Arbeitsregelung - wegen Migräne keinen Schichdienst mehr?
Wer kann helfen?
eine Mitarbeiterin in der Pflege (Nachrücker im BR seit Dez.06) möchte auf Grund ihrer immer häufiger auftretenden Migräne keinen Schichdienst mehr machen, der behandelnde Arzt hat es ihr angeraten und testiert, dass sie nur Frühdienst machen soll.
Wie sieht es aus? Gibt es für die Kollegin eine Möglichkeit? Kann sie einen Anspruch erwirken?In den allgem. Arbeitsbedingungen steht u.a. § 13 Nr2: Der Zusatzurlaub für Wechselschicht, Schichtarbeit und Nachtarbeit bestimmt sich nach §48 a BAT, ansonsten gelten die Arbeitsbedingungen § 15 Nr1;2;6 und §8 BAT Von 1988 -2000 hat die Kollegin nur früh gearbeitet. Gruß Lotus
Community-Antworten (1)
20.04.2007 um 11:15 Uhr
Kitzlige Frage: Wenn Sie ein Attest beibringt dass Ihr Schichtdienst verbietet, könnte es passieren dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht dadurch genügt dass er Sie entlässt...sofern es einen solchen Arbeitsplatz nicht gibt. Andererseits hat der AG im Rahmen billigen Ermessens die Arbeitszeit zu vergeben.... Ist die Kollegin schwerbehindert oder läuft ein entsprechendes Verfahren?
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