Erstellt am 09.12.2018 um 18:38 Uhr von *
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 10.12.2018 um 07:12 Uhr von Erbsenzähler
@ Suserl
Auch die VsB darf wie BRMs keinen Vorteil* (aber auch Nachteil) aus der VsB-Arbeit haben.
* Bis auf den besonderen Kündigungschutz
Erstellt am 10.12.2018 um 19:12 Uhr von Suserl