Urlaub und mehr
Hallo zusammen,
der Dienstplan sieht bei einer 5 Tagewoche regelmäßig von Montag bis Freitag eine Arbeitszeit von 8 Stunden vor. Die AZ nach Tarifvertrag beträgt 39 Stunden. Die geleistete Mehrarbeit wird einvernehmlich regelmäßig in Freizeit abgegolten. Nun wird aber bei Urlauben regelmäßig nur ein Urlabstag mit 7,8 Stunden bewertet.
Nun die Frage ist das Ok oder müsste nicht der Urlaubstag mit 8 Stunden bewertet werden?
Community-Antworten (8)
01.12.2011 um 13:35 Uhr
@lernender Da die tarifvertragliche AZ 39 Stunden beträgt und der MA mit dieser AZ eingestellt ist beträgt die AZ für einen Urlaubstag auch 39:5 = 7,8 Std. Tarifvertragliche AZ ist nicht mit dienstplanmäßiger AZ zu verwechseln, so wie du es auch schon schreibst.
Gruß Galaxy
01.12.2011 um 13:50 Uhr
@galaxy schon mal an Saisonbedingte unterschiedliche AZ gedacht?
01.12.2011 um 14:20 Uhr
@lernender
sogar daran gedacht, dass sich die hinterlegte AZ bei einer vereinbarten 4-Tage Woche auf den Urlaubsanspruch ändert. Die AZ pro Tag erhöht sich und der Urlaubsanpruch in Form von Tagen verringert sich, unter dem Strich bleibt aber alles gleich. Grundlage für mich für meine Aussage war die von dir beschriebene Situation 5-Tagewoche, von mir vorausgesetzte 100% AZ von 39 Std pro Woche und die dann daraus resultierende hinterlegte AZ von 7,8 Std. pro Urlaubstag. Wenn es saisonbedingte unterschiedliche AZ gibt hat das doch nichts mit dem Arbeitsvertrag und der darin tariflich festgelegten AZ zu tun. Die Frage ist doch eher, was ist mit meiner dienstplanmässigen AZ, wie lange ist der Ausgleichszeitraum um wieder auf die durchschnittliche tarifliche AZ von 39 Std zu kommen und nicht, wie wird ein Urlaubstag berechnet. Der bleibt bei 7,8 std pro Tag, egal ob ich in einer Woche dienstplanmässig 45 Std und in der anderen Woche 33 Std arbeite.
Bei einer 4-Tage Woche beträgt die Tägliche AZ bei einer Tarifvertraglichen AZ von 39 Std. 9.75 Std pro Tag. Wenn ich bei einer 5-Tage Woche von 30 Tagen Urlaub mal 7,8 Stunden ausgehe kommen 234 Stunden Urlaubsanspruch heraus. 234 : 9,75 = 24. Der Mitarbeiter hat dann bei einer 4-Tage Woche einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen, benötigt für eine Woche frei aber auch nur 4-Tage Urlaub, während der MA bei der 5-Tage Woche 5 Tage Urlaub für eine ganze freie Woche bleibt. Unter dem Strich hat aber jeder zusammengerechnet 6 Wochen bezahlten Urlaub.
Alles klar?
Gruß Galaxy
01.12.2011 um 14:30 Uhr
@Lernender
Du hast Recht, das galaxys Antwort im Detail falsch ist. Insbesondere steckt der Teufel bei Deiner Frage im Detail.....
Fakt ist: Es wird jeder Urlaubstag als TAG abgerechnet und NIE als Bruchteil davon, also als irgendeine Stundenzahl.
Wird z.B. Deine 39h derart verteilt:
Mo - Do: 8h Fr.: 7h Summe: 39h
Dann wird JEDER dieser Tage unabhängig ob 8h oder 7h lang als EIN Tag Urlaub bewertet. Grundprinzip ist, das unabhängig von der an diesem Tag zu leistenden Arbeitszeit an keiner Stelle eine Zeitdifferenz durch den genommenen Urlaub entsteht.
Im Extremfall: Mo-Do: 9h (!) Fr.: 3h (!) Auch Summe 39h.
Durch einen Urlaub am Freitag fallen nur 3h der Arbeitszeit weg, trotzdem ist und bleibt es EIN Tag Urlaub.
Der Teufel im Detail bei Deiner Frage:
Die geleistete Mehrarbeit wird einvernehmlich regelmäßig in Freizeit abgegolten.
Am Urlaubstag kann per Definition KEINE Mehrarbeit anfallen. Also ist es in Eurem Fall vollkommen korrekt jeden der Tage mit der an diesem Tag anfallenden AZ (7,8h) zu bewerten, eben damit keine zeitliche Differenz entsteht die dem Mehrarbeitskonto gutgeschrieben werden könnte.
Wäre hingegen die Arbeitszeit im VORAUS wie in meinem ersten Beispiel verteilt worden (MBR nach §87 (1) Nr. 2 BetrVG !), würden die einzelnen Tage eben mit 8, bzw. der Freitag mit 7 Stunden zu bewerten. Nicht das das von Belang wäre, die Stunden sind irrellevant, da sich eben ein Tag Urlaub jeweils ergibt.
Also ist im Endeffekt galaxys Antwort doch korrekt, wenn auch nur genau in Deinem Fall.
01.12.2011 um 14:37 Uhr
Ich überlege wie ich mein Problem oder Denkfehler deutlicher machen kann.
BUrlG spricht von Arbeitstagen nicht von Stunden. Wenn ich also in dem Fall jahrelang 40 Staunden Arbeite, diese Stunden auch im Dienstplan schon entsprechend hinterlegt sind, bin ich der Meinung , dass der Tag mit 8 Stunden bewertet wird. Analog zu einer evt. Erkrankung.
01.12.2011 um 14:44 Uhr
@rkoch jepp, so iss es. Du hast natürlich ebenso recht mit deiner Beispielrechnung.
Gruß Galaxy
01.12.2011 um 15:06 Uhr
Wenn ich also in dem Fall jahrelang 40 Staunden Arbeite, diese Stunden auch im Dienstplan schon entsprechend hinterlegt sind, bin ich der Meinung , dass der Tag mit 8 Stunden bewertet wird.
Jupp, I see!
Jetzt weiß ich worauf Du hinauswillst! In einem Detail hast Du zwar den richtigen Gedanken, aber im Endergebnis hilft Dir das nicht weiter.
Erst in einem jüngsten Urteil hat das BAG klargestellt, das ein AN der über einen längeren Zeitraum mit einer von der vereinbarten Arbeitszeit abweichenden regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt wurde das Recht hat zu verlangen das er auch weiterhin mit dieser Arbeitszeit beschäftigt wird da diese veränderte Arbeitszeit mittlerweile Bestandteil des Vertrages geworden ist.
Vor diesem Hintergrund wäre es denkbar, das die betroffenen AN tatsächlich mit dem AG eine 40h-Woche vereinbart haben, was zu den von Dir vermuteten 8h/Tag auch an Urlaubstagen führen würde. Dumm nur, das die Mehrzeit immer wieder ausgeglichen wurde (freie Tage) und das Euer AG diese zusätzliche Stunde/Woche auch nicht bezahlt. Das führt die Situation ad absurdum. Also war die regelmäßige Arbeitszeit doch nicht verlängert worden. Einen Ausgleich in Freizeit für gar nicht geleistete Arbeit zu verlangen, das geht dann doch nicht.
Aber selbst wenn die Situation entstanden wäre das die AZ jetzt 40h betragen würde, müsste dieser Umstand gerichtlich eingeklagt werden. Der AG wird das wohl kaum von selbst einsehen. Und so wie die Dinge liegen ist nicht anzunehmen das ein ArbG von einer real existierenden 40h-Woche ausgehen würde.
01.12.2011 um 19:08 Uhr
ich will es aber haben.
Danke für die Antworten, geht wohl nicht. Schade.
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