Eine Mitarbeiterin wurde zu einem Gespräch mit ihrem Vorgesetzten gerufen. Sie wählte eine Person ihres Vertrauens aus dem BR, der sie begleiten sollte. Der Vorgesetzte lehnte dieses BR-Mitglied ab, ließ aber jedes andere BR-Mitglied zu. Ein Grund wurde nicht genannt. Zu vermuten ist, dass das BR-Mitglied mit der Mitarbeiterin freundschaftlich verbunden ist und daher mit einer Art "Befangenheit" argumentiert werden könnte. Aus meiner Sicht hat ist der BR hier aber nicht befangen, da er mit der Mitarbeiterin nicht zusammen arbeitet und es hier nicht um Belange innerhalb des BR geht. Sehe ich das richtig?

Nachtrag: Thema des Gesprächs vermutlich Arbeitsverhalten der Mitarbeiterin.