Erstellt am 10.10.2005 um 14:08 Uhr von packer
hallo jens!
im regelfall kann ja nun dein kollege die vertraglich vereinbarte arbeitsleistung nicht mehr erbringen. jetzt kann ihm der arbeitgeber personenbedingt kündigen... siehe auch folgende BAG entscheidung:
Will der Arbeitgeber kündigen, weil der Arbeitnehmer auf Dauer wegen
seines Gesundheitszustandes unfähig ist, die vertraglich geschuldete
Arbeitsleistung zu erbringen, braucht der Arbeitgeber eine
darüber hinausgehende erhebliche Betriebsbeeinträchtigung gegenüber
dem Betriebsrat nicht darzulegen.
BAG 30.1.1986 – 2 AZR 668/84
die einzige möglichkeit zur verpflichtung sehe ich in sogenannten tendenzbetrieben, z.B. karitativen einrichtung. wenn also behinderte gefördert werden steht es im widerspruch einem behinderten aufgrund seiner behinderung zu kündigen... aber das ist auch ein weites feld...
Erstellt am 10.10.2005 um 14:42 Uhr von Ronny
Hallo Jens
Habt ihr eine Gesamtschwerbehindertenvetretung?
Eventuell könnte sie sich mit einsetzen um eine Möglichkeit gemeinsam mit dem Integrationsamt
eine Lösung zu finden.
Erstellt am 10.10.2005 um 15:15 Uhr von merlin
Ich würde dem Kollegen raten, falls er das noch nicht gemacht hat, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Besonderer Kündigungsschutz besteht nämlich schon ab Antragstellung. Sobald er seine Prozente dann hat (ich denke, es werden nicht wenige sein), und der Betrieb ist nicht gerade sehr klein, schaut dann auch das Integrationsamt mal drauf, ob nicht ein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden ist
Erstellt am 10.10.2005 um 15:41 Uhr von Heinz
Hallo Jens,
Hallo Merlin,
Ihr solltet auf jeden Fall das Integrationsamt einschalten. Denn die schauen nicht nur nach einem neuen, bzw. anderen Arbeitsplatz im Betrieb, sondern subventionieren den u. U. auch noch ordentlich. Das wird sich wiederum für Euren Arbeitgeber sehr lohnen.