Erstellt am 01.05.2007 um 20:46 Uhr von Lotte
Olivia,
guck Dir mal den § 81 im SGB IX an. Dort steht unter Abs.1: "Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können."
Sie müssen Verbindung zur Agentur für Arbeit aufnehmen und sich dort erkundigen, ob geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. (Steht auch im 81er Abs.1)
Erstellt am 03.05.2007 um 20:44 Uhr von sarmale
Hallo Olivia und Lotte,
ich stehe vor dem gleichen Problem. Wie will denn die SBV prüfen, bei welcher Agentur für Arbeit nach arbeitlosen SB´s geguckt wurde ,am Niederlassungsort der Firma ? Mit welchen Sachbearbeiter der Agentur wurde gesprochen ? Hat der AG eine größere Personalabteilung, muss die Frage gestellt werden wer die Verbindungsperson zum Arbeitsamt ist.Oder soll ich dem AG vertrauen wenn er bei der Stellenbesetzung schreibt, er habe geprüft ob die Stelle mit einem SB besetzt werden kann ?Oder soll ich nur Stichproben machen ?
Übrigends, dieses Forum ist supergut und sehr hilfreich ! Kompliment !
Erstellt am 04.05.2007 um 17:01 Uhr von Lotte
sarmale,
wenn Du Zweifel hast, dann nimm mal Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf (Niederlassungsort der Firma) und frag selbst mal nach, ob sie geeignete Bewerber gehabt hätten.
Erstellt am 12.05.2007 um 22:18 Uhr von franzler
Olivia, alle Anworten sind Richtig,der Arbeitgeber muß der Schwerb.V.das Anfrageschreiben vom Arbeitsamt derSchw.V. vorlegen laut §81 SGB IX wenn dieses nicht geschiet ist dises ein Dienst vergehen und kann vom Gerichrt mit einer Geld buße belegt werden
Erstellt am 13.05.2007 um 00:09 Uhr von Lotte
franzler,
"der Arbeitgeber muß der Schwerb.V.das Anfrageschreiben vom Arbeitsamt derSchw.V. vorlegen laut §81 SGB IX wenn dieses nicht geschiet ist dises ein Dienst vergehen und kann vom Gerichrt mit einer Geld buße belegt werden"
woher hast Du das?
Erstellt am 13.05.2007 um 06:37 Uhr von sphinx
@ Lotte,
einen schönen Sonntag...;-)
"franzler...,woher hast Du das?"
Das hat der franzler bestimmt aus seinem Obstler...:-)
LG
Erstellt am 13.05.2007 um 10:38 Uhr von peanuts
dann nimm mal Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf (Niederlassungsort der Firma) und frag selbst mal nach, ob sie geeignete Bewerber gehabt hätten.
Amtsanmassung! Gehört doch wohl nicht zu den Aufgaben einer Schwerbehindertenvertretung!
Erstellt am 13.05.2007 um 19:27 Uhr von Lotte
peanuts,
mir scheint, man beliebt zu übertreiben...
Erstellt am 13.05.2007 um 23:18 Uhr von franzler
Hallo Lotte, Leider mag ich keinen Obsler und veraschen kann ich mich selber da brauch ich die Sprüche von sphinx nicht. Ich bin durch zufall auf diese Seite gestoßen und dachte hier soll Jungen und neugewälten Schwerb.Vertrauensleuten geholfen werden. Ich bin schon lange in diesen Geschäft und nun zum Dienstvergehen bei uns ist der Betribsleiter ein hoher Beamter sofort in Rente gegangen weil ich ein Schreiben nach Hannover und Bonn geschikt habe. Es ging um 2 Ausbildungsplätze durch den Formfehler hat der Arbeitg. uns jetz 4 Ausbp.gegeben somit können jetz 2 Schwerb. Auszubis Eingestelt werden Glaubts du das ist gelogen. Der Arbg. hätte bis zu 21 000€ und der Betril. bis zu 10 000€ verurteilt werden können warum wohl diese Wände. Dieses kann ich Schriflich belegen und nun noch einen schönen Sontag Lotte.
Erstellt am 13.05.2007 um 23:30 Uhr von franzler
peanuts, Bei einer neu Einstellung hat die Schwerb.V. das Recht und die Pflicht bei der Agentur für Arbeit nach Arbeitzlosen schwerbehinderten nach zu fragen und den Arbeitgeber zu melden und das gehört auch zu den Aufgaben einer Schwerb.V. kannst mir Glauben