Erstellt am 27.06.2008 um 08:15 Uhr von pirat
@Paperboy,
sorry, weisst du was du mit der BV machen kannst....Papierflieger! Oder willst du die GL entern???
Erstellt am 27.06.2008 um 08:55 Uhr von TorstenXXX
Was pirat denke ich meint ist wozu willst eine BV machen, wenn er sich erstens eh nicht ans Betriebsverfassungsgesetz hält und man sich auch nicht nochmal vereinbaren muss da es gesetzlich ausreichend geregelt ist.
Erstellt am 27.06.2008 um 09:09 Uhr von pirat
@TorstenXXX,
Jepp....
eventuell könnte ein diskreter Hinweis in einem netten Brief an die GL helfen...so in dem Tenor von... *Aufgrund der Verletzung der Vertrauensvollen Zusammenarbeit*, § 74 Abs. 1 Satz 1, sehen wir uns gezwungen vorbehaltlich Anwaltlicher Beratung eine Klärung vor Gericht einzuleiten, wenn der Termin nicht eingehalten wird....so als Schuss vor den Bug! Kommt darauf an ob sie das wollen, ihre Entscheidung!
Erstellt am 27.06.2008 um 20:44 Uhr von jotim
Hallo Paperboy,
für die Klärung solcher Dinge kann man keine Betriebsvereinbarung machen - sondern eine sogenannte "Regelungsabrede", die sozusagen die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" (§ 74.1.1....) "regelt". In solchen Vereinbarungen (quasi eine Geschäftsordnung zwischen Geschäftsleitung und BR) werden zum Beispiel auf Vorlagefristen für Vorgänge die bei regelmäßigen BR-Sitzungen beraten werden sollen vereinbart, damit jede Seite etwas mehr Klarheit in der Planung von Terminen und Fristen hat. Hier könnte man natürlich auch eine Terminplanung für das Monatsgespräch festlegen (z.B. bei BR-Sitzungen die alle zwei Wochen stattfinden jeweils die zweite Sitzung im Monat (damit der Chef alle Zahlen des Vormonats gut vorbereiten kann)). Aber sozusagen einen Gesetzesverstoß durch solch eine Regelung zu legalisieren halte ich nicht für sinnvoll. Vielleicht sollte der Chef eben bei jedem zweiten Monat teilnehmen und dazwischen "in Vertretung" seinen Stellvertreter schicken - der vielleicht auch wirklich kompetenter ist. Wichtig ist nur die fachliche und hierarchische Kompetenz mit dem BR verhandeln und ggf. auch vereinbaren zu können+dürfen!
Viel Erfolg!