: vier Wochen) zur Teilnahme an solchen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen,
versuche deine BR Kollegen zu überzeugen, stelle einen Antag zur TO und stimmt ab.
Erstellt am 03.06.2007 um 10:31 Uhr von Kölner
@baccus
Was soll denn dieser Hinweis?
@ekki
Der BRV hat nichts zu genehmigen. Der BR eine Schulung zu beschliessen und fertig!
Erstellt am 03.06.2007 um 10:37 Uhr von baccus
Hallo, Köllner, auch dir einen guten Morgen,
wollte nur darauf hinweisen...und man hättemündliche Absprachen mit der GL das pro Jahr pro BR nur ein Seminar besucht wird. nicht stimmt.
Erstellt am 03.06.2007 um 10:49 Uhr von ekki
Hallo,
Danke für eure Beiträge.
Absprachen mündlich mit der GL, so sagt man, ist richtig.
Aber der BRV sowie 3 Andere aus der alten Riege besuchen öfter im Jahr Seminare. Man begründet es damit das der BRV öfter Seminare besucht weil er eben der BRV ist... ????
Ich entnehme dem BetrVG jedoch das alle BR gleichgestellt sind in sollchen Dingen.
Und wieso gehen Andere öfter und nur weil ich nun viele Fragen stelle und Verbesserungsvorschläge mache will man mich nicht mehr lassen ?
So sieht es für mich aus.
Sogar unser Gewerkschaftssekretär sieht es genauso.
Erstellt am 03.06.2007 um 10:50 Uhr von Lotte
baccus,
der Unterschied zwischen Schulungen nach §37 (7) und §37 (6), BetrVG besteht darin, dass der 7er einen persönlichen Anspruch jedes BR innerhalb der Legislaturperiode fernab jeglicher Beschlüsse über Inhalt der FB durch das Gremium umschreibt, während der 6er Schulungen meint, die für die BR-Arbeit erforderlich sind und deren Inhalt das Gremium per Beschluss bestimmt. Hier gibt es auch keinerlei zeitliche Einschränkungen!!!Der Nachteil am 7er ist, dass man keinen Anspruch auf Bezahlung durch den AG hat, lediglich auf Freistellung.
ekki,
lass Dich nicht unterkriegen. bei Euch herrscht anscheinend noch der Feudalismus, der aber keinerlei rechtlichen Boden hat.
Hol die Gewerkschaft mit ins Boot! Was Deine Kollegen da machen klingt schon sehr nach Pflichtverletzungen gemäß § 23, BetrVG.
Erstellt am 03.06.2007 um 10:52 Uhr von Kölner
@ekki
Wenn es der Gewerkschaftssekretär so sähe wie Du, dann sollte er Dich massivst (massiv kann ja eigentlich nicht gesteigert werden) unterstützen!
Erstellt am 03.06.2007 um 11:04 Uhr von ekki
@ Kölner
Das tut er auch schon.
Nur versuche ich auch eigenständig Etwas zu erreichen und lasse die Gewerkschaft im Hintergrund weil unser Gremium mir schon vorwirft ich wolle sie "vorführen"....
Ich möchte nicht noch mehr Stress verursachen wie schon da ist, möchte unseren BRV nicht ärgern, aber er glaubt das eben.
Ich möchte einfach nur das Grundwissen um einen Durchblick zu haben und gute BR-Arbeit zu leisten, mehr einbezogen werden in unsere Arbeit ohne immer nur zu hören " wir wissen schon was wir tun " da werden die Dinge nämlich oft bon 3 oder 4 Leuten schnell mal geregelt und wenn man Glück hat wird es später auch berichtet.
Es wird eben nicht sehr viel gearbeitet und wenn dann nur im Rahmen der Arbeitszeit, aber nur wenn da dann auch Zeit ist.
Ich habe da eine andere Auffassung von dieser ehrenamtlichen Tätigkeit.
Erstellt am 03.06.2007 um 11:29 Uhr von Gevatter
Würde es auch so wie Kölner sehen. Das wäre nicht schlecht, wenn der Sekretär mal ein klärendes Wort führen würde. Ich kenne das, was ekki beschrieben hat ja auch zur Genüge. Gott sei Dank ist diese Zeit vorbei und die Zusammenarbeit im Gremium auf einem guten Weg. Allerdings war das harte Arbeit. Es bringt nichts, den "alten Hasen" immer wieder unter die Nase zu reiben, welche Amtspflichtverletzungen sie begehen. Das wissen die schon ( meist ) selber. Ich habe das Problem gelöst, indem ich viel von meiner Freizeit geopfert habe und mich auf den Hosenboden setzte, wobei mir dieses Forum hier wahnsinnig geholfen hat. Vor ein paar Monaten, habe ich dann meinen ersten Beitrag zur Betriebsversammlung geleistet. Das war zwar nicht ganz einfach vor ca. 600 Leuten zu sprechen, aber ich hab's getan. Seitdem gehen meine BR Kollegen ganz anders mit mir um.
Erstellt am 03.06.2007 um 11:32 Uhr von Kölner
@ekki
Im Hinblick auf den sehr guten Beitrag von Gevatter:
Mitleid bekommt man geschenkt, Respekt muss man sich erarbeiten, Neid verdient man sich und Wissen eignet man sich an!
Erstellt am 03.06.2007 um 11:42 Uhr von baccus
@Lotte,
danke für deine Belehrung, ..grins
den BR1 hat er gemacht, bin davon aus gegangen nach (§37 (6), BetrVG) den BR 2 will er machen oder? Dafür brauch er doch eine Beschlußfassung.
Erstellt am 03.06.2007 um 12:34 Uhr von betriebliche trübung
@ baccus: klar braucht er dafür einen beschluss des gremiums. aber der von dir ganz oben angeführte § ist falsch. es gibt für br keine beschränkung der seminare nach §37 abs. 6 betrvg, solange diese wissen vermitteln, die für die arbeit als br notwendig sind.
er hat ZUSÄTZLICH dazu das recht, seminare nach § 37 abs. 7 zu besuchen, diese dann ohne beschluss des gremiums.
und dann bleibt dann noch das ganz normale recht auf bildungsurlaub wie bei jedem anderen AN auch.
@ ekki: schau mal in dein email-account.
Erstellt am 03.06.2007 um 15:43 Uhr von Catweazle
@ alle,
was ist wenn ekkis Gremium die Schulungsteilnahme nicht beschließt?
Kann er sich den Beschluss beim ArbG ersetzen lassen?
Erstellt am 03.06.2007 um 19:46 Uhr von Lotte
betriebliche Trübung,
einen Beschluss braucht er bei § 37 (7) auch, aber nur über die zeitliche Lage.
Dazu DKK in RN158 "Die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach Abs. 7 ist nur nach erfolgter Beschlussfassung des BR möglich... Anders als beim Entsendungsbeschluss nach Abs. 6 beschränkt sich die Beschlussfassung des BR nach Abs. 7 auf die Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme durch die einzelnen BR-Mitglieder und auf die Bekanntgabe des Beschlusses an den AG"
Catweazle,
zu Deiner Frage schreibt der Däubler in RN 164 "Für Streitigkeiten zwischen BR und einzelnen BR-Mitgliedern ist das ArbG im Beschlussverfahren zuständig. Voraussetzung ist aber, dass das BR-Mitglied geltend machen kann, durch eine Handlung oder ein Unterlassen des BR in seinen Rechten als BR-Mitglied verletzt zu sein, z. B. bei einem fehlerhaften Entsendungsbeschluss des BR"
Erstellt am 03.06.2007 um 20:52 Uhr von Der alte Heini
Hier bleibt ekki doch nur die Möglichkeit sein Recht mit der Hilfe des Arbeitsgerichts einzufordern. Man sollte nicht vergessen, dass dem einzelnen Betriebsratsmitglied die Pflicht obliegt sich für die Betriebsratsarbeit entsprechen zu bilden.
Ein klärendes Gespräch mit dem Betriebsrat sollte ekki noch einmal führen, aber sind die Kollegen uneinsichtig, kann ich nur den Weg übers Arbeitsgericht empfehlen.
Erstellt am 03.06.2007 um 20:52 Uhr von betriebliche trübung
danke lotte, das wusste ich nicht. ich werde mir die rn mal in aller ruhe zu gemüte führen.
Erstellt am 06.06.2007 um 02:02 Uhr von ekki
Hallo ihr Lieben,
nochmal "Danke" für die rege Antwortbeteiligung.
Heute war unsere BR-Sitzung mit Teilnahme des Gewerkschaftssekretärs, die ich und ein 2-tes Mitglied beantragt hatten.
Dieseswurde nun widerwillig in Kauf genommen. Der Gerwerkschaftssekretär hat es super dar gelegt, sogar 2 Mitglieder aus dem alten Gremium haben einige Fehler eingestanden bzw. dem Vorsitzenden Mängel bescheinigt. Die Beschlußfassung für mein Seminar ist auf nächste Woche angesetzt, heute waren jedoch 4 von 7 dafür.
Resultat jedoch leider das die anderen Drei sehr sauer nach der Sitzung den Raum verließen.
Was macht man um den Leuten aufzuzeigen das man überhaupt nichts Böses will, wenn wir so weiter machen sind wir angreifbar....
Ist es wirklich so schwierig auf der Sachebene zu bleiben ?
Ich bin der Meinung, was war, das war.
Was ist und wird, kann besser werden.
Sollte man sowas persönlich nehmen ?