Erstellt am 24.02.2010 um 08:52 Uhr von Werner
§ 87 Abs.1 Nr.5 BetrVG sagt was anderes.
Erstellt am 24.02.2010 um 09:08 Uhr von Speedport
Da steht aber:Der Betriebsrat hat,soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung NICHT besteht mitbestimmungsrecht.
Darauf beruft sich der AG.Nur,die 30tage gelten eben unter zugrundelegung der 5tages woche.Und wir haben ja 7tage.
Erstellt am 24.02.2010 um 09:14 Uhr von DeWalt
Moin Moin,
sag mir mal bitte was mit einer 7 Tage Schicht gemeint ist. Arbeitet ihr 7 Tage und habt dann 2 Tage frei?
Erstellt am 24.02.2010 um 09:35 Uhr von Solarkrieger
Da könnt ihr euch noch glücklich schätzen. Unsere MA aus der Produktion arbeiten auch 7 Tage und haben dann max. 3 Tage frei. Urlaubsanspruch in der Produktion sind bei uns 25 Tage. Wobei auch am WE Urlaub genommen werden muss.
Leider haben wir keinen Tarif, sind aber auf dem Weg dahin, da wir es als Gremium als ungerechtfertigt sehen, denn unsere Büroleute haben nach 5 Jahren Zugehörigkeit 30 Tage Anspruch.
Der BR hat nach §87 Abs.1 Nr.5 BetrVG auch nur MR bei Urlaubsgrundsätzen und der zeitlichen Lage des Urlaubs, jedoch nicht bei der Höhe. Die muss entweder Arbeitsvertraglich oder durch TV geregelt werden.
Erstellt am 24.02.2010 um 09:39 Uhr von Speedport
@DeWalt
Wir arbeiten 7tage,dann 1 tag frei,7tage,1tag frei,7tage 3 frei
Erstellt am 24.02.2010 um 09:57 Uhr von kriegsrat
solarkrieger
der gesetzliche mindesturlaub beträgt 24werk tage bei einer 6-tage-woche (mo-sa)
d.h. mindestens 4 wochen
davon kann auch durch tarifvertrag nicht abgewichen werden ( §§ 3,13 BUrlG)
also zumindest in der produktion bei euch läuft es nicht richtig
entweder muß der So nicht als urlaub genommen werden, oder eurer urlaubsanspruch müsste 28 tage betragen, um auf 4 wochen zu kommen
Erstellt am 24.02.2010 um 10:01 Uhr von Immie
@Speedport
Was sagt denn euer TV zum Urlaub bei Schichtarbeit?
Schade das ich keine Antwort mehr erhalten werde:-(