Erstellt am 22.10.2008 um 15:38 Uhr von wölfchen
. . . wir waren wegen einer ähnlichen Geschichte schon mal bis zum Arbeitsgericht - mit Null- Erfolg und das ist bei objektiver Betrachtung der Sachlage leider auch nicht verwunderlich . . .
Erstellt am 22.10.2008 um 15:53 Uhr von DanielaFalco
...okay.das heißt also, wir müssen abwarten?...oder sollen wir es drauf ankommen lassen?
Erstellt am 22.10.2008 um 15:59 Uhr von Inkognito Weissnicht
Ihr könnt natürlich auch die Situation rechtlich ganz schnell klären indem der BRV jetzt schon zurücktritt, bzw. ihr die entsprechende Person zum stv. BRV wählt, der ja im Vertretungsfall eingreifen können soll, also eine entsprechende Schulung benötigt.
Erstellt am 22.10.2008 um 16:20 Uhr von rolfo2
@Inkognito
Ich gehe davon aus, dass die jetzt schon einen stellv. BRV haben, dann hätten sie ja 2.
Deiner 1. Empfehlung, dass die BRV jetzt schon zurücktritt wäre natürlich sinnvoll und dann schnell einen neuen BRV gewählt.
Erstellt am 22.10.2008 um 17:10 Uhr von Inkognito Weissnicht
Ja ich meinte ja nur falls es irgendwelche Gründe gibt, warum der Chef erst zum Jahresende abtreten will (vielleicht haben die ja Amtszeitenplaketen oder Sammelbildchen) kann man den stv. BRV (der vielleicht sein Album schon voll hat) ersetzen.
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