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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befangenheit des BR bei Vertretung eines Mitarbeiters

H
hinkelstein
Nov 2016 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin wurde zu einem Gespräch mit ihrem Vorgesetzten gerufen. Sie wählte eine Person ihres Vertrauens aus dem BR, der sie begleiten sollte. Der Vorgesetzte lehnte dieses BR-Mitglied ab, ließ aber jedes andere BR-Mitglied zu. Ein Grund wurde nicht genannt. Zu vermuten ist, dass das BR-Mitglied mit der Mitarbeiterin freundschaftlich verbunden ist und daher mit einer Art "Befangenheit" argumentiert werden könnte. Aus meiner Sicht hat ist der BR hier aber nicht befangen, da er mit der Mitarbeiterin nicht zusammen arbeitet und es hier nicht um Belange innerhalb des BR geht. Sehe ich das richtig?

Nachtrag: Thema des Gesprächs vermutlich Arbeitsverhalten der Mitarbeiterin.

2.506012

Community-Antworten (12)

W
wölfchen

30.05.2012 um 14:37 Uhr

. . . Befangenheitsprobleme kenne ich bisher eigentlich nur bei Untersuchungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft und bei Gerichten. Dass es bei BR auch solches gibt, ist mir eigentlich bisher nicht bekannt, außer dem Umstand, dass ein BRM in eigener Sache nicht abstimmen darf . . .

B
Bakunin

30.05.2012 um 14:40 Uhr

Befangenheit? Seid Ihr ein Gericht, oder was? Entweder ist dem Vorgesetzten das Gespräch wichtig, dann wird er wohl mit dem BR-Mitglied leben müssen, oder das Gespräch ist nicht so wichtig, dann laßt ihn halt rumzicken und die AN geht nicht hin.

W
Widder

30.05.2012 um 14:42 Uhr

Der Vorgestzte kann kein BRM ablehnen. Wo kämen wir hin, wenn jeder Vorgestzte BRM ablehnt. Jeder MA hat das Recht den BRM seines Vertrauens mitzunehmen. Der BR sollte diesem Typen mal seine Grenzen aufzeigen.

D
DocPille

30.05.2012 um 15:42 Uhr

@Widder + Bakunin

Seit ihr euch sicher das der AN immer ein BRM hinzuziehen darf?

lest doch mal bitte den §82 2 BetrVG

K
Kulum

30.05.2012 um 15:52 Uhr

docpille §82 Abs.2 BetrVG ist alles andere als abschließend, §83 BetrVG zeigt direkt die nächste Möglichkeit ein BRM mitzunehmen Unbestritten ist allerdings, dass der BR nicht zu jeder Hochzeit mit darf.

D
DocPille

30.05.2012 um 15:58 Uhr

@all

hier sollte doch die MA erstmal ´versuchen zu klären um was es in dem Gespräch geht.

Hier gleich auf den Ag rumhacken mit ,rumzicken' oder die grenzen aufzeigen ist doch wohl der falsche weg,.

W
Widder

30.05.2012 um 16:06 Uhr

@docpille

Ich habe nicht geschrieben, das der BRM überall dabei sein darf...

Wenn ein solcher Vorgestzter meint er kann machen was er will, muss er einfach vom BR seine Grenzen, nach dem Motto; wehret den Anfängen, gezeigt bekommen.

Sicher wäre eine Lösung erstmal die Inhalte des Gespräches zu erfahren, wie du vorgeschlagen hast. Leider hat dies mit dem geschehenen ( Ablehnung) nichts zu tun.

D
DocPille

30.05.2012 um 16:36 Uhr

@Widder

vielleicht doch der Vorgesetzte lehnt ja nur dieses eine BRM ab, und da sollte man doch nachfragen :warum

solange keiner weiß warum er das BRM ablehnt können wir hier lange hin und her schreiben

B
betrvggilt

30.05.2012 um 17:03 Uhr

Zu ALLEN Gespraechen welche den ArbV und das Bestehen des Beschaeftigungsverhaeltnus betreffen darf der AN das BRM hinzuziehen

R
rtjum

30.05.2012 um 18:18 Uhr

echt? was ist bei einem Gespräch über einen auflösungsvertrag?

G
gironimo

30.05.2012 um 20:38 Uhr

Wie ich es lese, ist die Teilnahme des BR ja nicht strittig. Der AN wählt das BR-Mitglied seines Vertrauens dazu aus.

Der Vorgesetzte - sofern er kein leitender ist - kann ja seinerseits ein BR-Mitglied seines Vertrauens hinzuziehen (wäre doch mal was anderes).

Ansonsten möge er sich erklären.

D
DrUmnadrochit

03.06.2012 um 16:02 Uhr

"Der Vorgesetzte - sofern er kein leitender ist - kann ja seinerseits ein BR-Mitglied seines Vertrauens hinzuziehen "

Auf welcher Rechtsgrundlage?

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