Erstellt am 30.05.2012 um 12:37 Uhr von wölfchen
. . . Befangenheitsprobleme kenne ich bisher eigentlich nur bei Untersuchungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft und bei Gerichten. Dass es bei BR auch solches gibt, ist mir eigentlich bisher nicht bekannt, außer dem Umstand, dass ein BRM in eigener Sache nicht abstimmen darf . . .
Erstellt am 30.05.2012 um 12:40 Uhr von Bakunin
Befangenheit? Seid Ihr ein Gericht, oder was? Entweder ist dem Vorgesetzten das Gespräch wichtig, dann wird er wohl mit dem BR-Mitglied leben müssen, oder das Gespräch ist nicht so wichtig, dann laßt ihn halt rumzicken und die AN geht nicht hin.
Erstellt am 30.05.2012 um 12:42 Uhr von Widder
Der Vorgestzte kann kein BRM ablehnen. Wo kämen wir hin, wenn jeder Vorgestzte BRM ablehnt.
Jeder MA hat das Recht den BRM seines Vertrauens mitzunehmen.
Der BR sollte diesem Typen mal seine Grenzen aufzeigen.
Erstellt am 30.05.2012 um 13:42 Uhr von docpille
@Widder + Bakunin
Seit ihr euch sicher das der AN immer ein BRM hinzuziehen darf?
lest doch mal bitte den §82 2 BetrVG
Erstellt am 30.05.2012 um 13:52 Uhr von Kulum
docpille
§82 Abs.2 BetrVG ist alles andere als abschließend, §83 BetrVG zeigt direkt die nächste Möglichkeit ein BRM mitzunehmen
Unbestritten ist allerdings, dass der BR nicht zu jeder Hochzeit mit darf.
Erstellt am 30.05.2012 um 13:58 Uhr von docpille
@all
hier sollte doch die MA erstmal ´versuchen zu klären um was es in dem Gespräch geht.
Hier gleich auf den Ag rumhacken mit ,rumzicken' oder die grenzen aufzeigen ist doch wohl der falsche weg,.
Erstellt am 30.05.2012 um 14:06 Uhr von Widder
@docpille
Ich habe nicht geschrieben, das der BRM überall dabei sein darf...
Wenn ein solcher Vorgestzter meint er kann machen was er will, muss er einfach vom BR seine Grenzen, nach dem Motto; wehret den Anfängen, gezeigt bekommen.
Sicher wäre eine Lösung erstmal die Inhalte des Gespräches zu erfahren, wie du vorgeschlagen hast. Leider hat dies mit dem geschehenen ( Ablehnung) nichts zu tun.
Erstellt am 30.05.2012 um 14:36 Uhr von docpille
@Widder
vielleicht doch der Vorgesetzte lehnt ja nur dieses eine BRM ab, und da sollte man doch nachfragen :warum
solange keiner weiß warum er das BRM ablehnt können wir hier lange hin und her schreiben
Erstellt am 30.05.2012 um 15:03 Uhr von betrvggilt
Zu ALLEN Gespraechen welche den ArbV und das Bestehen des Beschaeftigungsverhaeltnus betreffen darf der AN das BRM hinzuziehen
Erstellt am 30.05.2012 um 16:18 Uhr von rtjum
echt? was ist bei einem Gespräch über einen auflösungsvertrag?
Erstellt am 30.05.2012 um 18:38 Uhr von gironimo
Wie ich es lese, ist die Teilnahme des BR ja nicht strittig. Der AN wählt das BR-Mitglied seines Vertrauens dazu aus.
Der Vorgesetzte - sofern er kein leitender ist - kann ja seinerseits ein BR-Mitglied seines Vertrauens hinzuziehen (wäre doch mal was anderes).
Ansonsten möge er sich erklären.
Erstellt am 03.06.2012 um 14:02 Uhr von DrUmnadrochit
"Der Vorgesetzte - sofern er kein leitender ist - kann ja seinerseits ein BR-Mitglied seines Vertrauens hinzuziehen "
Auf welcher Rechtsgrundlage?