Wer kann helfen?

eine Mitarbeiterin in der Pflege (Nachrücker im BR seit Dez.06) möchte auf Grund ihrer immer häufiger auftretenden Migräne keinen Schichdienst mehr machen, der behandelnde Arzt hat es ihr angeraten und testiert, dass sie nur Frühdienst machen soll.

Wie sieht es aus? Gibt es für die Kollegin eine Möglichkeit? Kann sie einen Anspruch erwirken?In den allgem. Arbeitsbedingungen steht u.a. § 13 Nr2: Der Zusatzurlaub für Wechselschicht,
Schichtarbeit und Nachtarbeit bestimmt sich nach §48 a BAT, ansonsten gelten die Arbeitsbedingungen § 15 Nr1;2;6 und §8 BAT
Von 1988 -2000 hat die Kollegin nur früh gearbeitet.
Gruß Lotus